Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, ist der Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen wie in der Bestellung angegeben. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt oder, wenn AkzoNobel die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt gelten.
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Sources: General Terms and Conditions
Preis. Sofern AkzoNobel Die Preise beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Nachträgliche, nachzuweisende Kosten- bzw. Tarifänderungen bedingen erneute Verhandlungen der Vertragspartner über eine Anpassung der Preise. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Betrieben des Verkäufers.Verpackung wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Alle genannten Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, die zusätzlich berechnet und ausgewiesen wird § 3 Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung wird nur auf Weisung des Käufers, in dessen Namen und auf dessen Kosten abgeschlossen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende, unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Umstände, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist entsprechend. Bei so begründeten Lieferverzögerungen ist der Preis Verkäufer verpflichtet, unverzüglich nach eigener Kenntnisnahme den Käufer davon zu unterrichten. Der Verkäufer ist dann berechtigt, für die Waren und/Lieferung eine Nachfrist von bis zu 4 Wochen (bei Importen 8 Wochen) in Anspruch zu nehmen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Forderungen in diesem Zusammenhang sind wechselseitig ausgeschlossen mit der Ausnahme der auf Rückgewähr etwa empfangener Leistungen. Zu Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt. Tritt infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, beispielsweise Lohnerhöhungen,Zoll- oder Dienstleistungen wie in Abgabenänderungen, Verteuerungen der Bestellung angegebenRoh-, Werk- und Hilfsstoffe oder sonstigem eine Erhöhung der Gestehungskosten ein, so kann der Verkäufer entweder eine entsprechende Erhöhung des Vertragspreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Auf Abruf gekaufte Ware ist längstens bis zu einer Frist von 5 Monaten, wenn nichts anderes vereinbart ist, restlos abzunehmen, andernfalls gelten die Regelungen des § 5. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren MehrwertsteuernKäufer hat unverzüglich die Ware zu untersuchen und dem Verkäufer schriftlich Anzeige zu machen, Kauf-falls sich Mängel zeigen sollten. Unterläßt der Käufer die fristgerechte Untersuchung der Anzeige, Nutzungs- und sonstigen Steuernoder wird die Ware von ihm be- oder verarbeitet, verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung der Ware. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Der Lieferant zahlt Mängelanspruch des Käufers ist ausgeschlossen, wenn er es versäumt, Rückgriffsrechte gegen Dritte, (z. B. Spediteur, Bahn AG usw.) zu wahren. Der Käufer ist verpflichtet, soweit zumutbar, alle geeigneten Schritte zur Schadensminderung in Absprache mit dem Verkäufer zu unternehmen. Maßnahmen des Verkäufers zur Schadensminderung gelten nicht als Anerkennntnis rechtlicher Verpflichtungen. Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer nach vorheriger Anhörung des Käufers berechtigt, nach seiner ▇▇▇▇ nachzubessern, Ersatzlieferung vorzunehmen, den mangelhaften Teil der Lieferung zurückzunehmen und insoweit vom Vertrag zurückzutreten, oder den Preis entsprechend zu mindern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung, oder, wenn AkzoNobel nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner ▇▇▇▇ Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatz in diesem oder anderen Fällen steht dem Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Abweichungen der gelieferten Ware von den getroffenen Vereinbarungen, die Zahlung leistetin der Natur der Ware oder ihrer Verarbeitung liegen, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle berechtigen nicht grundsätzlich zur Mängelrüge. Insbesondere können nicht beanstandet werden Abweichungen bei neuen Säcken und Geweben bis mindestens 6 %, und bei gebrauchter Ware bis zu 10 %. Muster gebrauchter Säcke veranschaulichen den Durchschnittsausfall der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, daß jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht; vielmehr ist die Lieferungsverpflichtung erfüllt, wenn die Säcke in Maßen und Qualität geliefert werden, die das gleiche Füllungsvermögen herbeiführen, wie die gekauften oder bestellten Säcke. Ebenfalls wird keine Gewähr übernommen für Qualitätsabweichungen, soweit diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während angegebenen Toleranz der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten Vorlieferanten und im Rahmen der Bestellung berechnete Preishandelsüblicher Abweichungen liegt. Angaben zur UN-Stabilität beziehen sich auf mitteleuropäische Verhältnisse. Für Licht- und Wetterbeständigkeit von klimatischen Einflüssen, sowie für eine absolute und anhaltende Wasserdichtheit von Stoffen, wird keine Gewähr übernommen. Gerät der Lieferant Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so kann der Verkäufer ihm eine Abnahmefrist von 14 Kalendertagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer wahlweise berechtigt, entweder die Ware auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/Rechnung und Gefahr des Käufers bei sich oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis in einem Lagerhaus einzulagern und auf sofortige Vorausbegleichung des Rechnungsbetrages zu erreichenbestehen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/vom Vertrag zurückzutreten, oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen Schadensersatz zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssenfordern. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor Die gleiche Berechtigung steht dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch Verkäufer zu, dass Zahlungen auf das von falls der Käufer aus dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenVertrag auch sonst einseitig ausscheiden will oder ausscheidet.
