Performance Fee. Ferner bezieht die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission ("Performance Fee"). Eine Performance Fee wird täglich berechnet und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) erfüllt sind: a) Die Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Referenzwerts („Indexwert“). Der b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist als der höchste Net- toinventarwert am Ende eines Rechnungsjahres, in dem eine Performance Fee be- zahlt wurde („High Water Mark“). Falls eine Outperformance vorliegt, wird die Performance Fee buchhalterisch abgegrenzt. Die Performance Fee wird allerdings erst am Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werden, wird die proportional auf diese Anteile entfallende und bisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des Rechnungsjahres aus- bezahlt. Die Performance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» und «ID» wird keine Performance Fee erhoben. Die Performance Fee berechnet sich wie folgt: Die Performance Fee wird wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent der Performance Fee x (Wert Differenz zwischen NAV-Performance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformance) x Zahl der Anteile Zur Berechnung der Performance Fee siehe auch das im Anhang zum Prospekt aufge- führte Berechnungsbeispiel.
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Sources: Fondsvertrag
Performance Fee. Ferner bezieht die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission ("Performance Fee"). Eine Performance Fee wird täglich berechnet und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) erfüllt sind:
a) Die Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Referenzwerts („Indexwert“). DerDer Indexwert ist der MSCI World Utilities Sector Total Return Index (with net dividends)1, der am betreffenden Berechnungstag gilt. Am Auflegungsdatum entspricht der Index- wert dem Ausgabepreis der betreffenden Klasse;
b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist als der höchste Net- toinventarwert am Ende eines Rechnungsjahres, in dem eine Performance Fee be- zahlt wurde („High Water Mark“). Falls eine Outperformance vorliegt, wird die Performance Fee buchhalterisch abgegrenzt. Die Performance Fee wird allerdings erst am Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werden, wird die proportional auf diese Anteile entfallende und bisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des Rechnungsjahres aus- bezahlt. Die Performance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» und «ID» wird keine Performance Fee erhoben. Die Performance Fee berechnet sich wie folgt: Die Performance Fee wird wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent der Performance Fee x (Wert Differenz zwischen NAV-Performance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformance) x Zahl der Anteile Zur Berechnung der Performance Fee siehe auch das im Anhang zum Prospekt aufge- führte Berechnungsbeispiel.
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Sources: Fondsvertrag
Performance Fee. Ferner bezieht Neben der Verwaltungskommission kann die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission ("«Performance Fee")») beziehen. Eine Sie beträgt maximal 10%. Der effektiv angewandte Satz der Performance Fee wird täglich berechnet je Anteilsklasse ist jeweils im Jahres- und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) erfüllt sind:
a) Die Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Referenzwerts („Indexwert“). Der
b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist als der höchste Net- toinventarwert am Ende eines Rechnungsjahres, in dem eine Performance Fee be- zahlt wurde („High Water Mark“). Falls eine Outperformance vorliegt, wird die Performance Fee buchhalterisch abgegrenztHalb- jahresbericht ersichtlich. Die Performance Fee wird allerdings erst am Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilenfür alle Anteilsklassen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werdenNettoinventarwerts unterscheiden, wird die proportional auf diese Anteile entfallende und bisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des Rechnungsjahres aus- bezahltgesondert berechnet. Die Performance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und «ID» wird keine ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee erhobenist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee berechnet sich wie folgt: wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee x neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (Wert Differenz zwischen NAV-Performance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformancea) x Zahl der Anteile Zur Berechnung dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee siehe auch das im Anhang zum Prospekt aufge- führte Berechnungsbeispielwird quartalsweise per Ende ▇▇▇▇, Juni, September und Dezember ausbezahlt.
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Sources: Prospectus and Fund Contract