Mietpreis. a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Kraftstoffkosten, Maut, Park, Camping, Stellplatz sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist bei Rückgabe mit der gleichen Dieselmenge zu Betanken wie zum Mietbeginn; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten eine Aufwandpauschale von 25,00 € an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen. b) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird (siehe auch Ziff. 8 g) und 24 Stunden nicht überschritten werden. c) Bei jeder Anmietung fällt grundsätzlich am Tag der Fahrzeugübergabe eine Übergabe-Einweisungspauschale von 99,00 Euro Bis 119,00 Euro an. Diese muss vom Mieter in Bar entrichte werden. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung und alle Inklusivleistung der jeweiligen Preisliste.
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Sources: Mietbedingungen
Mietpreis. a) Der 8.1. Als Mietpreis richtet sich nach gilt grundsätzlich der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im MietvertragMietvertrag vereinbarte Tarif mit- samt den weiteren Gebühren und Kosten. KraftstoffkostenDem Mieter werden bei seiner Buchung diese Tarife, MautGebühren und Kosten aufgeführt. Mit der Bestäti- gung der Buchung erklärt der Mieter, Parkdavon Kenntnis genommen zu ha- ben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden (inkl. Gebühren für zusätzlich gefahrene Kilometer, CampingGebühren für Extras wie Zusatzfahrerge- bühren, Stellplatz sowie Fährgebühren als auch Bußgelder zusätzliches Zubehör, Parkplatzgebühren für den eigenen Wa- gen, Gebühren für Zustellungs- und sonstige Strafgebühren Abholungsservice, Auslandgebühren etc.).
8.2. Sämtliche Ladekosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist Ist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht zu mindestens 50% geladen, fällt eine pauschale Nachla- degebühr von CHF 50.- an (vgl. Ziff. 17.5). Zusätzlich hat der Mieter eine Aufwandspauschale von CHF 40.- zu bezahlen.
8.3. Lässt der Mieter das Fahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs an einer Tesla Supercharger-Station stehen, fallen Blockiergebühren an. Diese Ge- bühren werden dem Mieter in Rechnung gestellt oder mit der gleichen Dieselmenge Kaution verrechnet. Zusätzlich hat der Mieter eine Aufwandspauschale von CHF 40.- zu Betanken wie zum Mietbeginn; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten bezahlen.
8.4. Das Fahrzeug ist einwandfrei gereinigt zurückzubringen. Ist eine Aufwandpauschale Nachrei- nigung des Fahrzeugs bei Rückgabe nötig, fallen Reinigungsgebühren von 25,00 € CHF 100.- an, welche dem Mieter in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet werden (vgl. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen17.6).
b) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt8.5. Der Tag Ort der Fahrzeugübernahme und -rückgabe ist die Geschäftsstelle von ev4all in Murten, Kanton Freiburg, Schweiz. Sollte im Mietvertrag ein an- derer Ort vereinbart sein, so gilt dieser als Übergabe- und Rücknahmeort. Wird das Mietfahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort über- nommen bzw. zurückgegeben, so hat der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird (siehe auch Ziff. 8 g) und 24 Stunden nicht überschritten werdenMieter eine Gebühr zu entrich- ten.
c) Bei jeder Anmietung fällt grundsätzlich am Tag der Fahrzeugübergabe eine Übergabe-Einweisungspauschale von 99,00 Euro Bis 119,00 Euro an. Diese muss vom Mieter in Bar entrichte werden. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung und alle Inklusivleistung der jeweiligen Preisliste.
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Sources: Mietvertrag
Mietpreis. a) Der 8.1 Als Mietpreis richtet sich nach gilt grundsätzlich der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im MietvertragMietvertrag vereinbarte Tarif mitsamt den weiteren Gebühren und Kosten. KraftstoffkostenDer Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, Mautvon diesen Tarifen, ParkGebühren und Kosten Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden (inkl. Kilometerlimit, CampingGebühren für Extras wie zusätzliches Zubehör, Stellplatz sowie Fährgebühren als auch Bußgelder Zusatzfahrergebühren, Kosten einer Haftungsbeschränkung gemäss nachfolgend Ziff. 15.5 ff., Gebühren für Zustellungs- und sonstige Strafgebühren Abholungsservice etc.).
