Leistungsentgelte Musterklauseln

Leistungsentgelte. Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungs- trägern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Xxxxxx der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen wer- den. Die Preisbestandteile sind: - Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. Soziale Betreuung) - Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) - Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) - Entgelt für die Ausbildung im Pflegebereich (Ausbildungsumlage) - Entgelt für Investitionsaufwendung - ggf. Einzelzimmerzuschlag Die Höhe der aktuellen einzelnen Entgelte entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.0.
Leistungsentgelte a) Das für die in Ziffer 2) aufgeführten Leistungen berechnete Entgelt richtet sich nach der mit dem sachlich zuständigen Eingliederungshilfeträger nach § 125 Abs. 3 SGB IX je- weils getroffenen Vergütungsvereinbarung. Danach setzt sich das Entgelt zurzeit aus folgenden Vergütungsbestandteilen zusammen: ⮚ Pauschale für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebe- darfsgruppen (Entgeltpauschale Fachleistung) ⮚ Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitions- betrag Fachleistung). Das kalendertägliche Entgelt setzt sich derzeit zusammen aus:
Leistungsentgelte. (a) Das für die in Ziffer 1) aufgeführten Leistungen berechnete Entgelt richtet sich nach der mit dem sachlich zuständigen Eingliederungshilfeträger nach § 125 Abs. 3 SGB IX jeweils getroffenen Vergütungsvereinbarung. Danach setzt sich das Entgelt zurzeit aus folgenden Vergütungsbestandteilen zusammen: • Pauschale für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebedarfsgruppen (Entgeltpauschale Fachleistung) • Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag Fachleistung). Das kalendertägliche Entgelt setzt sich derzeit zusammen aus: Im Monatsdurchschnitt entspricht das einem Entgelt in Höhe von € 0,00 x 365,25 / 12 monatlich € 0,00 Für die im Rahmen der Leistungen zur Verpflegung und Hauswirtschaft unter Ziffer 2) erforderlichen Sachaufwendungen werden folgende Entgeltpauschalen erhoben: Die Pauschale für die Warenwerte der Lebensmittel für die bereitgestellten Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten, Abendessen, Getränke) und für bereit gestellte Tisch- und Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Küchenausstattung (ohne Haushaltsgroßgeräte), Reinigungsmittel, Hygieneartikel, Medien, Audio- und Fernsehgerät im Gemeinschaftsraum, Materialien zur Freizeitgestaltung beträgt Besucht die Bewohnerin/ der Bewohner an Werktagen eine WfbM reduziert sich die Pauschale auf Datum, Ort Bewohnerin/Bewohner, ggf. vertretungsberechtigte Person Werl, Datum, Ort Leistungserbringer Bewohner/in Folgende Schlüssel wurden übergeben: Zimmerschlüssel Haustürschlüssel Briefkastenschlüssel Schrankschlüssel Wertefachschlüssel Datum, Ort Bewohnerin/Bewohner Datum, Ort ggf. vertretungsberechtigte Person Werl, Datum, Ort Leistungserbringer Zur Erfüllung des Vertrages und gesetzlicher Verpflichtungen müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieser Vertrag, Spezialvorschriften des Sozialgesetzbuches, das Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz der EKD (DSG- EKD) sowie die Sozialdatenschutzregelungen) und Vereinbarungen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe ermächtigen dazu. Die Vorschriften des Datenschutzes (§ 6 Nr.5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.8 und Abs. 3 DSG-EKD) finden Beachtung. Eine Weitergabe (Übermittlung) anvertrauter oder gespeicherter Daten bedarf immer der Einwilligung der Bewohnerin/ des Bewohners, sofern nicht eine Rechtsvorschrift die Übermittlung zulässt oder vorschreibt oder sofern die Daten für die Übermittlung nicht anonymisiert wurden. Soweit erforderlich, können für die Erfüllung dieses Vertrage...
Leistungsentgelte. Die Leistungsentgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Xxxxxx der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind: - Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) - Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) - Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung, Ehrenamtszuschlag und Ausbildungszuschlag) - Entgelt für Investitionsaufwendungen Die derzeitigen Leistungsentgelte ergeben sich aus der beigefügten Preisliste.
Leistungsentgelte. 5.1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Tarif. Es besteht aus einmaligen Einrichtungskosten, einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung im Angebot genannter Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsentgelte. Das für die in Absatz (1) b) aufgeführten Leistungen berechnete Entgelt richtet sich nach der mit dem sachlich zuständigen Eingliederungshilfeträger nach § 125 Abs. 3 SGB IX jeweils getroffenen Vergütungsvereinbarung. Danach setzt sich das Entgelt zurzeit aus den folgenden Vergütungsbestandteilen zusammen:
Leistungsentgelte. Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse und Sozialhilfeträger) und dem Einrichtungsträger festgelegt. Das Heimentgelt (Stand 01.07.2020) gliedert sich in folgende Bestandteile: Pflegebedingte Aufwendung incl. sozialer Betreuung: Pflegegrad 1 37,27 EUR Pflegegrad 2 44,63 EUR Pflegegrad 3 60,81 EUR Pflegegrad 4 77,67 EUR Pflegegrad 5 85,23 EUR Unterkunft: 12,80 EUR Verpflegung: 8,54 EUR Einzelzimmer mit Nasszelle 19,45 EUR Einzelzimmer mit get. Nasszelle 18,95 EUR Doppelzimmer 18,45 EUR Ausbildungszulage: 1,02 EUR Ausbildungsumlagezuschlag: 1,94 EUR Das Gesamtentgelt richtet sich nach der zugewiesenen Pflegegrad und dem von Ihnen gemieteten Zimmer, z. B. in der Pflegegrad 2 ist im Doppelzimmer ein Heimentgelt von 91,56 € pro Tag zu entrichten. Die Pflegesätze für die Versorgung von Versicherten der sozialen Pflegeversicherung mit den Pflegegraden 2 bis 5 werden in Höhe des dem Leistungsbescheid der Pflegekasse entsprechenden Leistungsbetrages nach § 43 SGB XI unmittelbar mit dieser abgerechnet. Der Pflegesatzanteil, der von der Pflegekasse nicht getragen wird, wird dem Bewohner in Rechnung gestellt. Er beträgt für die Pflegrade 2 bis 5 derzeit 23,50 EUR / täglich zusätzlich 1,02 EUR/ täglich Ausbildungszulage und 1,94 EUR / täglich Ausbildungsumlagezuschlag.
Leistungsentgelte. Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse und Sozialhilfeträgern) und dem Einrichtungsträger festgelegt. Die Entgelte für Investitionsaufwendungen sind ebenfalls mit dem Sozialhilfeträge vertraglich geregelt. Die Entgeltbestandteile und aktuellen Entgelte sind zurzeit in der stationären Pflege pro Tag: (Stand: 01.11.2022) Entgelte für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistung) 11,55 € Entgelte für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistung) 13,25 € Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. Sozialer Betreuung) Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 45,88 65,19 81,37 98,23 105,79 € € € € € Entgelte für Investitionsaufwendungen Einzelzimmer Doppelzimmer 18,89 14,39 € € Ausbildungsvergütung (Ausbildung alt, gemäß AltPflG) täglich 0,00 € Ausbildungsumlage (Ausbildung neu, gemäß PflBG) täglich 3,54 € Das Gesamtentgelt richtet sich nach dem zugewiesenen Pflegegrad und dem von Ihnen gemieteten Wohnraum, z. B. im Pflegegrad 2 im Doppelzimmer ist ein Gesamtentgelt von 107,92 € pro Tag zu entrichten.
Leistungsentgelte. 6.1. Für die Versendung gelten, soweit nicht individuell einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart ist, die Mastertarife mit dem dortigen aufwandsgerechten Preisgefüge in ihrer jeweils neuesten Fassung. Maßgeblich sind die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise. Diese Mastertarife werden auf Anfrage vorgelegt.
Leistungsentgelte. (1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Leistungsentgelte als Endpreise und ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Schulungskatalog oder aus dem angenommen Angebot bzw. Vertrages.