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Sources: Geschäftsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, ist der Der Preis für die Waren und/Ware wird jedes Mal im Angebot oder Dienstleistungen wie in im Kaufvertrag bestimmt. Der Warenpreis wird laut den geltenden Vereinbarungen am Tag der schriftlichen Bestätigung der Bestellung festgelegt. Die telefonisch, per Post, Fax oder per E-Mail übergeben Angebote sind keine Grundlage zum Vertragsabschluss. Der Vertrag wird nach Erhalt der schriftlichen Bestellung des Käufers, Sendung der schriftlichen Bestätigung vom Verkäufer und endgültige schriftliche Annahme der Auftragsbestätigung vom Käufer abgeschlossen. Ist der der Preis in anderer Währung als polnischer Zloty angegeben, so ist es angenommen, dass die Vertragspartner den Preis in polnischem Zloty festgelegt haben. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuernist dann nach durchschnittlichem Verkaufskurs entsprechender Wahrung in …. am Tag der Rechnungstellung umgerechnet. Der Lieferant zahlt oderKäufer verpflichtet sich, den Preis im Termin zu bezahlen, der im Angebot angegeben wird. Sind im Angebot keine Zahlungskonditionen angegeben, so ist der Zahlungstermin von der VAT-Rechnung gültig. Die Zahlung gilt als vollbracht, wenn AkzoNobel das Geld aufs Bankkonto des Verkäufers eingeht. Im Fall, wenn nach dem Vertragsabschluss die Zahlung leistetUmstände zu der Preiserhöhung von bestellten Ware entstehen, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuernwie z.B. Zollerhöhung, Einführung der zusätzlichen Zollgebühren, Einführung von anderen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, hat der Verkäufer das Recht den Preis einseitig, entsprechend zu erhöhen, mit der Mitteilung des Grundes an Käufer. Er muss aber den Grund der Preiserhöhung geben. Die Erhöhung darf aber nicht höher als wirklicher Anstieg der Preiselemente sein. Die obige Berechtigung steht dem Verkäufer auch zu, wenn Produktionskosten oder Einkaufspreis der Ware im Verhältnis zu den Preisen vom Tag des Vertragsabschlusses gestiegen sind. Im Fall, wenn die Änderung im Material (Schneiden, Biegen u. dgl.) kommen, hat der Verkäufer das Recht, das für den im Kaufvertrag vereinbarten Preis machen. Der Lieferant garantiertVerkäufer mitteilt, , dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sinder zum Waren-Verkauf nach sog. Wenn der Lieferant anbietettheoretischem Gewicht, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufenbei denen man Gewicht nach Volumen bestimmt, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung nimmt den theoretischen Gewicht nach Normen an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, die Material bezeichnen. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und sie werden durch Mehrwehrsteuer nach den geltenden Tarifen erhöht. Im Fall des Zahlungsverzuges aus irgendwelchem Kaufvertrag hat der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat Verkäufer das Recht, die Zahlung von RechnungsbeträgenAbwicklung aller Verträge (auch Herausgabe der Ware) bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen mit Zinsen zurückzuhalten. Wenn der Zahlungsverzug gegenüber dem Verkäufer mehr als 30 Tage ist, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag ohne Bestimmung des zusätzlichen Termins zurücktreten. Der Verkäufer ist für die aus diesen Gründen entstandenen Schaden nicht verantwortlich. Die Schadenersatzansprüche vom Verkäufer sind ausgeschlossen. Wird sich die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert, so stehen dem Verkäufer die o.g Berechtigungen zu, außer wenn der Käufer für ihn zusätzliche Sicherungen bestimmt, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis vom Verkäufer zu akzeptieren sind. Die Bewertung der finanziellen Lage des Käufers und die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung Zustimmung oder Ablehnung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhobenzusätzlichen Sicherungen hängt vom Verkäufer ausschließlich ab. Ungeachtet Der Käufer hat kein Recht seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer von Forderungen des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder RechnungVerkäufers, die Gegenstand von Streitigkeiten istaus Kaufverträge resultieren, innerhalb abzurechnen. Im Fall, wenn der hier angegebenen Fristen zu zahlenVerkäufer einen Handelskredit dem Käufer gewährt hat (mit Zahlungsaufschub), kann er ihn jederzeit begrenzen oder zurückziehen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenDiese Berechtigung betrifft nicht schon entstandene Forderungen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegenDer Klima-Aktiv-Aufpreis auf den jeweils gültigen Arbeitspreis beträgt 0,05 ct/kWh (netto) bzw. 0,06 ct/kWh (brutto). Der Klima-Aktiv-Preis wird zusätzlich zu dem Preis für die Lieferung von Erdgas gemäß Ihrem bestehenden Gasliefervertrag (OnlineErdgas, ist der Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen wie Grundversorgung, Gas-Aktiv, Gas-Aktiv-Teilfix, Gas-Aktiv-Fix) berechnet. Dies erfolgt durch entsprechende verbrauchsgenaue Berücksichtigung in der Bestellung angegebenJahresverbrauchsabrechnung. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren MehrwertsteuernDie Stadtwerke Achim AG wird den auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Aufpreis nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuerndie für die Berechnung dieses Aufschlags maßgeblich sind. Der Lieferant zahlt oderEine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn AkzoNobel sich die Zahlung leistetKosten für die Beschaffung und Stilllegung der Emissionsminderungszertifikate ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Hierbei ist die Stadtwerke Achim AG berechtigt, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese SteuernKostensteigerungen weiterzugeben, und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Der Lieferant garantiertInsbesondere wird die Stadtwerke Achim AG bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen des Aufschlags nach dieser Regelung sind nur zum Monatsersten möglich. Die Stadtwerke Achim AG wird Ihnen die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten geplanten Wirksamwerden brieflich mitteilen und die Einkaufsmengen zu reduzierenÄnderungen auf ihrer Website veröffentlichen. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat haben Sie das Recht, diese Zusatzver- einbarung Ihres Erdgasliefervertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform (schriftlich, per Post, per E-Mail oder per Fax) zu kündigen. Hierauf wird die Zahlung von Rechnungsbeträgen, Stadtwerke Achim AG Sie in der Mitteilung über die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenÄnderung gesondert hinweisen.
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Sources: Zusatzvereinbarung Klima Aktiv
Preis. Sofern AkzoNobel Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässige, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. In diesem Fall kann der Lieferant Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Für diesen Fall sind wir im Falle der Erhöhung der Verkaufspreise unseres Lieferanten berechtigt, die Differenz auf die vereinbarten Verkaufspreise aufzuschlagen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren anders vereinbart, FCA (frei Frachtführer) gemäß Incoterms 2010 ab unserem Lager Immenstadt ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Umsatzsteuer. Bei eigenen Bestellungen verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, die Preise gemäß Incoterms 2010 DDP (geliefert, verzollt) an unseren Geschäftssitz. Kosten, die durch Fertigungs- oder einer solchen Vereinbarung Konstruktionsänderungen durch den Auftraggeber zusätzlich entstehen und Kosten, die durch Bauteile oder Lieferanten entstehen, die durch den Auftraggeber vorgeschrieben sind, aber nicht erforderlichen Funktion bzw. Qualität entsprechen, sind in ihrem Namen unterliegenunserem Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Nichtabnahme der vereinbarten Menge, ist soweit sich für die Mindermenge aufgrund der Preisliste ein höherer Stückpreis ergibt oder bei Änderung der Ausführung auf Veranlassung des Auftraggebers kann eine Nachberechnung des Differenzbetrages - unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches - erfolgen. Bei Preisstellung 0,00 EUR kann der Preis für die Waren und/wegen fehlender Unterlagen nicht kalkuliert werden oder Dienstleistungen wie in der Bestellung angegebener wird nach Aufwand berechnet. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- Für diesen Fall wird dies vor Rechnungsstellung dem Auftraggeber mitgeteilt und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt odergilt als anerkannt, wenn AkzoNobel die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus Preises diesem schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenwiderspricht.
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Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preis. Sofern AkzoNobel Zahlungsbedingungen und Kundenverzug
1. Für alle Preise sind unser am Tage der Auftragsbestätigung gültigen VK maßgebend oder der Preis der Auftragsbestätigung, im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind aber berechtig!, wenn der Kunde Unternehmer ist, die Preise bis zur Höhe des am Tag der Lieferung gültigen VK anzuheben. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist dies nur möglich soweit die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß und außerhalb eines Dauerschuldverhältnisses/Teil- bzw. Ratenzahlungsgeschäftes erfolgen soll und der Lieferant Liefertermin nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren von uns zu vertreten ist. In diese Hinsicht sind unsere Preise freibleibend, verstehen sich ab unserem Sitz und ohne Verpackung, deren Kosten zu Selbstkostenpreis weiterberechnet und die von uns nicht zurückgenommen wird.
2. Zahlungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung sofort fällig mit Rechnungseingang. Skonto wird nur dann gewährt, wenn es ausdrücklich bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Gezahlt ist dabei erst, wenn die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt; dies gilt auch bei Zahlung mit einem Scheck, Wechsel o.ä. Kosten der Diskontierung und des Einzugs, insbesondere von Wechseln oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegenSchecks, sind vom Kunden zu tragen.
3. Der Kunde darf - außer mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen - nicht mit unseren Ansprüchen gegen ihn aufrechnen. Auch die Verrechnung mit Ansprüchen aus dem Vertrag ist solange ausgeschlossen wie wir noch zur Nacherfüllung berechtigt und nicht im Verzug der Preis für Leistung befindlich sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ebenfalls solange ausgeschlossen, wie unser Recht zur Nacherfüllung noch besteht und wir nicht im Verzug der Leistung befindlich sind.
4. Unabhängig von etwa besonders vereinbarten Zahlungsbedingungen tritt Fälligkeit unserer Forderungen immer schon dann ein, wenn entweder ein vereinbarter Abnahmetermin aus Gründen, die Waren und/der Kunde zu vertreten hat überschritten wird oder Dienstleistungen wie eine dem Kunden gesetzte angemessene Abnahmefrist (in der Bestellung angegebenRegel 10 Werktage) erfolglos verstrichen ist.
5. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren MehrwertsteuernIst unser Kunde ein Unternehmer, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt oderso gelangt er - abweichend vom Gesetz - bereits in Verzug, wenn AkzoNobel die Zahlung leistetunsere Forderung fällig ist und ab Fälligkeit 20 Kalendertage verstrichen sind oder eine Mahnung dem Kunden vorliegt. Ist unser Kunde Verbraucher, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuerngilt das Gesetz. Der Lieferant garantiertIst der Kunde in Verzug geraten, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte so können wir ergänzend zu einem niedrigeren Preis den gesetzlichen Regelungen als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten pauschalierten Schadensersatz im Rahmen Wege einer Bearbeitungsgebühr 0.5 % der Bestellung berechnete PreisNetto-Auftragssumme. mindestens jedoch 25,00 _, wird gegenüber dem Kunden geltend machen, wobei dem Kunden der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenNachweis eines geringeren Schadens jederzeit offen steht.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Liefer Und Wartungsbedingungen
Preis. Sofern AkzoNobel Der Verkäufer garantiert, dass der für die hier bestellte(n) Waren, Software, Dienstleistungen/Werkleistungen verrechnete Preis nicht höher ist als die Preise, die der Verkäufer seinen anderen Kunden beim Kauf gleicher oder ähnlicher Waren oder Dienstleistungen/Werkleistungen in gleichen oder kleineren Mengen verrechnet. Wenn der Verkäufer vor der Lieferung der Waren, Software, Dienstleistungen/Werkleistungen die Preise für ähnliche Waren, Software oder Dienstleistungen/Werkleistungen an einen oder mehrere seiner Kunden für ähnliche Dienstleistungen/Werkleistungen oder Mengen von Waren oder Software senkt, dann sind die in der Bestellung angegebenen Preise ebenfalls zu senken und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren Verkäufer hat unverzüglich eine entsprechende Preissenkung oder einer solchen Vereinbarung Kontogutschrift in ihrem Namen unterliegen, ist Höhe der Preis Preissenkung für die Waren Dienstleistungen/Werkleistungen und/oder Dienstleistungen wie in jede vom Verkäufer bezogene Einheit betroffener Waren oder jedes Exemplar betroffener Software, das sich am Tag des Inkrafttretens der Bestellung angegeben. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt oder, wenn AkzoNobel die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten Preissenkung im Rahmen der Bestellung berechnete PreisBestand von CBRE befindet, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/zu gewähren, und diese CBRE zur Verfügung zu stellen. Die Verrechnung zusätzlicher Kosten jeglicher Art, einschließlich Verpackung oder Dienstleistungen reduzierenTransport, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die ist nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksamzulässig, es sei denn, AkzoNobel CBRE hat dies dem ausdrücklich und im Voraus schriftlich vereinbartzugestimmt. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern Wenn in der Bestellung nicht anders angegebenkeine Preiskonditionen angegeben sind, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werdenPreis der Waren, an dem die Waren Software, Dienstleistungen/Werkleistungen (je nachdem, was zutrifft) vorbehaltlich dieser Bestimmung 7 der niedrigere der folgenden Werte: (a) der zuletzt vom Verkäufer angebotene Preis; (b) der zuletzt von CBRE an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werdenVerkäufer für gleichartige Waren, Software, oder Dienstleistungen/Werkleistungen bezahlte Preis; oder (c) der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistungen/Werkleistungen geltende Marktpreis. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, Sollte der Verkäufer den Preis für die in gutem Glauben bestritten werdenjeglicher Bestellung bestellte(n) Waren, zurückzuhaltenSoftware, bis oder Dienstleistungen/ Werkleistungen vor der Lieferung dieser erhöhen, wird der Verkäufer die Parteien eine Einigung auf der Bestellung angegebenen Preise oder die in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt habendieser Bestimmung 7 genannten Preise einhalten, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobelje nachdem, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenwas zutrifft.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, ist der 1. Der Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen wie Verkaufsware wird jeweils im Handelsangebot, in der Bestellung angegebenVereinbarung im Sinne von Abschnitt II Abs. 3 der AVB oder in der Bestellbestätigung festgelegt.
2. Die Preise, die vom Verkäufer angegebenen werden, sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlungen des Bruttopreises in der Währung zu leisten, in welcher der Warenpreis vom Verkäufer im Handelsangebot oder in der Bestellbestätigung angegeben wurde. Ist der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuernin einer Fremdwährung festgelegt, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt oder, wenn AkzoNobel darf der Käufer die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die PLN nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksamleisten, es sei denn, AkzoNobel hat dies dass der Verkäufer im Voraus schriftlich vereinbartHandelsangebot oder in der Bestellbestätigung darauf hingewiesen hat, dass die Zahlung für die Ware in PLN zu leisten ist, und die Grundsätze für die Umrechnung der Fremdwährung in PLN festgelegt hat.
4. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen Käufer verpflichtet sich, den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf Preis innerhalb der im Handelsangebot genannten Frist oder, wenn die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung Frist im Handelsangebot nicht anders angegebengenannt wurde, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgeninnerhalb einer Frist, die in gutem Glauben bestritten werdender vom Verkäufer ausgestellten Rechnung genannt wurde, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen Die Zahlung gilt mit dem Eingang der Geldmittel auf dem Bankkonto des Verkäufers als geleistet.
5. Der Verkäufer behält sich vor, dass bei Verkauf von Waren deren Menge (Gewicht) auf Grundlage des theoretischen Gewichts ermittelt wird jede Anfrage und der Preis auf Grundlage des Lieferantentheoretischen Gewichts berechnet wird. Die Berechnung des theoretischen Gewichts erfolgt auf Grundlage des Warenvolumens und des spezifischen Gewichts für Aluminium von 2,70 kg/dm3.
6. Es wird vorbehalten, auf ein anderes Bankkonto als das dass die Waren mit einer Mengenabweichung (Gewichtsabweichung) von +/-20% bei Bestellmengen von 500 bis 1000kg und mit einer Mengenabweichung (Gewichtsabweichung) von +/-10% bei Bestellmengen über 1000kg gegenüber der in der Bestellbestätigung genannten Menge vom Verkäufer geliefert werden können. Bei Differenzen, die über die im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto vorangehenden Satz genannte Mengenabweichung nicht hinausgehen, gilt die Bestellung als ordnungsgemäß ausgeführt und der Käufer ist verpflichtet, eine solche Lieferung anzunehmen. Unter diesen Umständen ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Preis für die tatsächlich gelieferte Warenmenge zu zahlenbezahlen. Als Grundlage für die Ermittlung der tatsächlich gelieferten Warenmenge, die in den die Herausgabe der Waren betreffenden Dokumenten und in der MwSt.-Rechnung angegeben wird, gilt die beim Verkäufer vor der Beladung der Ware durchgeführte Messung.
7. Sollte der Käufer mit einer beliebigen Forderung des Verkäufers in Verzug geraten, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung aller bisher abgeschlossenen Verträge (darunter Herausgabe der Ware sowie Annahme und Ausführung weiterer Bestellungen) vorübergehend einzustellen, bis der Käufer alle fälligen Forderungen samt Zinsen bezahlt hat. Sollte der Käufer mit einer beliebigen Zahlung an den Verkäufer über 30 Tage im Rückstand stehen, ist der Verkäufer berechtigt, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstandenjedem für die Parteien verbindlichen Einzelvertrag zurückzutreten, ohne dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelteneine Nachfrist gesetzt werden muss. Der Lieferant stimmt auch zuVerkäufer übernimmt für den aus diesen Gründen entstandenen Schaden keine Haftung.
8. Für die Ausstellung von Werkstoffzertifikaten werden Gebühren nach den beim Verkäufer geltenden Preisen erhoben.
9. Hat der Verkäufer dem Käufer einen Lieferantenkredit (Zahlung für die Ware mit einem aufgeschobenen Zahlungstermin) eingeräumt, dass Zahlungen auf ist er berechtigt, diesen Lieferantenkredit jederzeit durch eine einseitige Entscheidung zu ändern oder zu widerrufen, insbesondere gilt dies für die Zahlungsverzüge des Käufers für die Ware oder wenn gegen den Käufer ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren eröffnet wird oder wenn der Verkäufer begründete Bedenken an der Finanzlage des Käufers hat. Dieses Recht gilt für alle Verträge, deren Gegenstand an den Käufer noch nicht herausgegeben wurde. Wurde das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls Kreditlimit ausgeschöpft, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Ware einzustellen, bis der Käufer eine vom Verkäufer anerkannte Sicherheit bestellt hat.
