Common use of Mitverschulden Clause in Contracts

Mitverschulden. Weist der Beförderer nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks durch Verschulden des Fahrgastes selbst verursacht oder mitverursacht wurde, so kann das angerufene Gericht nach Maßgabe seines eigenen nationalen Rechts den Beförderer ganz oder teilweise von seiner Haftung befreien.

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Sources: Beförderungsbedingungen, Allgemeine Beförderungsbedingungen