Zahlungsmittel Musterklauseln

Zahlungsmittel. Je nach Vereinbarung mit dem Darlehensge- ber können Sie sich verschiedener Zahlungs- mittel bedienen, um Ihre Darlehensschuld zurückzuzahlen. Zu den Zahlungsmitteln zählen zunächst auf Euro lautende Bank- noten – als einzige gesetzliche Zahlungs- mittel – und Buch- oder Giralgelder (insbe- sondere Guthaben bei Geschäftsbanken). Geldersatzmittel, wie etwa Schecks oder Wechsel oder andere Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Kreditkarten, bewirken noch keine unmittelbare Erfüllung Ihrer Verbind- lichkeiten, sondern wirken zunächst nur „er- füllungshalber“. So wird durch den Einsatz eines Schecks eine Verbindlichkeit erst dann getilgt, wenn der Scheck auch tatsächlich eingelöst worden ist. Die Verwendung von Zahlungsmitteln kann mit weiteren Kosten verbunden sein (in der Regel zum Beispiel bei Kreditkarten).
Zahlungsmittel. Für den Verkauf durch den Fahrer gilt folgendes:
Zahlungsmittel. Die Zahlung wird via E-Banking und/oder per Online-Payment-Plattform abgewickelt. Von ev4all ausgestellte Gutscheine für eine Mietleistung können bei der Buchung eingelöst werden.
Zahlungsmittel. Banknoten oder Münzen, die Sie während der Reise mit sich führen.
Zahlungsmittel. Die Buchungen werden auf der Website online oder telefonisch bezahlt. Die von PER- XXXXXXXX.XXX akzeptierten Zahlungsmittel werden dem Kunden vom Buchungsberater mit- geteilt, sie erscheinen permanent unten auf der Website und werden im Falle einer Online- Buchung auf der Zahlungsseite erneut ausgewiesen. Der Kunde garantiert, dass er in vollem Umfang berechtigt ist, die Zahlungsmittel zur Be- zahlung seiner Buchung zu benutzen, und dass diese Zahlungsmittel es ihm erlauben, den Preis seiner Buchung gemäß den von ihm gewählten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
Zahlungsmittel. 1. Grundsätzlich ist das Fahrgeld in Euro zu entrichten. Für grenzüberschreitende Linien in die Schweiz können die Verkehrsunternehmen abweichende Regelungen treffen.
Zahlungsmittel. (1) Das Fahrgeld ist – je nach Verkaufsart und Fahrkartenart – bar oder bargeldlos zu entrichten. Ein Anspruch auf bar- geldlose Zahlung besteht nicht. Ab dem 02.08.2021 besteht kein Anspruch auf Bargeld-Zahlung in den Bussen von regiobus und ÜSTRA.
Zahlungsmittel. In Ergänzung der geltenden Beförderungsbedingungen zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln nimmt das Fährpersonal Geldbeträge bis zu 50 Euro zum Wechseln an. Das Fahrgeld ist nach Möglichkeit abgezählt bereitzuhalten. Das Fährpersonal ist nicht verpflichtet, 1­ und 2­Cent­Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent oder erheblich beschädigte Geld­ scheine und Münzen anzunehmen. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen sofort vorgebracht werden. Spätere Beanstandungen können leider nicht berück­ sichtigt werden.
Zahlungsmittel. Der Kunde kann via PayPal, Kreditkarte oder Monatsrechnung bezahlen.
Zahlungsmittel. 8.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Payment-Service-Provider PAYONE (xxx.xxxxxx.xx, PAYONE GmbH, Xxxxxxxxxxxxx. 0-0, 00000 Xxxx). Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht dieser LEGINDA und dem KUNDEN, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice / Zahlungsdienstleister die Zahlung des KUNDEN an LEGINDA weiter. Weitere Informationen können der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices / Zahlungsdienstleisters entnommen werden. Für den Zahlungsdienst PAYONE gelten die eigenen AGB xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxx/00000_XX-XXX_0000.xxx .