Common use of Normalarbeitszeit Clause in Contracts

Normalarbeitszeit. a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: .............................................................................................................................................. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: ............................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen. 1. Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet: .............................................................................................................................................. 2. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Stan- dard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbe- trieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: .............................................................................................................................................. Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw über Aufforderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber unverzüglich zurückzustellen bzw ihm zu ermöglichen, die Ar- beitsmittel zu übernehmen.

Appears in 3 contracts

Sources: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Normalarbeitszeit. a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: .................................................................................................................................................................................................................................................................... c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: .................................................................................................................................................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer Arbeit- nehmer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer Ar- beitnehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen. 1. Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet: .................................................................................................................................................................................................................................................................... 2. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Stan- dard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbe- trieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: .............................................................................................................................................. ...................................................................................................................... Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw über Aufforderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber unverzüglich zurückzustellen bzw ihm zu ermöglichen, die Ar- beitsmittel zu übernehmen.

Appears in 1 contract

Sources: Kollektivvertrag

Normalarbeitszeit. a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbartvereinbart: ..............................................................................................................................................……………………….……………………………………………………. Anmerkung: Im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ist auch eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit möglich. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bleiben aufrecht. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: .............................................................................................................................................…………………….……………………………………………… Anmerkung: Selbstbestimmte Normalarbeitszeit kann vereinbart werden, wenn der tägliche Rahmen der Normalarbeitszeit, die Dauer und das Höchstausmaß von Übertragungsmöglichkeiten und die Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit geregelt sind und im übrigen die arbeitszeit- gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teiltaufgeteilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich ausdrücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer Arbeitnehmer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhaltenfestzu- halten. Der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen. 1. Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet: ..............................................................................................................................................………………………………………………. 2. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Stan- dard Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbe- trieblichen außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: .............................................................................................................................................. …………………….……………………………………………………………………………………… Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit Telear- beit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw bzw. über Aufforderung Auf- forderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber unverzüglich zurückzustellen bzw bzw. ihm zu ermöglichen, die Ar- beitsmittel Arbeitsmittel zu übernehmen.

Appears in 1 contract

Sources: Kollektivvertrag Für Angestellte

Normalarbeitszeit. a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbartvereinbart: ..............................................................................................................................................……………………….……………………………………………………. Anmerkung: Im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ist auch eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit möglich. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bleiben aufrecht. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: .............................................................................................................................................…………………….……………………………………………… Anmerkung: Selbstbestimmte Normalarbeitszeit kann vereinbart werden, wenn der tägliche Rahmen der Normalarbeitszeit, die Dauer und das Höchstausmaß von Übertragungsmöglichkeiten und die Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit geregelt sind und im Übrigen die arbeitszeit- gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teiltaufgeteilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich ausdrücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer Arbeitnehmer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhaltenfestzu- halten. Der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen. 1. Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet: ..............................................................................................................................................………………………………………………. 2. Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Stan- dard Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber für die Zeit der Tätigkeit an der außerbe- trieblichen außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: .............................................................................................................................................. …………………….……………………………………………………………………………………… Diese Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber installiert und gewartet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit Telear- beit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw bzw. über Aufforderung Auf- forderung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber unverzüglich zurückzustellen bzw bzw. ihm zu ermöglichen, die Ar- beitsmittel Arbeitsmittel zu übernehmen.

Appears in 1 contract

Sources: Kollektivvertrag Für Angestellte