Lohn. Wenn ein Mitarbeiter an Ausbildung im Zuge der Ausbildungsplanung des Unternehmens gem. Abs. 1 und 2 teilnimmt oder dies auf Beschluss des Unternehmens geschieht, wird der Mitarbeiter nach folgendem Satz entlohnt: • Ab 24. Februar 2020 137,50 DKK/Std. • Ab 1. ▇▇▇▇ 2021 140,00 DKK/Std. • Ab 28. Februar 2022 142,50 DKK/Std. Der Arbeitgeber bezahlt während des Lehrgangs Urlaubsgeld, Feiertagsvergütung und den Rentenversicherungsbeitrag. Etwaige Lohnausfallerstattungen gehen zugunsten des Unter- nehmens. Mitarbeiter mit 12 Monaten kontinuierlicher Beschäftigung können an einer Ausbildungsak- tion ohne Lohn unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Ausbildung unter gebotener Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Unternehmens arrangiert wird. Ferner hat der einzelne Mitarbeiter nach 9-monatiger Beschäftigung Anspruch auf jährlich 2 Wochen Freistellung – wobei in der ▇▇▇▇ der Zeitpunkte die betrieblichen Produktionsbelange im gebotenen Maße zu berücksichtigen sind – für Nachqualifizierung oder Weiterbildung, die für die Beschäftigung in den vom Tarifvertrag für die Schlacht- bzw. Lebensmittelindustrie erfassten Bereichen (vorausgesetzt eine Zuschusszusage für die Ausbildung liegt vor) oder für den Betrieb relevant ist. Der Mitarbeiter hat das Recht, nicht verbrauchten Ausbildungsanspruch in Anspruch zu neh- men. Die ältesten Wochen werden zuerst verbraucht. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Ar- beitsverhältnis des Mitarbeiters bereits aufgekündigt ist, es sei denn, der Mitarbeiter und das Unternehmen haben den Ausbildungszeitraum vor der Kündigung vereinbart. Der Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie (SFKF) wird über IKUF verwaltet. Das Unternehmen zahlt jährlich 520,- DKK pro vollzeitbeschäftigten, vom Tarifvertrag ge- deckten Mitarbeiter. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag proportional reduziert. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen. Der Mitarbeiter kann für Ausbildungen im Sinne von § 67, Abs. 5, eine Ausbildungsunterstüt- zung beim Fonds beantragen. Es kann somit keine Unterstützung für Ausbildungsgänge gewährt werden, bei denen der Mitarbeiter ganz oder teilweise Lohn bezieht. Betriebe, die
Appears in 1 contract
Sources: Tariff Agreement
Lohn. Wenn ein Mitarbeiter an Ausbildung 21 Lohngrundlagen, Lohnformen
(1) Der Lohn wird nach
a) der Tätigkeit (Lohngruppen),
b) den Lohnstufen,
c) dem Lebensalter bemessen.
(2) Es werden grundsätzlich Monatslöhne gezahlt.
(3) Der nach Lohngruppen und Lohnstufen gestaffelte Lohn ist der Monatstabellenlohn.
(4) Der Monatstabellenlohn zuzüglich etwaiger ständiger Lohnzulagen ist der Monatsregellohn. Zum Monats- regellohn gehört auch der Lohn für Mehrarbeit. Der Monatsbetrag für Mehrarbeit ist das 4,348fache des ▇▇▇▇▇▇ für die durchschnittlichen wöchentlichen Mehrarbeitsstunden (§ 30 Abs. 5).
(5) Der Monatsregellohn zuzüglich der nicht unter Absatz 4 fallenden Zulagen, Zuschläge und Entschädi- gungen sowie des ▇▇▇▇▇▇ für Überstunden (§ 30 Abs. 5) ist der Monatslohn.
(6) Abweichend von Absatz 2 können leistungsgebundene Löhne (Akkord- bzw. Gedingelöhne, im Zuge Bereich des Bundes auch Löhne bei leistungsabhängigen Arbeiten oder bei leistungsgebundenen Prämienverfahren) tarifvertraglich, im Bereich der Ausbildungsplanung Länder auch einzelvertraglich, vereinbart werden. Bei der einzelvertraglichen Vereinbarung soll gegenüber dem auf eine Stunde entfallenden Anteil des Unternehmens gem. um den im Monatslohntarifvertrag vereinbarten Betrag verminderten Monatstabellenlohnes bei Normalleistung ein Mehrverdienst von mindestens 15 v.H. erreicht werden. Die Lohngruppen, Monatstabellenlöhne, Lohnzulagen und Lohnzuschläge sowie die leistungsgebundenen Löhne werden nach Maßgabe der §§ 21, 24, 29 Abs. 1 und 2 teilnimmt 3 besonders vereinbart.
(1) Arbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 85 v.H. des Monatstabellenlohnes der Lohnstufe 1.
(2) Das Lebensjahr gilt als vollendet mit dem Beginn des Lohnzeitraumes, in den der Geburtstag fällt.
(1) Der Arbeiter mit einer Beschäftigungszeit von weniger als zwei Jahren erhält den Monatstabellenlohn der Lohnstufe 1 seiner Lohngruppe. Nach jeweils zwei Jahren der Beschäftigungszeit erhält er den Lohn der nächsten Lohnstufe der Monatslohntabelle bis zur Endstufe. Die Erhöhung erfolgt jeweils mit Beginn des Lohnzeitraumes, in dem die entsprechende Beschäftigungszeit vollendet wird. Für die Ermittlung der Lohnstufe des Monatstabellenlohnes können der Beschäftigungszeit weitere Zeiten beruflicher Tätigkeiten nach Vollendung des 18. Lebensjahres ganz oder dies teilweise zugerechnet werden, wenn diese Tätigkeiten mit der zu übertragenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang stehen und die Berufs- erfahrung für die Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben förderlich ist. Anstelle des Monatstabellenlohnes aus der Lohnstufe, die der Arbeiter auf Beschluss des Unternehmens geschiehtGrund einer in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 vollendeten Beschäftigungszeit mit gerader Zahl erreicht, wird ab dem Monat, in dem der Mitarbeiter nach folgendem Satz entlohnt: • Ab 24Arbeiter eine Beschäftigungszeit mit gerader Zahl vollendet, für die Dauer von zwölf Monaten der Monatstabellenlohn aus der bisherigen Lohnstufe zuzüglich des halben Unterschiedsbetrages zur nächsthöheren Lohnstufe gezahlt. Februar 2020 137,50 DKK/Std. • Ab Der Arbeiter, dessen Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 beginnt und bei dem Zeiten im Sinne des Unterabsatzes 2 mit der Folge angerechnet werden, dass er eine höhere als Lohnstufe 1 erhalten würde, erhält, wenn er in der Zeit zwischen der Einstellung und dem 31. Dezember 2004 keine Beschäftigungszeit mit gerader Zahl mehr vollendet, ab der Einstellung für die Dauer von zwölf Monaten den Monatstabellenlohn aus der nächstniedrigeren als der nach den Unterabsätzen 1 und 2 zustehenden Lohnstufe zuzüglich des halben Unterschiedsbetrages zur nächsthöheren Lohnstufe.
(2) Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich ist, kann dem Arbeiter im Rahmen der dafür verfügbaren Mittel anstelle der ihm nach Absatz 1 zustehenden Lohnstufe des Monatstabellenlohnes ein um bis zu höchstens vier - in der Regel nicht mehr als zwei - Lohnstufen höherer Monatstabellenlohn vorweg gewährt werden; der Monatstabellenlohn der letzten Lohnstufe darf nicht überschritten werden. Den Monats- tabellenlohn aus einer höheren Lohnstufe erhält der Arbeiter erst, wenn ihm nach Absatz 1 der Monatstabellen- lohn einer höheren als der vorweg gewährten Lohnstufe zusteht, soweit nicht unter den Voraussetzungen des Satzes 1 erneut über eine Vorweggewährung entschieden wird. Bei der Einreihung in eine höhere Lohngruppe ist für die Festsetzung des Monatstabellenlohnes die Vorweggewährung von Lohnstufen unberücksichtigt zu lassen. Unterschreitet der Monatstabellenlohn nach der Einreihung in die höhere Lohngruppe den bisherigen Betrag, ist als Vorweggewährung der Monatstabellenlohn der Lohnstufe zu gewähren, der mindestens den bisherigen Betrag erreicht, soweit nicht unter den Voraussetzungen des Satzes 1 erneut über eine Vorweg- gewährung entschieden wird. Grundsätze für die Vorweggewährung werden durch die für das Tarifrecht zu- ständige Stelle des Arbeitgebers festgelegt.
(1) Mit dem Arbeiter, der bei seiner Einstellung nach amtsärztlichem Gutachten mehr als 20 v.H. erwerbs- beschränkt ist und infolgedessen die ihm zu übertragende Arbeit nicht voll auszuführen vermag, kann entsprechend dem Grad seiner Leistungsfähigkeit ein geminderter Lohn vereinbart werden. Der Arbeiter soll aber möglichst auf einem Arbeitsplatz verwendet werden, auf dem er die Leistung eines voll leistungsfähigen Arbeiters erbringen kann.
(2) Ist nach Absatz 1 Satz 1 ein geminderter Lohn vereinbart worden, besteht bei Änderung der Leistungs- fähigkeit für den Arbeitgeber und den Arbeiter ein Anspruch auf Neufestsetzung des ▇▇▇▇ 2021 140,00 DKK/Std. • Ab 28. Februar 2022 142,50 DKK/Std. Der Arbeitgeber bezahlt während des Lehrgangs Urlaubsgeld, Feiertagsvergütung und den Rentenversicherungsbeitrag. Etwaige Lohnausfallerstattungen gehen zugunsten des Unter- nehmens. Mitarbeiter mit 12 Monaten kontinuierlicher Beschäftigung können an einer Ausbildungsak- tion ohne Lohn unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Ausbildung unter gebotener Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Unternehmens arrangiert wird. Ferner hat der einzelne Mitarbeiter nach 9-monatiger Beschäftigung Anspruch auf jährlich 2 Wochen Freistellung – wobei in der ▇▇▇▇ der Zeitpunkte die betrieblichen Produktionsbelange im gebotenen Maße zu berücksichtigen sind – für Nachqualifizierung oder Weiterbildung, die für die Beschäftigung in den vom Tarifvertrag für die Schlacht- bzw. Lebensmittelindustrie erfassten Bereichen .
(vorausgesetzt eine Zuschusszusage für die Ausbildung liegt vor3) oder Absatz 1 gilt nicht für den Betrieb relevant ist. Der Mitarbeiter hat das RechtArbeiter, nicht verbrauchten Ausbildungsanspruch in Anspruch zu neh- men. Die ältesten Wochen werden zuerst verbraucht. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Ar- beitsverhältnis des Mitarbeiters bereits aufgekündigt ist, es sei denn, der Mitarbeiter und das Unternehmen haben den Ausbildungszeitraum vor der Kündigung vereinbart. Der Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie (SFKF) wird über IKUF verwaltet. Das Unternehmen zahlt jährlich 520,- DKK pro vollzeitbeschäftigten, vom Tarifvertrag ge- deckten Mitarbeiter. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag proportional reduziert. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen. Der Mitarbeiter kann für Ausbildungen dessen Leistungsfähigkeit durch Ereignisse im Sinne von § 671 des Bundesversorgungsgesetzes oder von § 1 des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalso- zialistischen Verfolgung gemindert ist.
(1) Die Zeitzuschläge betragen je Stunde
a) für Mehrarbeit und Überstunden 25 v.H.,
b) für Arbeit an Sonntagen 30 v.H.,
c) für Arbeit an aa) Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am Pfingstsonntag - ohne Freizeitausgleich 135 v.H., Abs. 5, eine Ausbildungsunterstüt- zung beim Fonds beantragen. Es kann somit keine Unterstützung für Ausbildungsgänge gewährt werden, - bei denen der Mitarbeiter ganz oder teilweise Lohn bezieht. Betriebe, dieFreizeitausgleich 35 v.H.,
Appears in 1 contract
Sources: Manteltarifvertrag
Lohn. Wenn ein Mitarbeiter an Ausbildung 21
(1) Der Lohn wird nach
a) der Tätigkeit (Lohngruppen),
b) den Lohnstufen,
c) dem Lebensalter bemessen.
(2) Es werden grundsätzlich Monatslöhne gezahlt.
(3) Der nach Lohngruppen und Lohnstufen gestaffelte Lohn ist der Monatstabel- lenlohn.
(4) [1] 1 Der Monatstabellenlohn zuzüglich etwaiger ständiger Lohnzulagen ist der Monatsregellohn. 2 Zum Monatsregellohn gehört auch der Lohn für Mehrarbeit. [2] Der Monatsbetrag für Mehrarbeit ist das 4,348fache des ▇▇▇▇▇▇ für die durchschnittlichen wöchentlichen Mehrarbeitsstunden (§ 30 Abs. 5).
(5) Der Monatsregellohn zuzüglich der nicht unter Absatz 4 fallenden Zulagen, Zuschläge und Entschädigungen sowie des ▇▇▇▇▇▇ für Überstunden (§ 30 Abs. 5) ist der Monatslohn.
(6) 1 Abweichend von Absatz 2 können leistungsgebundene Löhne (Akkord- bzw. Gedingelöhne) tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart werden. 2 Bei der einzelvertraglichen Vereinbarung soll gegenüber dem auf eine Stunde ent- fallenden Anteil des um den im Zuge Monatslohntarifvertrag vereinbarten Betrag verminderten Monatstabellenlohnes bei Normalleistung ein Mehrverdienst von mindestens 15 v.H. erreicht werden. Die Lohngruppen, Monatstabellenlöhne, Lohnzulagen und Lohnzuschläge sowie die leistungsgebundenen Löhne werden nach Maßgabe der Ausbildungsplanung des Unternehmens gem. §§ 21, 24, 29 Abs. 1 und 3 besonders vereinbart.
(1) Arbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 85 v.H. des Monatstabellenlohnes der Lohnstufe 1.
(2) Das Lebensjahr gilt als vollendet mit dem Beginn des Lohnzeitraumes, in den der Geburtstag fällt.
(1) [1] 1Der Arbeiter mit einer Beschäftigungszeit von weniger als zwei Jahren erhält den Monatstabellenlohn der Lohnstufe 1 seiner Lohngruppe. 2 teilnimmt Nach jeweils zwei Jahren der Beschäftigungszeit erhält er den Lohn der nächsten Lohnstufe der Monatslohntabelle bis zur Endstufe. 3 Die Erhöhung erfolgt jeweils mit Beginn des Lohnzeitraumes, in dem die entsprechende Beschäftigungszeit vollendet wird. [2] Für die Ermittlung der Lohnstufe des Monatstabellenlohnes können der Beschäftigungszeit weitere Zeiten beruflicher Tätigkeiten nach Vollendung des 18. Lebensjahres ganz oder dies teilweise zugerechnet werden, wenn diese Tätigkeiten mit der zu übertragenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang stehen und die Berufserfahrung für die Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben förderlich ist. [3] Anstelle des Monatstabellenlohnes aus der Lohnstufe, die der Arbeiter auf Beschluss des Unternehmens geschiehtGrund einer in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 vollendeten Beschäftigungszeit mit gerader Zahl erreicht, wird ab dem Monat, in dem der Mitarbeiter nach folgendem Satz entlohnt: • Ab 24Arbeiter eine Beschäftigungszeit mit gerader Zahl vollendet, für die Dauer von zwölf Monaten der Monatstabellenlohn aus der bisherigen Lohnstufe zuzüglich des halben Unterschiedsbetrages zur nächsthöheren Lohnstufe gezahlt. Februar 2020 137,50 DKK/Std. • Ab [4] Der Arbeiter, dessen Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 beginnt und bei dem Zeiten im Sinne des Unterabsatzes 2 mit der Folge angerechnet werden, dass er eine höhere als Lohnstufe 1 erhalten würde, erhält, wenn er in der Zeit zwischen der Einstellung und dem 31. Dezember 2004 keine Beschäftigungszeit mit gerader Zahl mehr vollendet, ab der Einstellung für die Dauer von zwölf Monaten den Monatstabellenlohn aus der nächstniedrigeren als der nach den Unterabsätzen 1 und 2 zustehenden Lohnstufe zuzüglich des halben Unterschiedsbetrages zur nächsthöheren Lohnstufe.
(2) 1 Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich ist, kann dem Arbeiter im Rahmen der dafür verfügbaren Mittel anstelle der ihm nach Absatz 1 zustehenden Lohnstufe des Monatstabellenlohnes ein um bis zu höchstens vier - in der Regel nicht mehr als zwei - Lohnstufen höherer Monatstabellenlohn vorweg gewährt werden; der Monatstabellenlohn der letzten Lohnstufe darf nicht überschritten werden. 2 Den Monatstabellenlohn aus einer höheren Lohnstufe erhält der Arbeiter erst, wenn ihm nach Absatz 1 der Monatstabellenlohn einer höheren als der vorweg gewährten Lohnstufe zusteht, soweit nicht unter den Voraussetzungen des Satzes 1 erneut über eine Vorweggewährung entschieden wird. 3 Bei der Einreihung in eine höhere Lohngruppe ist für die Festsetzung des Monatstabellenlohnes die Vorweggewährung von Lohnstufen unberücksichtigt zu lassen. 4 Unterschreitet der Monatstabellenlohn nach der Einreihung in die höhere Lohngruppe den bisherigen Betrag, ist als Vorweggewährung der Monatstabellenlohn der Lohnstufe zu gewähren, der mindestens den bisherigen Betrag erreicht, soweit nicht unter den Voraussetzungen des Satzes 1 erneut über eine Vorweggewährung entschieden wird.
(1) 1 Mit dem Arbeiter, der bei seiner Einstellung nach amtsärztlichem Gutachten mehr als 20 vom Hundert erwerbsbeschränkt ist und infolgedessen die ihm zu übertragende Arbeit nicht voll auszuführen vermag, kann entsprechend dem Grad seiner Leistungsfähigkeit ein geminderter Lohn vereinbart werden. 2 Der Arbeiter soll aber möglichst auf einem Arbeitsplatz verwendet werden, auf dem er die Leistung eines volleistungsfähigen Arbeiters erbringen kann.
(2) Ist nach Absatz 1 Satz 1 ein geminderter Lohn vereinbart worden, so besteht bei Änderung der Leistungsfähigkeit für den Arbeitgeber und den Arbeiter ein Anspruch auf Neufestsetzung des ▇▇▇▇ 2021 140,00 DKK/Std. • Ab 28. Februar 2022 142,50 DKK/Std. Der Arbeitgeber bezahlt während des Lehrgangs Urlaubsgeld, Feiertagsvergütung und den Rentenversicherungsbeitrag. Etwaige Lohnausfallerstattungen gehen zugunsten des Unter- nehmens. Mitarbeiter mit 12 Monaten kontinuierlicher Beschäftigung können an einer Ausbildungsak- tion ohne Lohn unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Ausbildung unter gebotener Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Unternehmens arrangiert wird. Ferner hat der einzelne Mitarbeiter nach 9-monatiger Beschäftigung Anspruch auf jährlich 2 Wochen Freistellung – wobei in der ▇▇▇▇ der Zeitpunkte die betrieblichen Produktionsbelange im gebotenen Maße zu berücksichtigen sind – für Nachqualifizierung oder Weiterbildung, die für die Beschäftigung in den vom Tarifvertrag für die Schlacht- bzw. Lebensmittelindustrie erfassten Bereichen .
