Material. Es dürfen nur solche Materialien eingebaut werden, die vom Auftraggeber vorab zur Verfügung ge- stellt bzw. zugelassen wurden. Der Auftragnehmer hat sämtliche Materialien sachgemäß und pfleglich zu laden, zu lagern, zu transportieren und zu behandeln. Die Eignung und Verwendungsfähigkeit des gestellten Materials ist bei der Übernahme sowie vor dem Einbau zu prüfen. Für zur Baustelle gelieferte Materialien gilt als Zeitpunkt der Übernahme durch den Auftragnehmer der Anlieferungszeitpunkt auf der Baustelle. Etwaige Mängel sind dem Auftraggeber sofort schriftlich mit- zuteilen. Der Lagerplatz sollte möglichst eben und muss steinfrei sein. Rohrleitungsteile sind so zu lagern, dass sie innen nicht durch Erde, Schlamm, Schmutzwasser oder dergleichen verunreinigt werden. Rohre, Formstücke und Armaturen sind mit Kappen oder Deckel zu verschließen. Nicht palettierte Rohre dür- fen nicht höher als 1 m gestapelt werden. Ringbunde sind liegend zu lagern. PE-Rohre dürfen nicht mit Treibstoffen, Lösungsmitteln, Ölen, Fetten, Farben und Wärmequellen in Verbindung kommen. Das Schleifen der Rohre oder Ringbunde über den Boden ist nicht zulässig. Rohrleitungsmaterialien, die nach der Übernahme verloren gehen, beschädigt oder zerstört werden, müssen durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber ersetzt werden. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass Reststücke weitestgehend verarbeitet werden, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Nicht gebrauchte, vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind in gutem und sauberem Zustand zum Lager oder einem benannten Lagerplatz ohne gesonderte Vergütung zu transportieren und zu- rückzugeben. Eine Regelung zu nicht mehr verwendbaren Rohrleitungs- und Bauteilen sowie Hilfsstof- fen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Insbesondere bei PE-Formteilen müssen die Folienbeutel unbeschädigt sein. Das Alter der Bauteile zum Rückgabezeitpunkt setzt eine weitere Lagerfähigkeit von mindestens 1 Jahr voraus. Nicht mehr verwendbare Rohrendkappen oder -deckel, Verpackungsmaterialien und ähnliche Restma- terialien sowie PE-Restrohrlängen ≤ 6 m und < dn 225, die nach Abschluss der Rohrverlegung nicht mehr benötigt werden, gehen ins Eigentum des Auftragnehmers über und sind von diesem ordnungs- gemäß im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu entsorgen oder anderweitig wiederzuverwenden.
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Material. Es dürfen nur solche Materialien eingebaut werdenSämtliches Material, die soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, ist durch den Auftragnehmer zu liefern. Der AN haftet für das durch ihn gelieferte Material und übergibt Rechnungen, Lieferscheine, Zertifikate und ähnliches. Bei Material wird zwischen Abkauf-, Beistell- und Hilfsmaterial unterschieden. Das Abkaufmaterial wird neben den dazugehörigen Montageleistungen an den AN beauftragt. Dieses Material ist vom Auftraggeber vorab AN entsprechend den Ergänzenden Bedingungen zum Materialabkauf für Hausanschluss- und Netzbauvorhaben Elektrizität (Abkaufmaterial) zu beschaffen (Abkauflösung). Dies geschieht im direkten Vertragsverhältnis auf Grundlage der Sortiments- und Preislisten zum Abkaufmaterial für Rahmenvertragsfirmen des AG. Diese Preisliste unterliegt Material- und Preisanpassungen und wird entsprechend aktualisiert. Das Abkaufmaterial wird angeliefert. Der AN ist verpflichtet, für Materiallieferungen einen geeigneten und befahrbaren Lagerplatz mit entsprechender