Radio und Fernsehen Musterklauseln

Radio und Fernsehen. Eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalette kann aus verschiedenen Gründen (Einstellung des Betriebs durch den Inhaltsanbieter, Änderungen bezüglich Urheberrechte, Änderungen der Technik etc.) notwendig werden. Die EWH ist bestrebt, die entfallenden Programme mit ähnlichen Angeboten zu ersetzen. Die EWH hat in diesen Fällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltes Programm durch ein anderes Programm zu ersetzen. Sie informiert den Kunden sofort über die erfolgte Änderung. Ohne Meldung des Kun- den innerhalb von einem Monat gilt der Wechsel des Programms als stillschweigend akzeptiert. Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie eine kommerzielle Nutzung oder die Weiterverrechnung des angebotenen Radio- und Fernsehangebots ist nur mit schriftlichem Einverständnis der EWH gestattet. Aufgrund fehlender Übertragungsrechte des Programmanbieters für das Sendegebiet der EWH ist es möglich, dass einzelne Sendungen der Programmanbieter von der EWH nicht übertragen werden können.
Radio und Fernsehen. Bitte benutzen Sie Musikinstrumente, Radio- und Fernsehapparate, sowie andere elektronische Geräte nur in Zimmerlautstärke. Notfalls empfehlen wir – aus Rücksicht auf Ihre Mitbewohner – dringend Kopfhörer zu benut- zen. Sollten Sie in Gemeinschaft fernsehen wollen steht dafür auf Ihrem Wohnbereich ein Fernseher zur Verfü- gung. Sollten Sie Probleme mit dem Anschluss oder der Einstellung der Geräte haben, sprechen Sie bitte unse- ren Haustechniker darauf an (Tel.: 9669-37).
Radio und Fernsehen. 3.4.1 Eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalette kann aus verschiedenen Gründen (Einstellung des Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderung bezüglich Urheber- rechte, Änderung der Technik, etc.) notwendig werden. Die GAO ist bestrebt und berechtigt, die entfallenen Pro- gramme/Pakete mit ähnlichen Angeboten zu ersetzen. Die GAO hat in diesen Fällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltes Programm zu ersetzen. Sie informiert den Kunden über die erfolgte Änderung. Ist der Kunde mit die- sem Wechsel nicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einem Monat zu melden, andernfalls gilt der Wechsel des Programms als stillschweigend genehmigt.
Radio und Fernsehen. 3.3.1 Eine Anpassung der Radio­ und Fernsehprogrammpalette kann aus verschiedenen Gründen (Einstellung des Betriebes durch den Inhalts­ anbieter, Änderungen bezüglich Urheberrechte, Änderungen der Technik etc.) notwendig werden. Die GGA Maur ist bestrebt, die entfallenden Programme mit ähnlichen Angeboten zu ersetzen. Die GGA Maur hat in diesen Fällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltes Programm durch ein anderes Programm zu ersetzen. Sie informiert den Kunden sofort über die erfolgte Änderung. Ist der Kunde mit diesem Wechsel nicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einem Monat zu melden, andernfalls gilt der Wechsel des Programms als stillschweigend genehmigt.
Radio und Fernsehen. 1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere For- men der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.