8.2 Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist Ist das Fahrzeug bei Rückgabe mit nicht vollgetankt, erfolgt die Abrechnung der gleichen Dieselmenge zu Betanken wie Nachbetankung zum Mietbeginn; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten eine Aufwandpauschale von 25,00 € andurchschnittlichen Marktpreis für Treibstoffe zuzüglich einer Betankungsgebühr. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
b) Bei Die aktuelle Gebühr kann jederzeit in der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird (siehe auch Ziff. 8 g) und 24 Stunden nicht überschritten Vermietstation nachgefragt werden.
c8.3 Im Mietvertrag ist eine bestimmte Station als Ort der Fahrzeugrückgabe bei Mietende vereinbart. Als Einwegmiete wird nachfolgend ein Mietvertrag bezeichnet, in dem als Ort der Rückgabe eine Station vereinbart ist, die von der Station abweicht, an der das Fahrzeug an den Mieter übergeben wurde. Wird bei einer Einwegmiete das Fahrzeug an einer anderen Station als der im Mietvertrag als Rückgabeort vereinbarten Station abgegeben, hat der Mieter eine Flexi-Location-Charge in Höhe von 19,99 CHF (inkl. MwSt.) Bei jeder Anmietung fällt grundsätzlich am Tag zu entrichten. Wird bei einem Mietvertrag, in dem als Ort der Fahrzeugübergabe Übergabe und Rückgabe dieselbe Station vereinbart sind, das Fahrzeug an einer davon abweichenden Station abgegeben, so hat der Mieter eine ÜbergabeFlexi-Einweisungspauschale Location-Charge in Höhe von 99,00 Euro Bis 119,00 Euro an19,99 CHF (inkl. Diese muss vom Mieter in Bar entrichte werden. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung und alle Inklusivleistung der jeweiligen PreislisteMwSt.).
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Sources: Vermietvertrag
Mietpreis. a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Kraftstoffkosten, Maut, Park, Camping, Stellplatz sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist bei Rückgabe mit der gleichen Dieselmenge zu Betanken wie zum Mietbeginn; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten eine Aufwandpauschale von 25,00 € an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
b) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird (siehe auch Ziff. 8 g) und 24 Stunden nicht überschritten werden.
c) Bei jeder Anmietung fällt grundsätzlich am Tag der Fahrzeugübergabe eine Übergabe-Einweisungspauschale von 99,00 Euro Bis 119,00 Euro an. Diese muss vom Mieter in Bar entrichte werden. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung und alle Inklusivleistung der jeweiligen Preisliste.
d) Im Mietpreis ist eine Kilometerpauschale von ▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇ inbegriffen, zusätzlich können Kilometerpakete bestellt werden. Damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden kann, sind die Kilometer pro Woche auf 2.200 Kilometer begrenzt.
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Sources: Nutzungsbedingungen Mietbedingungen & Kaufbedingungen
Mietpreis. a) 1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils umseitigen Vereinbarung und ist bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzwder Abholung fällig.
2. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Kraftstoffkosten, Maut, Park, Camping, Stellplatz sowie Fährgebühren als auch Bußgelder Kosten für Kraftstoff und sonstige Strafgebühren Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist bei Rückgabe mit der gleichen Dieselmenge zu Betanken wie zum Mietbeginn; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten eine Aufwandpauschale von 25,00 € an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
b) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. k- automobile berechnet dem Mieter die ihr durch etwaiger, während der Mietzeit mit dem Mietfahrzeug begangener Verkehrsverstöße entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe eines Pauschalbetrages von € 15,00 je Verstoß. Für den Fall, daß k- automobile bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zur Verauslagung von Gebühren oder Kosten für den Mieter herangezogen wird, wird (siehe auch Ziff. 8 g) und 24 Stunden nicht überschritten werdendie pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 statt € 15,00 neben der verauslagten Kosten erhoben.
c) Bei jeder Anmietung fällt grundsätzlich am Tag 3. Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der Fahrzeugübergabe eine Übergabe-Einweisungspauschale von 99,00 Euro Bis 119,00 Euro anvoraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch € 100,-. Diese muss vom Mieter in Bar entrichte werdenEin evtl. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe Restbetrag ist bei Ende des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung und alle Inklusivleistung der jeweiligen PreislisteMietverhältnisses fällig.
4. Jeder Mehrkilometer wird mit € 0,30/ € 0,40 berechnet.
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Sources: Vermietvertrag