Lohnsysteme. 37.1 Die Vertragsparteien können folgende Lohnsysteme vereinbaren: • Festlohn • Grundlohn mit Umsatzbeteiligung • Umsatzbeteiligung ohne Grundlohn Der Umsatz errechnet sich ohne MWSt. 37.2 Der Wechsel von einem Lohnsystem zum andern kann im gegenseitigen Einver- nehmen zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin jederzeit erfolgen. 37.3 Wird das System des Grundlohns mit Umsatzbeteiligung oder Umsatzbeteiligung ohne Grundlohn vereinbart, so muss der gesamte Lohn unabhängig vom erzielten Umsatz auf jeden Fall die Mindestansätze gemäss Art. 40 erreichen.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag