Mietdauer. 1. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertage. 2. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholt. 3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern der Mieter HKL die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hat. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholt. 4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Sources: Sonder Mietbedingungen
Mietdauer. 15.1 Die Mindestmietdauer beträgt 180 (hundertachtzig) Tage, sofern nicht anders angegeben. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertage.
2. Die Nutzungsberechtigung Mietzeit beginnt mit dem Datum, an dem das erste Teil der vermieteten Ware den Hauptsitz des Mieters Vermieters verlässt, und endet mit dem Ablauf Datum, an dem die gesamte vermietete Ware an den Hauptsitz des Vermieters zurückgegeben wird, sofern die vermietete Ware sauber und in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben wird (einschließlich aller zugehörigen Teile). Normaler Verschleiß wird akzeptiert. Voraussetzung für die tatsächliche Lieferung der vereinbarten Mietzeitvermieteten Ware ist jedoch der Erhalt der Anzahlung (falls vereinbart) und des Akkreditivs.
5.2 Die vermietete ▇▇▇▇ gilt als retourniert, wenn alle Teile sauber und in gutem Zustand beim Vermieter eingegangen sind. Gibt Wird die vermietete ▇▇▇▇ während der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurückMindestmietdauer zurückgegeben, schuldet er dennoch wird der Mietpreis bis zum Ablauf Ende der Mindestmietdauer verrechnet.
5.3 Liefert der Vermieter die vermietete ▇▇▇▇ nicht zum vertraglich vereinbarten Mietz- eit Liefertermin an den Mieter und liegt der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Mieters, beginnt die Mindestmietdauer zum vertraglich vereinbarten Liefertermin. In diesem Fall verlängert sich die Mindestmietdauer automatisch um jene Anzahl der Tage, die ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bis zur tatsächlichen Lieferung der vermieteten Ware vom Vermieter an den Mieter anfallen. Darüber hinaus verrechnet der Vermieter den Mietpreis vollumfänglich ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin. Der Mieter bestätigt den Erhalt der vermieteten Ware ab Werk des Vermieters in Österreich.
5.4 Wenn der Vermieter die vermieteten Waren zum vereinbarten Liefertermin nicht an den Mieter liefert und der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, beginnt die Mindestmietdauer mit der tatsächlichen Lieferung der vermieteten Waren vom Vermieter an den Mieter.
5.5 Wird die ursprünglich vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL Mietdauer zwischen den Mietgegenstand Parteien schriftlich auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der verlängert, wird die Vermietung zu den bestehenden vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholt.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standesBedingungen fortgesetzt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Überschreitung der Mietdauer ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters verrechnet der Vermieter den täglichen Mietpreis zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen oder holt die vermieteten Waren ab und verrechnet dem Mieter HKL alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Kosten für Folgeschäden. In Fall der Abholung haftet der Vermieter nicht für Schäden die Rückgabe dem Mieter dadurch entstehen. Andere Rechte des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hat. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholtVermieters bleiben davon unberührt.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietdauer. 1. 17.1 Die Mindestmietzeit beträgt 30 KalendertageMietdauer wird im Mietvertrag festgelegt.
2. Die Nutzungsberechtigung 17.2 Diese Mietdauer beginnt:
a. zum Zeitpunkt, zu dem das Mietobjekt das Gelände oder die Niederlassung von RECO verlässt, falls der Auftraggeber das Mietobjekt abholt;
b. zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mieters Mietobjekts an den Auftraggeber, falls RECO das Mietobjekt an den Auftraggeber ausliefert; und endet mit zu dem Ablauf Zeitpunkt, zu dem das Mietobjekt samt aller dazugehörigen Unterlagen, Teile und allen Zubehörs bei RECO als Zurücksendung eingegangen ist.
