Common use of Mietdauer Clause in Contracts

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“). Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. 3.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am vereinbarten Ort zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht am vereinbarten Tag, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräte. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ende seiner Nutzungs- berechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 an uns zu zahlen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kann. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Rental Agreement

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)1. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien ▇▇▇▇▇▇ und dem Mieter vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten MietzeitTag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag, außer, es gibt eine andere schriftliche Vereinbarung. 3.2 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am und zur vereinbarten Ort zu übernehmenUhrzeit abzunehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch Nimmt der Mieter den Mieter Mietgegenstand nicht am zum vereinbarten TagZeitpunkt ab, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, kann ▇▇▇▇▇▇ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Mietvertrag zurückzutreten Vertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche ▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme dem Verzug des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler HeizgeräteMieters entstehen. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung3. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmie- tung schriftlich fest vereinbart wurde. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungs- berechtigung Nutzungsberechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist ▇▇▇▇▇▇ berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu einer Verlängerung diesem Zweck den Einsatzort des MietvertragesMietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 einer Tagesmiete an uns ▇▇▇▇▇▇ zu zahlen. Gleiches gilt für den FallEtwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, dass sich aufgrund von Umständenendet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, die sofern der Mieter zu vertreten hat die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung „Rückgabefrist“) vorher in Textform anzeigt. Ohne vorherige Anzeige der bevor- stehenden Rückgabe läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kann. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen MietpreisenRückgabefrist. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt Für Kündigungen durch ▇▇▇▇▇▇ gelten die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preislistegesetzlichen Vorschriften. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten MonatsgrundmietpreisDas Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Mietbedingungen

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)1. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien TC Equipment e.K. und dem Mieter vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten MietzeitTag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Arbeitstag. 3.2 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am und zur vereinbarten Ort zu übernehmenUhrzeit abzunehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch Nimmt der Mieter den Mieter Mietgegenstand nicht am zum vereinbarten TagZeitpunkt ab, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, kann TC Equipment e.K. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Mietvertrag zurückzutreten Vertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräte. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung3. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter TC Equipment e.K die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 24 Stunden („Rückgabefrist“) vorher schriftlich anzeigt. Für TC Equipment e.K gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordernaus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden4. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungs- berechtigung Nutzungsberechtigung fort oder wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben bzw. zur Rückgabe angemeldet (nachfolgend: „Mietzeitüberschreitung), führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertragesverlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist in diesem für diesen Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 eines Tagesmietzinses an uns TC Equipment e.K zu zahlen. Gleiches gilt für den FallEtwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von TC Equipment e.K gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass sich aufgrund von Umständen, die der TC Equipment e.K kein oder ein geringerer Schaden als das vom Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährungzahlende Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei der Abrechnung von Tagen wird von dem Vermieter eine Fünf-Tage-Nutzung ohne Samstage, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung Sonn- und Feiertage angenommen. Im Zweifel gelten die Aufzeichnungen des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kannbordeigenen Aufzeichnungsgerätes. 3.7 Bei Fortsetzung 5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zur Mietzeitermittlung, aber auch aus Sicherheitsgründen zur Maschinenortung und zur Überwachung des Mietverhältnisses nach Ablauf sog. Überlastschalters, geeignete Datenerfassungsgeräte in die Mietgeräte einzubauen und mit diesen Geräten die personenbezogenen Daten der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage Kategorie Nutzungszeit und -ort zu erheben und verarbeiten. Diese Aufzeichnungen kann der Abho- lung Vermieter als Grundlage für die Abrechnung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den Mietzinses und im Angebot angegebenen MietpreisenStreitfall zur Beweiserleichterung der tatsächlichen Nutzung verwenden. In Ermangelung Nähere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend betroffenen Personen sowie den Aufbewahrungszeiten, sind der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten MonatsgrundmietpreisDatenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Mietbedingungen

