Mietdauer Musterklauseln
Mietdauer. 1. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertage.
2. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholt.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern der Mieter HKL die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hat. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholt.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
Mietdauer. 5.1 Das auf eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar.
5.2 Der Zeitaufwand für Wartungs- und Pflegearbeiten während der Mietzeit, die durch den Mieter durchgeführt werden, wird zur Mietzeit gerechnet. Ausgenommen von der Anrechnung ist der Zeitaufwand für Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“). Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
3.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am vereinbarten Ort zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht am vereinbarten Tag, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräte.
3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden.
3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern.
3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises.
3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ende seiner Nutzungs- berechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffe...
Mietdauer. Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit, siehe oben gemietet. Änderungen der Mietzeit haben ggf. Nachforderungen des Vermieters bzw. Dritter zur Folge. Erforderliche Auf- und Abbautage sind kostenpflichtig und sind mit dem Vermieterin vor Abschluss des Mietvertrages zu vereinbaren.
Mietdauer. Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Mietzeitüberschreitungen sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Mietdauer. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
Mietdauer. Die Mietdauer wird im Vertrag festgelegt und ist verbindlich. Der Auf- und Abbau der Mietobjekte durch den Mieter hat innert der vertraglich festgelegten Mietdauer zu geschehen. Andernfalls muss eine Verlängerung der Mietdauer verrechnet werden. Dies gilt ebenfalls für Drittparteien und Fremdfirmen, gebuchte Künstler und weitere an der Veranstaltung beteiligten Personen, welche durch den Veranstalter gebucht wurden.
Mietdauer. 10.1 Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat, gerechnet mit 30 (dreißig) Tagen.
10.2 Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem die Mietsache das Lager von PERI verlässt. Die Mietzeit endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache in dem vertraglich vereinbarten Mietlager von PERI. Sollte im Mietvertrag kein Mietlager bestimmt worden sein, so ist Mietlager dasjenige Lager, das der Baustelle, auf die die Mietsache geliefert worden ist, am nächsten liegt.
10.3 Hat der Mieter den Transport der Mietsache übernommen und erfolgt die Abholung der Mietsache durch den Mieter aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, später als vertraglich vereinbart, so gilt der Tag der Versandbereitschaft von PERI als Beginn der Mietzeit.
10.4 Bei einer von PERI auf der Baustelle vorzumontierenden Mietsache beginnt die Mietzeit mit der Übergabe an den Mieter. Die Übergabe erfolgt bei Abnahme der Vormontageleistung.
10.5 Das Einsatzrisiko des Mietmaterials trägt der Mieter. Aussetzungen oder Reduzierungen der Miete wegen Feiertagen, Schlechtwetter oder technischen Stillstandzeiten werden von PERI nicht gewährt. Die gesetzliche Haftung von PERI für Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
Mietdauer a) Die Mietdauer wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Dies gilt auch für den Mietbeginn. Sofern nichts ausdrücklich vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit dem Tag der Anlieferung des Mietgegenstandes. Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch den Kunden vereinbart, beginnt das Mietverhältnis mit Abholung am Lager, sollte der Mietgegenstand von uns auf Wunsch des Kunden an diesen versendet werden, beginnt das Mietverhältnis mit Versendung vom Lager. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, endet das Mietverhältnis jedenfalls spätestens mit dem Tag der erfolgten Rücklieferung des Mietgegenstands bei uns. Dies gilt auch bei Versand der Mietsache zurück an uns. Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch uns vereinbart, so endet das Mietverhältnis spätestens mit Abholung des Mietgegenstandes beim Kunden.
b) Das Mietverhältnis kann in jedem Fall ordentlich in Schriftform mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.
Mietdauer. Die für die Berechnung des Mietzinses maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und zur Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit dessen vereinbartem Ende. Tagesmieten umfassen 24 Stunden, Wochenmieten laufen über 7 Kalendertage und Monatsmieten berechnen sich als 4 Wochenmieten und umfassen demzufolge 28 Kalendertage. Telefonische Mietdauerverlängerungen gelten als mündlich vereinbarte Ergänzungen des Mietvertrages.