17.3 Falls die Parteien eine feste Laufzeit der vereinbarten Mietzeit. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurückMiete vereinbart haben, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dannist es dem Auftraggeber nicht gestattet, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters das Mietobjekt vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholtLaufzeit zurückzugeben.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern der Mieter HKL die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hat. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges 17.4 Falls das Mietobjekt - ausschließlich nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht schriftlicher Zustim- mung von RECO - vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglichvereinbarten Laufzeit der Miete an RECO zurückgesandt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die auf der Grundlage des Vertrags zu zahlenden Gebühren unter Berück- sichtigung der vereinbarten Mietdauer sowie die zusätzlichen Kosten als Folge der vorzeitigen Rücksendung des Mietobjekts zu entrichten. Gibt Die Kosten der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurückZurücksendung trägt der Auftraggeber.
17.5 Verzögerungen, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt beim Laden und/oder Entladen, beim Transport und/oder bei der Rückgabe an noch Auslieferung des Mietobjekts entstehen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die vernünftigerweise das Risiko des Auftraggebers sind, sind ebenfalls in die Mietdauer einbe- zogen.
17.6 Darüber hinaus verlängert sich die Mietdauer um jede Verzögerung bei der Zurückgabe des Mietobjekts nach dem verein- barten Zeitraum, einschließlich der Zeit für Reparaturen, Reinigung usw. des Mietobjekts als Folge von Fahrlässigkeit des Auftraggebers. RECO hat dann das Recht, neben der Zahlung des für die Dauer der RückgabefristVerlänge- rung zu zahlenden Mietpreises einen Ersatz für den gesamten von RECO erlittenen Schaden vom Auftraggeber zu verlangen. Zu dieser Entschädigung gehören in jedem Fall die Kosten für entgangene Mieteinnahmen, also die Kosten für 14 Kalendertagedas eventuelle Mieten von Ersat- zmaschinen u. Ä. und andere Kosten wie Transport- und Verwal- tungskosten. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist Der Auftraggeber stellt RECO von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholteventuellen daraus entstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf 17.7 RECO ist berechtigt, während der Mindestmietzeit beendenMiete das Mietobjekt durch andere Mietobjekte desselben Typs zu ersetzen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietdauer. 1a) Die Dauer des Mietvertrages beginnt für jeden Mietgegenstand mit Anlieferung und Übergabe des vertragsge- mäßen Mietgegenstandes an den Kunden, wie in Ziff. 3 geregelt.
b) Die Mietdauer für jeden einzelnen Mietgegenstand beträgt entweder mindestens 12 oder mindestens 24 Monate bzw. mindestens 35 Monate (nachfolgend „Grundmietzeit“ genannt), je nachdem, was die Parteien im Mietvertrag vereinbart haben. Nach Ablauf der Grundmietzeit verlängert sich der Mietvertrag jedes einzelnen Mietgegen- standes auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den betreffenden Mietgegenstand nicht vollständig an LÖWEN zurückgibt. Der Kunde hat nach Ablauf der Grundmietzeit das Recht, den Mietvertrag für jeden einzelnen Miet- gegenstand, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Die Mindestmietzeit beträgt 30 KalendertageMiete ist dabei für jeden angefangenen Monat in voller Höhe zu entrichten.
2. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholt.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern der Mieter HKL die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“c) vorher in Textform angezeigt hat. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglichkann den Vertrag für jeden einzelnen Mietgegenstand durch Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen frühestens zum Ablauf des 36. Gibt vollen Kalendermonats nach Beginn der Mieter Mietzeit kündigen. Ausnahmsweise steht ▇▇▇▇▇ darüber hinaus dann ein ordentliches Kündigungsrecht zur Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mietgegenstand ohne gewerbli- chen Einsatz des Mietgegenstandes so stark verändern, dass ein weiterer gewerblicher Einsatz des Mietgegen- standes im Rahmen der Bestimmungen der jeweils gültigen SpielV nicht zulässig ist und Änderungen des Miet- gegenstandes, die nach Ziffer 6 lit. g) bzw. h) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich sind, entweder nicht zur Verfügung stehen oder vom Kunden nicht akzeptiert werden. Dabei bleibt eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 KalendertageLÖWEN gegebenenfalls nach Ziffern 6 lit. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeigeg) oder h) zustehende Änderungs- bzw. Die vorstehenden beiden Sätze gelten Ersetzungsbefugnis auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholtKunde dieser widerspricht, bestehen, wenn die Voraussetzungen der entsprechenden Befugnis von LÖWEN nach Ziffer 6 lit. g) bzw. h) gegeben sind.
4d) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Mindestmietzeit beendenKündigung ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger.
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Sources: Mietvertrag
Mietdauer. 12.1. Das Mietverhältnis beginnt am vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietsache zur Übergabe an den Mieter bzw. am vereinbarten Tag des Versandes an den Mieter. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Lieferverzug, kann der Mieter nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Verzicht auf Schadenersatz vom Mietvertrag zurücktreten.
2.2. Mit der Abholung/Absendung der Mietsache geht die Gefahr bis zur ordnungsgemäßen Rückstellung auf den Mieter über.
2.3. Wird von uns ein Gerät als Vorführgerät zur Ansicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so erfolgt dies für maximal fünf Arbeitstage. Jedenfalls ab dem sechsten Arbeitstag wandelt sich diese Zurverfügungstellung in einen Mietvertrag und es wird ein Mietentgelt gemäß Punkt 4. verrechnet.
2.4. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertage.
2. Die Nutzungsberechtigung des Mieters Mietzeit endet an jenem Tag, an dem die Mietsache wieder in unsere Verfügungsgewalt gelangt, frühestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Gibt Wird die Mietsache nicht zum vereinbarten Mietende zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer bis zur tatsächlichen Rückstellung.
2.5. Gerät der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf mit der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf Abholung oder dem Abruf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholt.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern der Mieter HKL die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher Mietsache in Textform angezeigt hat. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurückVerzug, so schuldet er sind wir berechtigt, die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt zu verrechnen, sowie den Mieter zur Abholung aufzufordern und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.6. Ist die Abholung der Rückgabe an noch für Mietsache durch uns vereinbart worden, hat der Mieter die genaue Übergabezeit mit uns abzustimmen. Kann die Abholung aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so verlängert sich die Mietzeit bis zum tatsächlichen Erlangen der Verfügungsgewalt über die Mietsache durch uns und der Mieter hat zusätzlich zum dadurch erhöhten Mietentgelt die Kosten einer erneuten Anfahrt zu tragen.
2.7. Die Mietzeit verlängert sich um die Dauer der Rückgabefristvon Wartungs- oder Reparaturarbeiten, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dannerforderlich werden, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholtseiner Unterhalts- und/oder Verwahrungspflicht gemäß Punkt 6. nicht nachgekommen ist.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Sources: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen KomParking und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertageeinen Tag;
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann KomParking nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Eine nicht Abnahme des Mietgegenstandes entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
23. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmietung schriftlich fest vereinbart wurde. Gibt Setzt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurückGebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholt.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet verlängert sich der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern hierdurch nicht. Hat der Mieter HKL die Rückgabe erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist KomParking berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung ein Entgelt in Textform angezeigt hatHöhe einer Tagesmiete an KomParking zu zahlen. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens Etwaige Vergünstigungen nach der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist Staffelmietpreisliste von 14 Kalendertagen seit schriftlicher AnzeigeKomParking gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholtGeltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Sources: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mindestmietzeit beträgt 30 KalendertageMietdauer wird im Mietvertrag festgelegt.
2. Die Nutzungsberechtigung Mietdauer beginnt mit der Abholung bzw. mit der Abfahrt oder dem Verladebeginn auf dem Betriebshof des Mieters endet Vermieters (je nach Mietgerät). Verbringt der Vermieter vereinbarungsgemäß selbst das Gerät zum Einsatzort, so beginnt die Mietdauer mit Abfahrt vom Betriebshof des Vermieters, spätestens jedoch mit dem Ablauf bei der vereinbarten Mietzeit. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholtBestellung festgelegten Mietbeginn.
3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet Mit der Mietvertrag Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch die Rückgabe den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegen- standes, sofern Gerätes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter HKL die Rückgabe den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an.
4. Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hatnach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der Die Beweislast für den Grund des Ausfalls liegt beim Mieter.
5. Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters.
6. Soweit keine feste Mietzeit vereinbart ist, muss der Mieter geltenden Rückgabefrist entsprichtdas Ende der Mietzeit mindestens 2 Arbeitstage vorher dem Vermieter schriftlich mitteilen. Eine Beendigung Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung endet das Mietverhältnis mit Abholung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist Gerätes, spätestens jedoch nicht vor Ablauf 2 Arbeitstage nachdem der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglichdem Vermieter schriftlich angezeigt hat das Gerät nicht mehr benötigt.
7. Gibt Sollte sich eine feste Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist der Vermieter spätestens 2 Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich ist.
8. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit (unter Beachtung von Abs. II Nr. 6 und 7) dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeigedes Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls.
9. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort. Die Rücknahme erfolgt durch den Vermieter außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nur dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholtdies ausdrücklich vereinbart worden ist.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Sources: Vermietung Von Arbeitsbühnen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen TRACTO und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertageeinen Tag.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann TRACTO nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Ver- trag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. TRACTO ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schä- den zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmietung schriftlich fest vereinbart wurde. Gibt Setzt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurückGebrauch des Mietge- genstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), schuldet er dennoch bis zum Ablauf verlängert sich der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte MieteMietvertrag hier- durch nicht. Dies gilt auch dannHat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, wenn HKL ist TRACTO berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Mietgegenstand auf Wunsch Einsatzort des Mieters vor Ablauf Mietgegenstands zu be- treten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholtNutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete an TRACTO zu zahlen. Etwaige Vergünstigun- gen nach der Staffelmietpreisliste von TRACTO gelten im Falle ei- ner Mietzeitüberschreitung nicht. Die Geltendmachung eines wei- teren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
34. Haben die Parteien keine die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standesMietgegenstandes, sofern der Mieter HKL TRACTO die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hatanzeigt. Bei Raumsystemen, Verbau und Schalung beträgt die Rückgabefrist 14 Kalendertage. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für HKL gilt Kündigungen durch TRACTO gelten die gesetzliche Kündigungsfristgesetzlichen Vorschriften, wobei die je- doch Kündi- gungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholt.
4entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beendenunberührt.
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Sources: Mietbedingungen
Mietdauer. 12.1. Das Mietverhältnis beginnt am [...] und wird auf 10 Jahre abgeschlossen. Es endet
2.2. Die Mindestmietzeit beträgt 30 KalendertageVerpflichtung der Mieterin zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit Übergabe des Mietgegenstands. Der Mietvertrag wird aufschiebend bedingt mit der Räumung des Mietgegenstands durch die Vormieterin/Bezugsfertigstellung gemäß der Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Anlage ./2.2) abgeschlossen.
22.3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurück, schuldet er dennoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte Miete. Dies gilt auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf Ungeachtet der vereinbarten Mietzeit kann die Vermieterin neben den in § 30 MRG genannten Gründen diesen Mietvertrag jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus nachstehend genannten und ausdrücklich im Sinne § 30 Abs 1 und Abs 2 Z 13 MRG vereinbarten wichtigen Gründen kündigen. Wichtige Kündigungsgründe liegen vor, wenn
2.3.1. die Mieterin den Mietgegenstand zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet;
2.3.2. die Mieterin unbefugt bauliche Änderungen vornimmt; Teilanwendungsbereich: gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB, weil jegliche, auch die geringfügigste, bauliche Veränderung verboten wird, auch wenn sie für die vereinbarungsgemäße Verwendung des Objektes erforderlich und leicht wieder zu beseitigen ist und keine wichtigen Interessen des Bestandgebers beeinträchtigt. 🡪 im OGH Fall könnte der Vermieter – ausgenommen beim Mieter abholterheblich nachteiligen Gebrauch – wohl nur mit Unterlassungsklage vorgehen; ein zusätzlicher Kündigungsgrund ist demgegenüber sicherlich schwerwiegender; aus diesem Grund ist diese Klausel wohl bedenklich; in diese Richtung wohl auch Prader, MRG2 § 30 E 600.
32.3.3. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet Mieterin ihrer Versicherungspflicht nicht entspricht;
2.3.4. über das Vermögen der Mietvertrag durch Mieterin das Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wird oder ein diesbezüglicher Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
2.3.5. wenn die Rückgabe des Mietgegen- standes, sofern Mieterin ihren Benützungs- und Instandhaltungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung mit 2-wöchiger Nachfristsetzung nicht nachkommt. Die erforderlichen Arbeiten dürfen in diesem Fall auf Kosten der Mieter HKL die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher Mieterin vorgenommen werden. Bei drohender Gefahr oder unbekanntem Aufenthalt der Mieterin bedarf es keiner Mahnung.
2.4. Jede Vertragspartei ist darüber hinaus zur vorzeitigen Vertragsauflösung bei Vorliegen eines der in Textform angezeigt hat§§ 1117 f ABGB genannten Gründe berechtigt. Für HKL gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entsprichtFall,
2.5. Eine Nach Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter Mietverhältnisses hat die Mieterin den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurückgeräumt von allen Fahrnissen, gereinigt, Wände, Decken, Fenster und Türen neu gestrichen und der Fußbodenbelag erneuert so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch zurückzustellen, dass es zu einer sofortigen Weitervermietung für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholtVerkaufszwecke funktionsfähig und geeignet ist.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.
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Sources: Mietvertrag
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Firma AK und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertageeinen Tag.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Firma AK nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmietung schriftlich fest vereinbart wurde. Gibt Setzt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurückGebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), schuldet er dennoch bis zum Ablauf verlängert sich der vereinbarten Mietz- eit Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die vereinbarte MieteFirma AK berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Dies gilt auch dannDer Mieter ist verpflichtet, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf für jeden weiteren angefangenen Tag der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholtNutzung ein Entgelt in Höhe einer Tagesmiete an die Firma AK zu zahlen.. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
34. Haben die Parteien keine die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standesMietgegenstandes, sofern der Mieter HKL der Firma AK die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hatanzeigt. Für HKL die Firma AK gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholt.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beenden.unberührt
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Sources: Mietbedingungen
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen GRUMA und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertageeinen Tag.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann GRUMA nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten.
3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmietung schriftlich fest vereinbart wurde. Gibt Setzt der Mieter den Mietgegenstand vor deren Ablauf zurückGebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), schuldet er dennoch bis zum Ablauf verlängert sich der vereinbarten Mietz- eit die vereinbarte MieteMietvertrag hierdurch nicht. Dies gilt auch dannHat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, wenn HKL ist GRUMA berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Mietgegenstand auf Wunsch Einsatzort des Mieters vor Ablauf Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der vereinbarten Mietzeit beim Mieter abholtNutzung ein Entgelt in Höhe einer Tagesmiete an GRUMA zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von GRUMA gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
34. Haben die Parteien keine die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegen- standesMietgegenstandes, sofern der Mieter HKL GRUMA die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 14 Kalendertage zwei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform angezeigt hatanzeigt. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe ist GRUMA berechtigt die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter laufen zu lassen, so dass diese erst mit Ablauf der Rückgabefrist endet. Für HKL GRUMA gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die je- doch jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Eine Beendigung des Mietvertra- ges nach den vorstehenden beiden Sätzen ist jedoch nicht vor Ablauf der Mindestmietzeit gemäß vorste- hender ▇▇▇▇▇▇ 1 möglich. Gibt der Mieter den Mietgegenstand ohne eine vorherige schriftliche Anzeige an HKL zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete vom Zeitpunkt der Rückgabe an noch für die Dauer der Rückgabefrist, also für 14 Kalendertage. Gibt er den Mietgegenstand nach schriftlicher Anzeige, jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist zurück, so schuldet er die vereinbarte Miete ebenfalls für die gesamte Rück- gabefrist von 14 Kalendertagen seit schriftlicher Anzeige. Die vorstehenden beiden Sätze gelten auch dann, wenn HKL den Mietgegenstand auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Rückgabefrist beim Mieter abholt.
4. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann daher den Mietver- trag auch vor Ablauf der Mindestmietzeit beendenunberührt.
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Sources: Mietbedingungen