NOTES Musterklauseln

NOTES. 1 a) The use of this form is recommended when authorising repre- sentatives before the European Patent Office (EPO) - professio- nal representatives and legal practitioners under Article 134(7) ⎯ and when authorising employees under Article 133(3), first sen- tence; as regards the second sentence, no implementing regula- tion has been issued up to the present time.
NOTES. Si le pouvoir est donné pour plusieurs demandes ou plusieurs bre- vets, il doit en être fourni un nombre correspondant d´exemplaires (cf. règle 101(1)).
NOTES. 1 Name(s) of the undersigned in accordance with Rule 26(2) (c) and (d) EPC: "Names of natural persons shall be indicated by the person´s family name and given name(s). the family name being indicated before the given name(s) Names of legal entities, as well as companies consi- derred to be legal entities by reason of the legislation to which they are subject, shall be indicated by their official designations." 2 Family name(s) given name(s) and full address(es) of the inventor(s) according to Rule 17(1) EPC.
NOTES a) Toutes les décisions, citations, notifications seront adressées au mandataire (voir règle 81). Dans le cas où des employés au sens de l´article 133(3) sont mandatés, les pièces mentionnées sont en- voyées au demandeur. b) La règle 101(7) stipule: »Sauf disposition contraire du pouvoir, celui-ci ne prend pas fin, à l´égard de l´Office européen des brevets, au décès du mandant.«

Related to NOTES

  • Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps entsprechend.

  • Höhe und Dauer der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.

  • Beginn und Dauer der Leistung 2.7.1.3.1 Wir zahlen die Unfallrente – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, – monatlich im Voraus. 2.7.1.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem – wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 35 Prozent gesunken ist oder – die versicherte Person stirbt.

  • Geheimhaltung und Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen, die andere Partei betreffenden Informationen und erworbenen Kenntnisse. Die Parteien werden die ihnen zugänglichen Informationen, die überlassenen Unterlagen und Materialien, Daten vertraulich behandeln und nur für Zwecke dieses Vertrages verwenden, unabhängig davon, ob die jeweilige Information als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht. Dies gilt auch für die Überlassung von Programmen, Daten oder die Anbindung an Systeme, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden sowie für den Inhalt und Gegenstand dieses Vertrages. Soweit die Bank sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, wird sie dafür Sorge tragen, dass die dort tätigen Personen in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, wie die eigenen Mitarbeiter nach diesem Vertrag. Die Geheimhaltung gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.