Pauschalpreis Musterklauseln

Pauschalpreis. Sofern im Vertrag ein Pauschalpreis vorgesehen ist, umfasst er sämtliche für eine vollständige und gebrauchsfertige Leistung erforderlichen Bau- und Hilfsleistungen einschließlich aller erforderlichen Neben- und Besonderen Leistungen.
Pauschalpreis a) Bei der Montage zu Pauschalpreisen umfasst der Kostenvoranschlag alle durchzuführenden Arbeiten gemäß besonderer Spezifikation in Textform. Verlängert sich jedoch die Dauer der Montage aus irgendeinem Umstand oder ist Mehraufwand erforderlich, den jeweils der Besteller oder einer seiner Auftragnehmer zu vertreten hat, und wird dadurch die Arbeit des Servicepersonals unterbrochen oder verlängert, so werden die Wartezeit, die zusätzliche Arbeitszeit, die gesamten Aufenthaltskosten sowie evtl. anfallende zusätzliche Reisekosten des Servicepersonals besonders in Rechnung gestellt.
Pauschalpreis. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises sind durch diesen alle erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen abgegolten, auch wenn sie im Vertrag mit den Vertragsbestandteilen und Vertrags- grundlagen nicht ausdrücklich genannt sind, aber zur Funktionsfähigkeit und zur Nutzung des Ge- werkes des AN erforderlich sind und dies für den AN aufgrund des von ihm zu erwartenden Fach- wissens bei Vertragsabschluss erkennbar war.
Pauschalpreis. 2.1 Ist der vertraglich vereinbarte Preis ein Pauschalpreis, hat der Auftragnehmer die Vertragsleistungen zu diesem Pauschalpreis vertragsgemäß zu erbringen und hat, vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziffern 4 (Änderungen) und 16 (Aussetzung), keinen Anspruch auf irgendwelche Beträge, die über den vereinbarten Pauschalpreis hinausgehen.
Pauschalpreis. Jener in einem Betrag angegebene Preis für eine Gesamtleistung oder eine Teillieferung/Teilleistung.
Pauschalpreis. Wird als Vergütung der Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung gem. § 2 Abs. 7 VOB/B ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. Weichen jedoch die Mengen einzelner Positionen um mehr als 10% nach oben oder unten vom ursprünglichen Mengenansatz des Angebotes des AN ab, so ist ein neuer Pauschalpreis zu vereinbaren. Dabei sind sämtliche, die ursprünglich kalkulierten Mengen (Werte) übersteigen- den bzw. unterschreitenden Mengen zu vergüten und nicht nur die, die die 10%-Grenze übersteigen. Insofern ist sodann insgesamt eine neue Pauschale zu bilden. Im Übrigen bestimmen sich die beiderseitigen Rechte nach § 2 Abs. 7 VOB/B.
Pauschalpreis. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Abrechnung unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Massen bzw. Leistungen. Mit der Bezahlung des Pauschalpreises sind sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Lieferungen, die für eine vertragsgemäße, funktionsfähige, mängelfreie, vollständige und allen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, dem Stand der Technik entsprechenden Erfüllung der übertragenen Leistungen erforderlich sind, abgegolten. Der Auftragnehmer bestätigt, die ihm für die Durchführung seiner Leistung übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten in allen Punkten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft zu haben. Nachträglich festgestellte Rechenfehler, Massenmehrungen, fehlende Leistungen, sonstige Irrtümer udgl. – aus welchem Grunde auch immer – haben keine Erhöhung des vereinbarten Pauschalpreises zur Folge und sind Nachforderungen aus diesen Gründen ausdrücklich ausgeschlossen. Mehr- oder Minderleistungen, bedingt durch ausdrücklich vereinbarte Ausführungsänderungen, werden getrennt ermittelt und die Kosten dem vereinbarten Pauschalpreis zugeschlagen oder von diesem in Abzug gebracht. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei sonstigem Verlust seines Anspruches unverzüglich nach Bekanntwerden von Gründen, die zu einer Mehrleistung durch den Auftragnehmer führen werden bzw. könnten, mitzuteilen, welche Mehrleistungen notwendig sind und welche zusätzlichen Kosten durch diese Mehrleistungen verursacht werden. Das Recht auf zusätzliche Vergütung von Mehrleistungen besteht nur, wenn diese vom AG gesondert schriftlich beauftragt wurden. Die Ermittlung der neuen Preise hat auf Preisbasis des Hauptauftrages und, soweit möglich, unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Hauptauftrages zu erfolgen. Ein etwaig vereinbarter Nachlass im Hauptauftrag ist auch bei der Ermittlung der neuen Preise in Abzug zu bringen. Bei Entfall von definierten Einzelleistungen bzw. Leistungsgruppen (z. B. Auftragspositionen) und bei wesentlichen Mengenreduzierungen (Unterschreitung von mehr als 10 % gegenüber den ursprünglichen Auftragsgrundlagen) aus dem Pauschalauftrag, ist der Auftraggeber berechtigt, die Pauschalauftragssumme dementsprechend zu reduzieren.
Pauschalpreis. Bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass der Umfang der in der Pauschale enthaltenen Leistungen genau bestimmt wird. Hierbei ist insbesondere an die explizite Regelung der folgender Punkte zu denken: detaillierte Auf- zählung der in der Pauschale eingeschlossenen Arbeiten, Anpassungsmodalitäten und Ent- schädigung bei Projektänderungen, Autorenkorrekturen etc., Nebenkosten, Zahlungsmodali- täten und Zahlungsverzug. Bei einer Rechnungsstellung nach Aufwand sind insbesondere die nachfolgenden Punkte von wesentlicher Bedeutung und sollten mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart werden: Stun- denansatz, Nebenkosten, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug. Falls zusätzlich ein Ko- stendach vereinbart wurde, sind die vom Kostendach erfassten Leistungen detailliert zu be- zeichnen.
Pauschalpreis. Der Pauschalpreis beträgt für das Paket € pro Jahr inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer kann nach jeweils zwei Jahren den Nettopreis neu kalkulieren. Dem Auftraggeber steht dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Pauschalpreis. Als Vergütung des AN wird ein Pauschalpreis in Höhe von .................................................. € zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer vereinbart.. Der Pauschalpreis ist aufgegliedert gem. Leistungsbeschreibung. Der AN hat die seinem Pauschalpreis zugrunde gelegten Mengen und Leistungen eigenverantwortlich zu ermitteln.