Performance Fee. Unter bestimmten Umständen und wie in Anhang A festgelegt, ist die Verwaltungsgesellschaft zum Erhalt einer wertentwicklungsabhängigen Gebühr (die „Performance Fee“) berechtigt. Die Höhe der Performance Fee je Teilfonds oder Anteilklasse wird im Jahresbericht mitgeteilt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus der Performance Fee die Gebühr des Asset Managers.
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Sources: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag