Mietdauer. Die für die Berechnung des Mietzinses maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und zur Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit dessen vereinbartem Ende. Tagesmieten umfassen 24 Stunden, Wochenmieten laufen über 7 Kalendertage und Monatsmieten berechnen sich als 4 Wochenmieten und umfassen demzufolge 28 Kalendertage. Telefonische Mietdauerverlängerungen gelten als mündlich vereinbarte Ergänzungen des Mietvertrages.
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Sources: Allgemeine Vermietbedingungen, General Rental Terms and Conditions
Mietdauer. Die für die Berechnung des Mietzinses Mietpreises maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und zur Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit dessen vereinbartem Ende. Tagesmieten umfassen 24 Stunden, Wochenmieten laufen über 7 Kalendertage und Monatsmieten berechnen sich als 4 Wochenmieten und umfassen demzufolge 28 Kalendertage. Telefonische Mietdauerverlängerungen gelten als mündlich vereinbarte Ergänzungen des MietvertragesMietvertrages und sind nur mit Zustimmung der EZY GmbH oder deren Mitarbeiter gültig.
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Sources: Mietvertrag