Unterkunft Musterklauseln
Unterkunft. Zur Unterkunft gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, der Verpflegung, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind.
Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt der Bewohnerin/dem Bewohner das Zimmer Nr. auf der Etage als Einzelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) Das Zimmer ist ausgestattet mit: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen im Rahmen der Erhaltung und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen und zu diesem Zweck das Zimmer betre- ten. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und nicht die von der Bewohnerin/ dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fen. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verloren, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner verpflichtet, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den nicht angebracht werden. Die Überlassung des Zimmers an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Aufnahme Dritter in das Zimmer ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglich.
Unterkunft. Die Unterkunft umfasst den für den pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung gestell- ten Wohnraum einschließlich der Nebenräume sowie der gemeinsam genutzten Räume und Freiflächen. Die Unterkunft umfasst auch • Wäscheversorgung: sie umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung, Kennzeichnung und Reinigung der von dem Pflegeheim zur Verfügung gestellten Wäsche sowie die Kennzeichnung und Reinigung der persönlichen Wäsche und Kleidung des pflegebedürftigen Menschen, soweit sie maschinenwaschbar und maschinell bügelbar ist. • Gemeinschaftsveranstaltungen: dies umfasst den Sachaufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemein- schaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen). • Wartung und Unterhaltung: dies umfasst die Wartung und Unterhaltung der Gebäude, Einrichtung und Ausstat- tung, technischen Anlagen und Außenanlagen. Sobald die Abgrenzungsverordnung nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI vorliegt, erfolgt darüber eine genauere Definition. • Reinigung: dies umfasst die Reinigung des Wohnraumes, der Gemeinschaftsräume (Sichtreini- gung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume. Die Reinigung des Wohnraumes einschließlich der Sanitärobjekte soll unter Beachtung individueller Gesichtspunkte geschehen (auf Wunsch Eigenreinigung durch den pflegebedürftigen Menschen). Eine wöchentliche Mindestreinigung muss erfolgen (darüber hinaus nach Bedarf). Für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche ist eine planmäßige, bedarfsge- rechte Reinigung erforderlich. Die sanitären Einrichtungen sollen einmal täglich ge- reinigt werden. Umweltschonende Reinigungsmittel sollten verwendet werden. • Versorgung und Entsorgung: hierzu zählt z.B. die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die Entsorgung von Wasser und Abfall.
Unterkunft. 7.1. Für die Miete einer Unterkunft gelten die Bedingungen auf der Seite www.ifk.uni- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ → „Unterkunft“. Der Internationale Ferienkurs tritt nicht als Vermieter, sondern nur als Vermittler auf.
7.2. Eine Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer mittels des Formulars „Zimmerreservierung“. Der IFK garantiert die Bereitstellung einer Unterkunft, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgt.
7.3. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermittelt. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt ▇▇▇▇▇▇ in Studierendenwohnheimen und Zimmer in privaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Ausstattung ist einfach, aber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Alle Zimmer liegen in Heidelberg.
7.4. Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
7.5. Erst nach Ankunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet werden.
7.6. Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Herkunftsland des Teilnehmers, der als Mieter auftritt.
7.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.8. Ein Zimmerwechsel ohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
7.9. Die Miete ist zu Beginn des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Bezahlung.
7.10. Die Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Weitervermietung gelingt.
7.11. Ein Rücktritt von der Buchung einer Unterkunft ist bis zum 15. Juli kostenfrei.
Unterkunft. Für Übernachtungen im Rahmen von notwendigen Reisen kommen ausschließlich Standard-Business-Class-Zimmer in Betracht. Übernachtungen in Luxushotels, Luxuszimmern oder Suiten werden vom Auftraggeber unter keinen Umständen ersetzt.
Unterkunft. Ihre Hotelreservation nimmt das nachfolgende Tourismusbüro gerne entgegen:
Unterkunft. Ein Hotel oder eine andere Art der Unterkunft, für die Sie eine Reservierung vornehmen und wo Sie gegen Bezahlung übernachten. Nebel, Hagel, Regen-, Schnee- oder Eissturm.
Unterkunft. Die Unterkunft wird ausschließlich von der Partnerorganisation organisiert und liegt in deren Verantwortungsbereich. Die Partnerorganisation besucht die Gastfamilien und andere Unterkünfte regelmässig und bemüht sich jederzeit, geeignete Unterkünfte für die Programmteilnehmer zu finden. Reklamationen bezüglich der Unterkunft sind unverzüglich nach Auftreten vor Ort vom Programmteilnehmer an die Partnerorganisation zu melden. Ausserdem ist der Programmvermittler verpflichtet, im Sinne des Programmteilnehmers zu einer Lösung des bestehenden Problems beizutragen.
Unterkunft. 1. Stellt der Arbeitgeber dem Lernenden eine Unterkunft zur Verfügung, so ist dafür eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen.
2. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gelten als Mietzins die AHV-Ansätze, zurzeit CHF 345.– pro Monat, resp. CHF 11.50 pro Tag (Stand 1. Januar 2007).
3. Der Mietvertrag kann während der Dauer des Lehrverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden.
4. Der Mietvertrag endet in jedem Fall mit der Auflösung des Lehrverhältnisses. Während der Dauer des Lehrverhältnisses ist der Mietvertrag unter Einhaltung der obligationenrechtlichen Kündigungsfristen kündbar.
Unterkunft. Die Einrichtung bietet den Bewohnern ein individuell gestaltbares Bewohnerzimmer an. In Zwei-Personen-Zimmern2 steht jeder Bewohnerin/jedem Bewohner ein ihrer /seiner Verfügung unterliegender Wohnbereich zu. Die Bewohnerin/Der Be- wohner in Zwei-Personen-Zimmern ist vor Neubelegung des anderen Wohnplatzes anzuhören. Einrichtung und Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in ih- ren Zimmern zu gewährleisten. Die Unterkunft umfasst:
a) ▇▇▇▇▇▇: Der Bewohnerin/dem Bewohner wird das Zimmer Nr mit der Fläche von …. qm, als Ein-/Zweibettzimmer in der Etage überlassen. Die Sanitärräume sind mit den Bewohnern des/der Zimmer Nr. ...... gemeinsam zu benutzen.3 Das Zimmer hat folgende Ausstattung:4 …Grundausstattung: Bett, Stuhl, Tisch, Beistelltisch, Schrank, 1 Sideboard, , Stehlampe, Tischlampe, Sessel, Schuhregal, Wäschetonne, 2 Teppi- che……………………………………………………………………………………… Das Zimmer kann von der Einrichtung nach Bedarf mit folgendem Mobiliar aus- gestattet werden: …………………………………………………………………………………………… Der Bewohner kann im Einvernehmen mit der Einrichtung auch eigenes Mobili- ar wie folgt mitbringen:5 …………………………………………………………………………………………… Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch die Einrichtung.
b) Gemeinschaftsräume: Die Einrichtung hält für die Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben durch folgende Gemeinschaftsräume/-flächen vor: Wohnküche, PC-Raum, Waschküche im KG, Garage, Terrasse, Garten.
c) Wartung, Instandhaltung, Reinigung: Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume, einschließlich der Gemein- schafts- und Funktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Ein- richtungsgegenstände sowie der Außenanlagen erfolgt durch die Einrichtung. Die vom Bewohner / der Bewohnerin eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen6 Geräte werden auf seine/ihre Kosten regelmäßig geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben werden. Die Reinigung der Bewohnerzimmer, einschließlich der Gemeinschafts- und Funktionsräume wird nach dem Selbstversorgerprinzip durchgeführt (in der Regel einmal wöchentlich und bei Bedarf). Die Einrichtung bietet Bewohnerin- nen und Bewohnern, die aufgrund objektiver, individueller Einschränkungen