10. Sollte die Zahlung als rechtlich vollständig bezahlt geltenVorauszahlung geleistet werden oder sollte der Käufer eine Anzahlung geleistet haben, so wird der Verkäufer durch den Verzug des Käufers mit der Zahlung dazu ermächtigt, vom Vertrag ohne zusätzliche Aufforderung ganz oder teilweise zurückzutreten.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale
Preis. Sofern AkzoNobel Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässige, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. In diesem Fall kann der Lieferant Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Für diesen Fall sind wir im Falle der Erhöhung der Verkaufspreise unseres Lieferanten berechtigt, die Differenz auf die vereinbarten Verkaufspreise aufzuschlagen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren anders vereinbart, ab unserem Lager Immenstadt ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Umsatzsteuer. Kosten, die durch Fertigungs- oder einer solchen Vereinbarung Konstruktionsänderungen durch den Auftraggeber zusätzlich entstehen und Kosten, die durch Bauteile oder Lieferanten entstehen, die durch den Auftraggeber vorgeschrieben sind, aber nicht erforderlichen Funktion bzw. Qualität entsprechen, sind in ihrem Namen unterliegenunserem Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Nichtabnahme der vereinbarten Menge, ist soweit sich für die Mindermenge aufgrund der Preisliste ein höherer Stückpreis ergibt oder bei Änderung der Ausführung auf Veranlassung des Auftraggebers kann eine Nachberechnung des Differenzbetrages - unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches - erfolgen. Bei Freistellung 0,00 EUR kann der Preis für die Waren und/wegen fehlender Unterlagen nicht kalkuliert werden oder Dienstleistungen wie in der Bestellung angegebener wird nach Aufwand berechnet. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- Für diesen Fall wird dies vor Rechnungsstellung dem Auftraggeber mitgeteilt und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt odergilt als anerkannt, wenn AkzoNobel die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus Preises diesem schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt geltenwiderspricht.
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Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, ist der Der Preis für die Waren und/das Abonnement ist auf der Website oder Dienstleistungen wie in der Bestellung angegeben. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- Anwendung angegeben und sonstigen versteht sich inklusive aller Steuern. Der Lieferant zahlt oder▇▇▇▇▇▇ behält sich das Recht vor, den Preis für alle Abonnementangebote von Zeit zu Zeit nach seinem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Abo- Angebote von DEEZER beeinflussen, sind Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung des Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Vertriebs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben und schließlich erhebliche technische Verbesserungen der Dienstleistungen von DEEZER (z.B. zusätzliche Funktionen oder höhere Übertragungsqualität).. ▇▇▇▇▇▇ informiert jeden Nutzer mindestens 30 (dreißig) Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung per E-Mail an die Adresse, die der Nutzer bei der Registrierung für den Deezer Service angegeben hat (oder die später in seinem Konto aktualisiert wurde). Wenn der Nutzer diese Erhöhung nicht akzeptiert, kann er sein Abonnement gemäß Artikel 5.4 kündigen; eine solche Kündigung wird zum nächsten monatlichen Fälligkeitstermin des Abonnements wirksam. Wird das Abonnement nicht gekündigt, gilt der neue Preis für den Nutzer ab dem nächsten Fälligkeitsdatum des Monatsabonnements. Jede Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch und sofort auf den Preis des Deezer Service aufgeschlagen. Das Gleiche gilt, wenn AkzoNobel eine neue Steuer eingeführt wird, die Zahlung leistetsich auf den Preis des Deezer Service bezieht und für DEEZER gilt. Die oben genannten Kündigungsbedingungen für den Fall einer Preisänderung des Deezer Service gelten unter den gleichen Bedingungen auch für den Fall einer Preisänderung, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuerndie sich aus einer Erhöhung oder der Einführung neuer Steuern ergibt. Der Lieferant garantiertDie Nutzer werden darauf hingewiesen, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten Verbindungs- und Kommunikationskosten (Internet) im Rahmen Zusammenhang mit der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen Nutzung des Deezer Service nicht von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis DEEZER getragen werden und ausschließlich vom Nutzer zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt zahlen sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der strittigen Beträge gilt nicht als Verstoß gegen die Bestellung und es werden auch keine Zinsen auf diese Beträge erhoben. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich AkzoNobel, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge auf jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen. Aus Sicherheitsgründen wird jede Anfrage des Lieferanten, auf ein anderes Bankkonto als das im System von Akzo Nobel registrierte Bankkonto zu zahlen, von AkzoNobel erst 3 Monaten nach einer solchen Anfrage bearbeitet. In der Zwischenzeit erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Zahlungen auf die bestehende Kontonummer als rechtmäßig und vollständig bezahlt gelten. Der Lieferant stimmt auch zu, dass Zahlungen auf das von dem Lieferanten angegebene neue Bankkonto ebenfalls als rechtlich vollständig bezahlt gelten.
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Sources: Nutzungsbedingungen