(vorausgesetzt eine Zuschusszusage für die Ausbildung liegt vor3) oder Absatz 1 gilt nicht für den Betrieb relevant ist. Der Mitarbeiter hat das RechtArbeiter, nicht verbrauchten Ausbildungsanspruch in Anspruch zu neh- men. Die ältesten Wochen werden zuerst verbraucht. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Ar- beitsverhältnis des Mitarbeiters bereits aufgekündigt ist, es sei denn, der Mitarbeiter und das Unternehmen haben den Ausbildungszeitraum vor der Kündigung vereinbart. Der Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie (SFKF) wird über IKUF verwaltet. Das Unternehmen zahlt jährlich 520,- DKK pro vollzeitbeschäftigten, vom Tarifvertrag ge- deckten Mitarbeiter. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag proportional reduziert. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen. Der Mitarbeiter kann für Ausbildungen dessen Leistungsfähigkeit durch Ereignisse im Sinne von § 67, Abs. 5, eine Ausbildungsunterstüt- zung beim Fonds beantragen. Es kann somit keine Unterstützung 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder von § 1 des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Ausbildungsgänge gewährt werden, bei denen Opfer der Mitarbeiter ganz oder teilweise Lohn bezieht. Betriebe, dienationalsozialistischen Verfolgung gemindert ist.
Appears in 1 contract
Sources: Manteltarifvertrag Für Arbeiter
Lohn. Wenn ein Mitarbeiter an einer Ausbildung im Zuge der Ausbildungsplanung Rahmen des Unternehmens gem. Abs. 1 und 2 betrieblichen Ausbildungsplans teilnimmt oder wenn dies auf Beschluss Veranlassung des Unternehmens geschiehtBetriebes erfolgt, wird der Mitarbeiter nach folgendem Satz mit 135,00 DKK pro Stunde entlohnt: • Ab 24. Februar 2020 137,50 DKK/Std. • Ab 1. ▇▇▇▇ 2021 140,00 DKK/Std. • Ab 28. Februar 2022 142,50 DKK/Std. Der Arbeitgeber bezahlt während für die Dauer des Lehrgangs Kurses Urlaubsgeld, Feiertagsvergütung und den RentenversicherungsbeitragRentenbeitrag. Etwaige Lohnausfallerstattungen Lohnausfallvergütungen gehen zugunsten des Unter- nehmensUnternehmens. Mitarbeiter mit 12 Monaten kontinuierlicher Beschäftigung können an einer Ausbildungsak- tion ohne Lohn unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Ausbildung unter gebotener Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Unternehmens arrangiert wird. Ferner hat der einzelne Mitarbeiter nach 9-monatiger Beschäftigung Anspruch auf jährlich 2 Wochen Freistellung – - wobei in der ▇▇▇▇ der Zeitpunkte die betrieblichen Produktionsbelange Produktionsbelan- ge im gebotenen Maße zu berücksichtigen sind – - für Nachqualifizierung oder Weiterbildung, die für die Beschäftigung in den vom Tarifvertrag für die Schlacht- bzw. Lebensmittelindustrie Lebensmittelindust- rie erfassten Bereichen (- vorausgesetzt eine Zuschusszusage für die Ausbildung liegt vor) vor - oder für den Betrieb relevant ist. Der Mitarbeiter hat das Recht, nicht verbrauchten Ausbildungsanspruch in Anspruch zu neh- mennehmen. Die ältesten Wochen werden zuerst verbraucht. Dies Das gilt jedoch nicht, wenn das Ar- beitsverhältnis des Mitarbeiters bereits aufgekündigt istder Mitarbeiter sich in gekündigter Stellung befindet, es sei denn, der Mitarbeiter und das Unternehmen haben den Ausbildungszeitraum hat vor der Kündigung die Ausbildungsperiode mit dem Mitarbeiter vereinbart. Der Die Partner sind sich einig darin, die Positivliste des Kompetenzentwicklungsfonds der In- dustrie (IKUF) in die Positivliste des Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie Le- bensmittelindustrie (SFKF) wird über IKUF verwalteteinzuarbeiten. Das Unternehmen Weiter sind sich die Parteien darüber einig, dass die Möglichkeit, den SFKF-Fonds dem IKUF-Fonds zu