Zufahrt und ausreichender Fläche einschl. der Aufstellflächen für Entladearbeiten zur Verfügung ge- stellt zu stellen. Das gilt insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum, wo der AN zusätzlich für entsprechende Sicherungsmaßnahmen (ggf. verkehrsrechtliche AO) zu sorgen hat. Für die Lagerung von Langgut ist der AN verpflichtet, geeignete Lagerbohlen (Kunststoff oder Holz) in ausreichender Stückzahl vorzuhalten und auszulegen. Der AN hat geeignetes Personal für die Übernahme/Übergabe am Anlieferort zur Verfügung zu stellen. Beim Ent- bzw. zugelassen wurdenBeladen ist nach vorheriger Abstimmung vom AN Unterstützung zu leisten. Der Auftragnehmer hat sämtliche Materialien sachgemäß Kann die Materialübergabe wegen Abwesenheit des AN nicht erfolgen, so werden die Kosten des Rücktransportes und pfleglich zu ladendie nochmalige Anlieferung berechnet. Sofern keine Materiallieferung durch den AG frei Baustelle bzw. Werkhof des AN erfolgt, zu lagernwird dieses ab Lager beigestellt. Dann notwendige, zu transportieren und zu behandelnvom AG angeordnete Transporte können über das LV Stunden-lohnarbeiten/-sätze/Sonstiges mit den entsprechenden Positionen „Materialtransporte“ vergütet werden. Die Eignung Abrechnung des Abkaufmaterials erfolgt nach o. g. Einheitspreisliste ohne Zuschläge. Beistellmaterial wie Umspannstationen, Schaltanlagen, Übergabeverteiler usw. wird durch denn AG beigestellt. Hilfsmaterial ist in die Montagepreise einzukalkulieren. Dem AN obliegt für alle gelieferten Ausrüstungen nach Anlieferung und Verwendungsfähigkeit des gestellten Materials ist bei der Übernahme sowie vor dem Einbau zu prüfendie Wareneingangskontrolle – bezogen auf Herstellung, Menge, Qualität und Vollständigkeit. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Lagerung, dem Transport zur bzw. auf der Baustelle gelieferte Materialien gilt als Zeitpunkt und dem Einbau haftet der Übernahme durch den Auftragnehmer der Anlieferungszeitpunkt AN. Hausanschluss- und Störmaterial ist entsprechend vorzuhalten. Alle Positionen zur Montage von Transformatoren, Schaltanlagen und Schaltfeldern aller Art enthalten einen Transport auf der Baustelle, in Gebäuden und Tiefgaragen bis 20 m sowie das Überwinden von Schwellen bis 15 cm. Etwaige Mängel Zum Schutz des Fußbodens sind geeignete Maßnahmen zu treffen (Zwischentransporte werden nicht gesondert vergütet). Alle Demontagepositionen beinhalten auch das Entfernen der Anlagenteile von der Baustelle, aus Gebäuden und Tiefgaragen sowie das Zerlegen der Anlagen in entsorgbare Teile und den Abtransport zur Entsorgung gemäß Vorgaben des AG. Die notwendigen Verladearbeiten und Transporte sind in alle Demontagepositionen einzukalkulieren. Über die Wiederverwendung von Anlagen bzw. Anlagenteilen und den Transport entscheidet der AG. Die dafür notwendigen Transporte einschließlich das Be- und Entladen sowie die dafür notwendigen Ladehilfen (Kran, LKW mit Ladearm) etc. werden nach Stundenlohn LV vergütet. Arbeiten an Anlagen des AG sind entsprechend der Planung und dem Auftraggeber sofort Bauablauf rechtzeitig mit dem Bauüberwacher/Baubeauftragten des AG und dem Anlagenbetreiber abzustimmen. Grundsätzlich erfolgt eine Freigabe für Arbeiten an Anlagen des AG durch den Anlagenbetreiber. Bei Arbeiten an Mittelspannungsanlagen bestätigt der Anlagenverantwortliche des AG dem Arbeitsverantwortlichen im Zuge der Erteilung der Arbeitserlaubnis die erfolgte Durchführung der Sicherheitsregeln. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis erfolgt schriftlich. Die Technologie „Arbeiten unter Spannung“ darf nur angewandt werden, wenn sie vom AG ausdrücklich verlangt und zwischen dem Bauüberwacher/Baubeauftragten des AG und dem AN vereinbart ist. Arbeiten unter Spannung darf nur von dazu berechtigten Monteuren unter Einhaltung der jeweiligen gültigen Vorschriften durchgeführt werden. Die Durchführung von Arbeiten unter Spannung muss rechtzeitig bei dem jeweiligen Anlagenbetreiber beantragt werden und wird von diesem durch eine Arbeitserlaubnis schriftlich mit- zuteilenbestätigt. Bei Arbeiten unter Spannung werden die Montageleistungen mit einem Zuschlag abgerechnet. Die Zuschläge sind beim Aufmaß und bei der Rechnungslegung gesondert aufzuführen. Sie betragen bei Montagen an Niederspannungskabeln und bei Arbeiten an Niederspannungsfreileitungen 120% der jeweils zutreffenden Position im Leistungsverzeichnis des AG. Der Lagerplatz sollte möglichst eben AN hat Elt-Hausanschlussvorhaben rechtzeitig schriftlich beim AG anzuzeigen. Die Anzeige umfasst den Standort, Baubeginn, Abschalttermin und muss steinfrei sein. Rohrleitungsteile sind so zu lagern, dass sie innen nicht durch Erde, Schlamm, Schmutzwasser oder dergleichen verunreinigt werden. Rohre, Formstücke und Armaturen sind mit Kappen oder Deckel zu verschließen. Nicht palettierte Rohre dür- fen nicht höher als 1 m gestapelt werden. Ringbunde sind liegend zu lagern. PE-Rohre dürfen nicht mit Treibstoffen, Lösungsmitteln, Ölen, Fetten, Farben und Wärmequellen in Verbindung kommen. Das Schleifen das voraussichtliche Bauende der Rohre oder Ringbunde über den Boden ist nicht zulässig. Rohrleitungsmaterialien, die nach der Übernahme verloren gehen, beschädigt oder zerstört werden, müssen durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber ersetzt werdenBaumaßnahmen. Der Auftragnehmer AN hat darauf zu achten, dass Reststücke weitestgehend verarbeitet werden, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll istam Tag der Montage vor Wiederinbetriebnahme bzw. Nicht gebrauchte, vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind in gutem und sauberem Zustand zum Lager oder einem benannten Lagerplatz ohne gesonderte Vergütung zu transportieren und zu- rückzugeben. Eine Regelung zu nicht mehr verwendbaren Rohrleitungs- und Bauteilen sowie Hilfsstof- fen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Insbesondere bei PE-Formteilen müssen die Folienbeutel unbeschädigt sein. Das Alter der Bauteile zum Rückgabezeitpunkt setzt eine weitere Lagerfähigkeit von mindestens 1 Jahr voraus. Nicht mehr verwendbare Rohrendkappen oder -deckel, Verpackungsmaterialien und ähnliche Restma- terialien sowie PE-Restrohrlängen ≤ 6 m und < dn 225, die nach Abschluss der Rohrverlegung nicht mehr benötigt werden, gehen ins Eigentum Montagen vor der Inbetriebnahme dem Anlagenverantwortlichen des Auftragnehmers über und sind AG die Erklärung DGUV Vorschrift 3 zu übergeben. Bei Prüfung von diesem ordnungs- gemäß im Sinne Bau befindlichen Mittelspannungskabelanlagen, die nicht galvanisch mit den Anlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu entsorgen oder anderweitig wiederzuverwendenAG verbunden sind, erfolgt die Vergütung für die Aufwendungen des AN für die Zeit der Kabelprüfung nach Stundenlohn LV. Abrechnungsgrundlage ist die Prüferlaubnis für Prüfaufgaben an im Bau befindlichen Mittelspannungskabelanlagen.
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Sources: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Für Arbeiten an Elektrischen Anlagen