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)1. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten MietzeitTag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart worden. 3.2 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am und zur vereinbarten Ort zu übernehmenUhrzeit abzunehmen. Erfolgt Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht am vereinbarten Tag, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Mietvertrag zurückzutreten Vertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme dem Verzug des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler HeizgeräteMieters entstehen. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung3. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit Ablauf bei Rückgabe oder Abholung der vereinbarten MietzeitMietsache. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungs- berechtigung Nutzungsberechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu einer Verlängerung diesem Zweck den Einsatzort des MietvertragesMietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 der anfallenden Wochenmiete an uns Thiet zu zahlen. 4. Gleiches gilt Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kanngeltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Mietvertrag

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung 2.1 Das Mietverhältnis beginnt mit dem in § 3 des Mietvertrages genannten Termin und ist entsprechend der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer vertraglichen Bestimmungen befristet („Grundmietzeit“Höchstwohndauer). Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben MiettageHöchstwohndauer in den Wohnheimen der Vermieterin ist auf 3 Jahre und 6 Monate (42 Monate) begrenzt. Wohnzeiten in anderen staatlich geförderten Wohnheimen werden auf die Höchstwohndauer nicht angerechnet. Nach Ablauf der Höchstwohndauer von 42 Monaten endet das Mietverhältnis daher durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so wird das Mietverhältnis nicht als verlängert oder neu begründet. § 545 BGB findet keine Anwendung. Unabhängig von der Höchstwohndauer steht dem Mieter das Recht zu, das Mietverhältnis bereits zuvor zu kündigen (Ziff. 13.3). Die Grundmietzeit beträgt Vermieterin kann das Mietverhältnis nur aus einem wichtigen Grund oder bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzweinem berechtigten Interesse vor Ablauf der Befristung (Höchstwohndauer) beenden (Ziff. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage13.1 und 13.2). 2.2 Lediglich in besonderen Ausnahmefällen kann der Mieter um die befristete Verlängerung der Wohnberechtigung um maximal 1 Jahr ersuchen. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Ein entsprechender Antrag muss der Vermieterin spätestens 2 Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit vor Ende des Mietverhältnisses wenigstens in Textform vorliegen (Ausschlussfrist). Der Antrag muss sämtliche Voraussetzungen der Verlängerungsrichtlinien der Vermieterin (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇) entsprechen. Die notwendigen Belege sind beizufügen. Sodann wir die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. WochenVermieterin nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten MietzeitBewilligung wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. 3.2 Der 2.3 Dem Mieter ist verpflichtetstehen während des laufenden Mietverhältnisses die der gemeinsamen Nutzung dienenden Räume ebenfalls gemäß ihrer Bestimmung zur Mitbenutzung zur Verfügung. Für die Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume kann die Vermieterin jedoch zeitliche und zeitweilige Einschränkungen erlassen. 2.4 Mietverträge werden nur für volle Kalendermonate abgeschlossen. Zieht der Mieter somit nicht bereits am ersten Tag der Mietzeit ein oder vor dem letzten Tag der Mietzeit aus, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am vereinbarten Ort zu übernehmenkann er keine anteilige Erstattung der Miete verlangen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Gleiches gilt, wenn der Mieter nicht am vereinbarten Tagalle vorhandenen Inventargegenstände übernimmt oder nicht alle Möglichkeiten, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräte. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, ihm das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ende seiner Nutzungs- berechtigung fort Wohnheim bietet (Mietzeitüberschreitungz.B. Internet), führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 an uns zu zahlen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kannnutzt. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Mietvertrag

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)1. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien BVS und dem Mieter vereinbarten Tag Tag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag; bei Raumsystemen (z. B. Container, Bauwagen, Bauzäune) und endet mit Ablauf der vereinbarten MietzeitVerbau beträgt die Mindestmietzeit 30 Kalendertage. 3.2 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am abzunehmen. Nimmt der Mieter an dem vereinbarten Ort zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch Tag den Mieter Mietgegenstand nicht am vereinbarten Tagab, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, kann BVS nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Mietvertrag zurückzutreten Vertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräte. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung3. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter, BVS die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage vorher schriftlich anzeigt („Rückgabefrist“). Bei Raumsystemen beträgt die Rückgabefrist zehn Werktage. Für BVS gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordernaus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden4. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungs- berechtigung Nutzungsberechtigung fort (nachfolgend: „Mietzeitüberschreitung), führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertragesverlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist in diesem für diesen Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 eines Tagesmietzinses an uns BVS zu zahlen. Gleiches gilt für den FallEtwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von BVS gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kannBVS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Mietbedingungen

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)2.1. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die Schließfächer werden jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeitbis zum Ende des laufenden Kalenderjahres vermietet. 3.2 2.2. Der Mietvertrag gilt jeweils als für ein weiteres Kalenderjahr verlängert, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt wird. 2.3. Ferner tritt eine Verlängerung ein, wenn der Mieter zwar rechtzeitig gekündigt, jedoch den Schlüssel nicht bis zum Ablauf des Kalenderjahres zurückgestellt hat. 2.4. Darüber hinaus ist verpflichtetder Mieter, der die Miete für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat, zur jederzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch formlose Aufkündigung und Rückgabe des Schließfachschlüssels berechtigt. Eine Rückvergütung anteiliger Mietbeträge findet nicht statt. 2.5. Weiters ist auch ein Dritter, dem der (die) Schlüssel von dem/den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am vereinbarten Ort zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht am vereinbarten Tag, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall Mieter/n ausgehändigt wurde(n) berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzwgegen Rückgabe aller Schließfach-Schlüssel das Mietverhältnis für diese(n) aufzulösen. 2.6. den Mietvertrag Das Kreditinstitut hat das Recht, das Mietverhältnis aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme oder mit Fristsetzung gegen Rückerstattung des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler HeizgeräteMietbetrages aufzulösen. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt2.7. Kommt der Mieter oder sein Rechtsnachfolger bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einer schriftlichen Aufforderung des Kreditinstitutes zur Rückgabe des Schlüssels und zur Begleichung etwa rückständiger Ansprüche des Kreditinstitutes aus dem Vertragsverhältnis nicht binnen 1 Monat nach, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien ist das Kreditinstitut berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch Mieters das Sparbuchschließfach öffnen zu lassen und sich am Inhalt des Mietgegenstandes nach Ende seiner Nutzungs- berechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies Sparbuchschließfaches wegen aller Ansprüche aus dem Schließfachvertrag schadlos zu halten. Nicht veräußerte Gegenstände sowie einen verbleibenden Überschuss kann das Kreditinstitut anderweitig gesichert aufbewahren oder zur gerichtlichen Verwahrung übergeben. Das Recht zum gewaltsamen Öffnen des Sparbuchschließfaches auf Kosten des Mieters und auf Befriedigung aus dem Inhalt des Sparbuchschließfaches wird auch nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 an uns zu zahlen. Gleiches gilt für den Falldadurch beeinträchtigt, dass sich aufgrund von Umständen, die etwa infolge Zufalls oder höherer Gewalt der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter Schlüssel nicht durchgeführt zurückgestellt werden kann. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Conditions for the Rental of Savings Book Safes

Mietdauer. 3.1 Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)1. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt zwei Arbeitsstunde/Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit(=Stundenzähler). Bei Geräten ohne Stundenzähler beträgt die Mindestmietdauer einen Tag. 3.2 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am und zur vereinbarten Ort zu übernehmenUhrzeit abzunehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch Nimmt der Mieter den Mieter Mietgegenstand nicht am zum vereinbarten TagZeitpunkt ab, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, kann ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ nach Maßgabe der gesetzliK chen Vorschriften vom Mietvertrag zurückzutreten Vertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräte. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Vertrag vereinbart ist, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung3. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der AnmieK tung schriftlich fest vereinbart wurde. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückzufordern. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten Mietpreises. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungs- berechtigung Nutzungsberechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu einer Verlängerung diesem Zweck den Einsatzort des MietvertragesMietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angeK fangenen Tag der Nutzung ein Nutzungsentgelt Entgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 einer Tagesmiete an uns ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zu zahlen. Gleiches Die Geltendmachung eines weiK teren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes minK destens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform anzeigt. Für ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ gilt die gesetzliK che Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kann. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisengeltenden Rückgabefrist entspricht. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen PreislisteDas KündigungsK recht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.Stand: Juni 2017 Seite 2

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Sources: Mietbedingungen

Mietdauer. 3.1 a) Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt auf bestimmte Zeitdauer („Grundmietzeit“)Dauer des Mietvertrages beginnt für jeden Mietgegenstand mit Anlieferung und Übergabe des vertragsgemäßen Mietgegenstandes an den Kunden, wie in Ziff. Die Grundmietzeit beträgt stets mindestens sieben Miettage. Die Grundmietzeit beträgt bei vereinbarter Tarifoption „Monatsgrundmiete“ 30 Tage bzw. bei vereinbarter Tarifoption „Wochengrundmiete“ 7 Tage. Werden bei Vertragsbeginn mehrere Monate oder mehrere Wochen als Grundmietzeit vereinbart, gilt als Grundmietzeit die jeweils vereinbarte Anzahl von Monaten bzw. Wochen. Im Falle der Vereinbarung einer Langzeitmiete gilt die jeweils der Tarifoption zugrunde liegende Grundmietzeit als verbind- lich vereinbart. Die gewählte Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit3 geregelt. 3.2 Der Mieter b) Die Mietdauer für jeden einzelnen Mietgegenstand ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag am vereinbarten Ort zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter nicht am vereinbarten Tag, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Hiervon bleiben Ansprüche aus Annahmeverzug und Schadenersatz unberührt. Bei einer späteren Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt keine Erstat- tung der anteiligen Miete durch den Vermieter. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Heizgeräteunbefristet. 3.3 Sofern die tatsächliche Belieferung durch uns erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgtc) Der Kunde kann den Vertrag, als dies im Vertrag vereinbart istgesondert für jeden einzelnen Mietgegenstand, beginnt die Mietzeit erst am Tag der Anlieferung. Dies gilt nicht, wenn wir uns in Lieferverzug befinden. 3.4 Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, so sind die Parteien berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen zu sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. d) ▇▇▇▇▇ kann den Vertrag für jeden einzelnen Mietgegenstand durch Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen frühestens zum Ablauf des 36. vollen Kalendermonats nach Beginn der Mietzeit kündigen. Wir sind berechtigtAusnahmsweise steht LÖWEN darüber hinaus dann ein ordentliches Kündigungsrecht zur Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mietgegenstand gewerblichen Einsatz des Mietgegenstandes so stark verändern, dass ein weiterer gewerblicher Einsatz des Mietgegenstandes im Rahmen der Bestimmungen der jeweils gültigen SpielV nicht zulässig ist und Änderungen des Mietgegenstandes, die nach Ablauf Ziffer 6 lit. g) bzw. h) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich sind, entweder nicht zur Verfügung stehen oder vom Kunden nicht akzeptiert werden. Dabei bleibt eine LÖWEN gegebenenfalls nach Ziffern 6 lit. g) oder h) zustehende Änderungs- bzw. Ersetzungsbefugnis auch dann, wenn der Kündigungsfrist zurückzufordernKunde dieser widerspricht, bestehen, wenn die Voraussetzungen der entsprechenden Befugnis von LÖWEN nach Ziffer 6 lit. g) bzw. h) gegeben sind. 3.5 Die Mietgegenstände können vor Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurückgegeben werdene) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. In diesem Fall erfolgt keine anteilige Verringerung des vereinbarten MietpreisesEntscheidend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger. 3.6 Setzt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ende seiner Nutzungs- berechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), führt dies nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes gem. Ziffer 3.7 an uns zu zahlen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. keine Zugangsgewährung, keine Person zur Übergabe anwesend), eine vereinbarte Abholung des Mietgegenstan- des vom Vermieter nicht durchgeführt werden kann. 3.7 Bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der jeweils vereinbarten Mietzeit erfolgt bis zum Tage der Abho- lung des Mietgegenstandes beim Mieter eine taggenaue Abrechnung gemäß den im Angebot angegebenen Mietpreisen. In Ermangelung der Angabe eines entsprechenden Tarifes hinsichtlich einer Mietzeitverlängerung im Angebot erfolgt die Abrechnung nach Tagespreis entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Hinsichtlich mitvermieteten Zubehö- res, wie insbesondere Anbindeleitungen, Schalldämpfer, Schläuche, Fernüberwachung, Kabel und Stellmotor, erfolgt die Abrechnung in Form einer Wochenpauschale basierend auf dem ursprünglich vereinbarten Monatsgrundmietpreis. 3.8 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist uns dies mindestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen.

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Sources: Mietvertrag