unterstellen, zu untersuchen und voranzutreiben ist. Es besteht Einigkeit zwischen den Partnern, dass der Verwaltungsrat des Kompetenzent- wicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie neue, revidierte Richtlinien erar- beitet. Der Betrieb zahlt jährlich 520,- DKK pro vollzeitbeschäftigten, vollzeitbeschäftigten und vom Tarifvertrag ge- deckten Mitarbeiter. Für Teilzeitbeschäftigte wird erfass- ten Mitarbeiter entsprechend den Richtlinien der Betrag proportional reduziert„Organisationsvereinbarung über den Zu- sammenarbeits- und Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindust- rie“. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag anteilig reduziert. Der Mitarbeiter kann für Ausbildungen im Sinne von § 67, Abs. 5, eine Ausbildungsunterstüt- zung Ausbildungsunter- stützung beim Fonds beantragen. Es kann somit keine Unterstützung für Ausbildungsgänge gewährt werden, bei denen der Mitarbeiter ganz oder teilweise Lohn bezieht. Betriebe, die
Appears in 1 contract
Sources: Tarifvertrag
Lohn. Wenn 12 Art und Höhe des Lohns
1 Der Lohn soll dem Aufgabenbereich, dem Ausbildungsstand und den Fä- higkeiten der oder des Arbeitnehmenden entsprechen. Er ist jährlich we- nigstens einmal zu überprüfen und unter Berücksichtigung der Leistungen und der Dienstjahre anzupassen. Eine allfällige Teuerung soll bei der Neu- festsetzung des Lohns mitberücksichtigt werden.
2 Lebt die oder der Arbeitnehmende in Hausgemeinschaft mit der oder dem Arbeitgebenden, bilden Unterkunft und Verpflegung einen Teil des Lohns. Unterkunft und Verpflegung werden nach den Ansätzen der AHV bewertet.
3 Die Familien- und Kinderzulagen dürfen bei der Festsetzung des Lohns nicht berücksichtigt werden und sind dem oder der Arbeitnehmenden ohne Abzüge auszurichten.
1 Der Lohn ist samt allfälligen Zulagen spätestens am Ende jedes Monats auszuzahlen.
2 Spätestens bei der Auszahlung des Lohns hat die oder der Arbeitgebende der oder dem Arbeitnehmenden eine schriftliche Lohnabrechnung zu über- geben, woraus die Abzüge und Zuschläge klar ersichtlich sind. Die Lohnab- rechnung enthält auch eine einwandfreie Kontrolle der Überstunden, der Freitage und des Ferienbezugs.
1 Die oder der Arbeitgebende kann einen Viertel des Monatslohns zurück- behalten. Hat die oder der Arbeitgebende eine Vermittlungsgebühr oder Reisekosten entrichtet, darf zusätzlich ein Mitarbeiter Lohnanteil in der Höhe dieser Auslagen zurückbehalten werden. Insgesamt darf jedoch höchstens die Hälfte des ersten Monatslohns zurückbehalten werden.
2 Soweit der Lohnrückbehalt nicht als Ersatz für Vermittlungsgebühren und Reisekosten vorgenommen wurde, gilt er als Sicherheit für Forderungen der oder des Arbeitgebenden und ist nach den Vorschriften über die Kaution (Art. 330 OR) zu verwalten.
1 Ist das Arbeitsverhältnis für eine Dauer von mehr als drei Monaten einge- gangen oder dauert es länger als drei Monate und wird die oder der Arbeit- nehmende aus Gründen, die in ihrer bzw. seiner Person liegen, wie Krank- heit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentli- chen Amts, ohne ihr bzw. sein Verschulden an Ausbildung der Arbeitsleistung verhin- dert, so besteht ein Anspruch auf Bar- und Naturallohn. Der Anspruch be- trägt:
a) im Zuge der Ausbildungsplanung des Unternehmens gem. Abs. 1 und 2 teilnimmt oder dies auf Beschluss des Unternehmens geschieht, wird der Mitarbeiter nach folgendem Satz entlohnt: • Ab 24. Februar 2020 137,50 DKK/Std. • Ab 1. ▇▇▇▇ 2021 140,00 DKK/Stdund 2. • Ab 28Dienstjahr: 1 Monat;
b) im 3. Februar 2022 142,50 DKK/Stdbis 5. Der Arbeitgeber bezahlt während des Lehrgangs UrlaubsgeldDienstjahr: 2 Monate;
c) im 6. bis 10. Dienstjahr: 3 Monate;
d) ab dem 11. Dienstjahr: 4 Monate.
2 Bei Schwangerschaft und Niederkunft besteht die Lohnfortzahlungspflicht im gleichen Umfang.
3 Die Lohnausfallentschädigung aus einer von der oder dem Arbeitgebenden mindestens zur Hälfte mitfinanzierten Erwerbsausfallversicherung fällt im Rahmen, Feiertagsvergütung und den Rentenversicherungsbeitrag. Etwaige Lohnausfallerstattungen gehen zugunsten des Unter- nehmens. Mitarbeiter mit 12 Monaten kontinuierlicher Beschäftigung können an einer Ausbildungsak- tion ohne Lohn unter in dem die oder der Voraussetzung teilnehmenArbeitgebende zur Lohnfortzahlung verpflich- tet ist, dass die Ausbildung unter gebotener Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Unternehmens arrangiert wird. Ferner der oder dem Arbeitgebenden zu.
1 Die oder der Arbeitnehmende hat der einzelne Mitarbeiter nach 9-monatiger Beschäftigung Anspruch auf jährlich folgende Dienstaltersge- schenke:
a) nach 5 Dienstjahren: ein Fünftel des Monatslohns;
b) nach 10 Dienstjahren: ein Drittel des Monatslohns;
c) nach 15 Dienstjahren: die Hälfte des Monatslohns;
d) nach 20 Dienstjahren: drei Viertel des Monatslohns;
e) nach 25 Dienstjahren: ein Monatslohn.
2 Wochen Freistellung – wobei in Will die oder der ▇▇▇▇ der Zeitpunkte die betrieblichen Produktionsbelange im gebotenen Maße zu berücksichtigen sind – für Nachqualifizierung oder Weiterbildung, die für die Beschäftigung in den vom Tarifvertrag für die Schlacht- bzw. Lebensmittelindustrie erfassten Bereichen (vorausgesetzt eine Zuschusszusage für die Ausbildung liegt vor) oder für den Betrieb relevant ist. Der Mitarbeiter hat Arbeitnehmende das Recht, nicht verbrauchten Ausbildungsanspruch in Anspruch zu neh- men. Die ältesten Wochen werden zuerst verbraucht. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Ar- beitsverhältnis des Mitarbeiters bereits aufgekündigt ist, es sei denn, der Mitarbeiter und das Unternehmen haben den Ausbildungszeitraum vor der Kündigung vereinbart. Der Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie (SFKF) wird über IKUF verwaltet. Das Unternehmen zahlt jährlich 520,- DKK pro vollzeitbeschäftigten, vom Tarifvertrag ge- deckten Mitarbeiter. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag proportional reduziert. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen. Der Mitarbeiter kann für Ausbildungen im Sinne von § 67, Abs. 5, eine Ausbildungsunterstüt- zung beim Fonds beantragen. Es kann somit keine Unterstützung für Ausbildungsgänge gewährt werden, bei denen der Mitarbeiter Dienstaltersgeschenk ganz oder teilweise Lohn beziehtin der Form von Ferien beziehen, teilt sie oder er dies der oder dem Arbeitgebenden rechtzeitig mit. Betriebe, dieEin Dienstaltersgeschenk von einem Monatslohn berechtigt zu einem Ferienbezug von 22 Arbeitstagen. Ein Dienstaltersgeschenk von weniger als einem Monatslohn ergibt einen ent- sprechend geringeren Ferienanspruch.
Appears in 1 contract
Sources: Normalarbeitsvertrag Für Das Landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis