MODUL Musterklauseln

MODUL. Unterzeichnet fUr und Im Namen von Position: Ge / gnanam eftsfGhrer und EigentUmer Unter · .. im Namen von Name: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Position: geschäftsführer & Eigentümer Nam Poslti rer Unterzeichnet für und in Namen von ÖHV TOURISTIK SERVICE GmbH Name: ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Position: geschäftsführer 1 September 2022 Due to the accreditation as a private university (decision of the Austrian Accreditation Council on 12 July 2007 according to the university accreditation law, BGBI. I No. 168/1999 as amended), the University Board of Modul University Vienna decreed the following study regulations on 5 July 2022 based on§ 10a of the Private Higher Education Law (PrivHG).
MODUL. Spezialisierung Das erste Semester ▇▇▇▇▇▇ Studiums stellt das Grundver- ständnis des wissenschaft- lichen Arbeitens und der allgemeinen Betriebswirt- schaftslehre her. Auf dieser Basis wirst Du außerdem die beteiligten Personen der Rechtsstrukturen und den Aufbau von Gesetzen und Vorschriften kennenlernen sowie Dich mit den Grundla- gen des bürgerlichen Rechts und den Besonderheiten des Wirtschaftsprivatrechts, z.B. Zivilrecht und Schadensersatz- recht, vertraut machen. Neben vertiefenden Kern- elementen des bürgerlichen Rechts befasst ▇▇ ▇▇▇▇ im zweiten Semester mit den Be- sonderheiten des Marketings sowie der Buchführung und Bilanzierung. Insbesondere das Schuld- und Strafrecht stehen in diesem Semester als rechtswissenschaftliche Thematiken im Mittelpunkt. Hierbei erörterst Du vor allem das Rücktrittsrecht, die Störungsmöglichkeiten von Geschäftsgrundlagen sowie die Gesamtschuld, wobei ▇▇ am Ende des Semesters die Abtre- tung von Forderungen und die wesentlichen Schwerpunkte des Rücktrittsrechts kennst. Das dritte Semester gewährt Dir einen umfassenden Einblick in die Welt der Finanzierung, in der Du auch intensiv die Kosten-und Leis- tungsrechnung kennenlernst. Auf der wirtschaftsrechtlichen Seite erwirbst Du Kenntnisse im Zivilprozessrecht und lernst das Besondere Schuldrecht kennen. Das abschließende Modul bildet das Personalwe- sen, das Dir einen Einblick in das Management von Personal und Personaldienstleistungen gewährt. Im vierten Semester lernst Du in den Modulen Investition und Projektmanagement detaillierte und praxisnahe Vorgehensweisen bei der Findung von Kapitalgebern und die gängigsten Methoden und Techniken der modernen Handhabung von Unter- nehmensprojekten genauer kennen. Du belegst außerdem das Modul Öffentliches Recht. Das Themenfeld Recht der Kreditsicherheiten bildet den Abschluss dieses Semesters und bereitet Dich auf die Frage- und Problemstellungen des Kreditrechts vor. Neben der Vermittlung von Führungskompetenzen (z.B. im Modul Unternehmensfüh- rung) erwarten Dich im fünften und sechsten Semester die Besonderheiten des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts. In diesen Semestern erhältst Du auch die Möglichkeit, Dich in verschiedenen Funktionen oder Branchen zu spezialisie- ren. Den Abschluss bildet die Bachelorarbeit.
MODUL. Spezialisierung Im ersten Semester erarbei- test Du Dir neben grundlegen- den methodischen Kompe- tenzen für Dein Studium (z.B. wissenschaftliches Arbeiten oder Zeitmanagement) die wichtigsten Grundla- gen in BWL, Buchführung und Bilanzierung. Zudem erhältst Du eine Einführung in das Logistik- und Prozess- management und absolvierst ein Computer Training. Neben weiteren Kernthemen der BWL wie Kosten- und Leistungsrechnung oder Wirt- schaftsmathematik behandelt das zweite Semester Fragen des Dienstleistungsmanage- ments. Im Modul Transport, Umschlag und Logistik wirst Du auf die organisatorischen Anforderungen eines dynami- schen, in der Regel internatio- nalen Marktes vorbereitet. Das Modul Personal Skills bereitet Dich auf die interpersonel-
MODUL. Bei einem Modul handelt es sich um einen separat zu lizenzierenden Teil einer Software, beispielsweise das „Dashboard-Modul“
MODUL. Online-Backup‌ 23.1 Leistungsumfang‌ Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine 100%-ige Sicherheit bei der Datensicherung nicht möglich ist. Es wird daher angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung durchzuführen und zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird sich dabei an dem jeweiligen Stand der Technik orientieren und wenn notwendig Änderungen am Datensicherungskonzept und an der Datensicherung gegenüber dem Kunden anregen. Dies gilt auch für Änderungen oder neue Versionen der eingesetzten Software. Auf vom Softwarehersteller beschriebene Sicherheitslücken und die Sicherheit der Datensicherung gefährdende Fehlfunktionen wird der Auftragnehmer ausdrücklich hinweisen. Es ist die Entscheidung des Kunden, ob er die angeregten Verbesserungen und Veränderungen annimmt. Die Behebung von Datenverlusten ist gesondert gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. Auf Wunsch des Kunden erfolgt jährlich eine Rücksicherung der Daten, um zu überprüfen, ob die Datenkonsistenz für eine möglichst störungsfreie Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden geeignet ist. Weitere Rücksicherungen und Prüfungen der Konsistenz der gesicherten Daten sind gesondert nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. 23.2 Mitwirkungspflichten des Kunden‌ Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Hard- und Software zur Datensicherung vorzunehmen. Dies betrifft auch aus Sicht des Kunden unerhebliche, geringe und ungefährlich scheinende Änderungen. Auch die Einsatzumgebung der Datensicherung darf nicht geändert werden. Der Kunde wird der Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn er Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten an der Hard- und Software zur Datensicherung entdeckt und diese dem Auftragnehmer umfassend beschreiben. Beide Vertragspartner sind sich bewusst, dass nur bei hoher Sorgfalt auf allen Ebenen und einer aufmerksamen Zusammenarbeit eine Datensicherung auf höchstem Niveau möglich ist. Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: • Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie selbst festgelegte zusätzliche Verschlüsselungs-Codes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. Der Auftragnehmer ist hierüber umfassend und unverzüglich in Kenntnis zu setzen. • Der Kunde ist nich...
MODUL. Pflichtfach

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  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3: