Common use of Mitversicherte Risiken Clause in Contracts

Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist die Haftpflicht 2.1. aus Schäden, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat; 2.2. des dienstlichen Vertreters des Versicherten, es sei denn, der Vertre- ter ist selbst entsprechend versichert; 2.3. aus materiellen und/oder immateriellen Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen; 2.4. als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn; 2.5. aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen aus- schließlich zu Dienstzwecken (einschließlich dienstlich angeordneter Übungen).

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Sources: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen