Übermittlung von Daten Musterklauseln

Übermittlung von Daten a) Übermittlung von Daten an den Netzbetreiber Beim Einsatz intelligenter Messgeräte erfolgt für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 für alle Netzkunden die tägliche Übermittlung eines Tagesverbrauchswertes an den Netzbetreiber. Bei entsprechender vertraglicher Ausgestaltung bzw. bei ausdrücklicher Zustimmung des Netzkunden werden auch sämtliche in Punkt XIII. angeführten 15-Minuten-Werte für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 übermittelt. Für die Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes können die 15-Minuten-Werte in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zustimmung des Netzkunden ausgelesen werden, wobei der Netzkunde in diesen Fällen zeitnah darüber zu informieren ist. Weiters können die 15-Minuten-Werte auf Anordnung des BMWFW oder der Regulierungsbehörde aus den in § 84a Abs. 1 ElWOG 2010 genannten Zwecken ausgelesen werden, sofern sie unmittelbar nach deren Auslesung aggregiert und anschließend anonymisiert werden Es wird gemäß § 84a Abs. 3 ElWOG 2010 darauf hingewiesen, dass bei Bestehen eines entsprechenden Vertrages, der die Auslesung von Viertelstundenwerten erfordert, bzw. bei Zustimmung des Netzkunden diese Viertelstundenwerte ausgelesen werden.
Übermittlung von Daten. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den geltenden technischen Regeln und Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen.
Übermittlung von Daten. Im Rahmen der Vermittlung und Verwaltung Ihres Versicherungsverhältnisses übermitteln wir zum Teil personenbezogene Daten an Dritte, soweit dies für den benannten Zweck erforderlich ist. Dies betrifft die folgenden Kategorien von Empfängern: • Übermittlung der stamm- und versicherungsvertraglichen Daten an den Versicherer, mit dem letztlich der Versicherungsvertrag zustande kommt, • Übermittlung derjenigen Daten an MediaMarkt, die zur Abwicklung von Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich sind, • Übermittlung von Daten an sonstige Dritte, die mittelbar mit der Vertragsdurchführung befasst sind wie etwa beauftragte Reparaturwerkstätten oder IT-Dienstleister, und • Übermittlung von Daten an sonstige Dritte (etwa Strafverfolgungsbehörden), sofern konkrete Anzeichen für strafrechtlich relevantes Verhalten im Rahmen des Versicherungsverhältnisses bestehen Teilweise müssen für die oben beschriebenen Zwecke personenbezogene Daten in Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden; etwa im Rahmen der Einbindung internationaler IT-Dienstleister. Wir sichern dann die Übermittlungen in Drittländer entsprechend der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu. Dafür werden wir, je nachdem, wohin eine Übermittlung im konkreten Einzelfall notwendig ist, soweit erforderlich entsprechende Standarddatenschutzklauseln vereinbaren, verbindliche interne Datenschutzvorschriften erlassen oder Daten nur an Unternehmen, die sich in Ländern befinden, für die ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt, übermitteln. Eine Kopie der im Einzelfall vorhandenen geeigneten oder angemessenen Garantien können Sie bei unserem Datenschutzbeauftragten anfordern.
Übermittlung von Daten. 13.7. Wir sind berechtigt, Ihre Passdaten und Ihre im Zusammenhang mit Ihrer Reise von uns verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Übermittlung von Daten. Die Daten können an Behörden und Einrichtungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung sowie an Dienstleister und Dritte weitergegeben werden, die für die Verwaltung und Ausführung der Anfrage und/oder des Vertrags erforderlich sind.
Übermittlung von Daten. Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Verkäufer, sowie - wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich - dem Fahrzeugimporteur, dem Fahrzeughersteller, sowie den weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
Übermittlung von Daten. Wir können Ihre personenbezogenen Daten sowie die Daten der Begünstigten der Karte an die Empfänger bestimmter mit der Karte veranlasster Zahlungsvorgänge oder an deren Partner weitergeben, um die Ausstellung, Zustellung und Aufbewahrung von Rechnungen für Produkte und Dienstleistungen zu erleichtern, die mit der Karte bezahlt wurden: z. B. Parken in Parkhäusern oder Transit von Fahrzeugen auf Autobahnen. Die Daten, die übermittelt werden, sind Name und Vorname oder Firmenname, Adresse, NIF und alle anderen Daten, die gemäß den geltenden Gesetzen jederzeit erforderlich sind, um den steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen gerecht zu werden. Wir können Ihre personenbezogenen Daten und die Daten der Begünstigten der Karte an Behörden und öffentliche Stellen weitergeben, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sowie an Dienstleister und Dritte, um die Beantragung oder den Abschluss eines Vertrags für ein Produkt zu verwalten und auszuführen.
Übermittlung von Daten. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten zwischen dem Kunden und Homeguard ist Homeguard nur verantwortlich für die Kommunikationseinrichtungen auf Seiten der von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen für die Alarmzentrale, die Website sowie die Datenspeicherung betriebenen Infrastruktur sowie bezüglich der Übermittlung der Kameraaufnahmen für den Router und die Verschlüsselung der Daten der Kameraaufnahmen. Homeguard ist weder verantwortlich für die Telekommunikationsinfrastruktur der Netz- und Fernmeldediensteanbieter noch für die Übertragung der Daten. Homeguard haftet dementsprechend weder für die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Telekommunikationseinrichtungen und –netzwerke noch für die fehlerfreie, unveränderte, vollständige, unterbruchsfreie und zeitgerechte Übermittlung der Daten in den Telekommunikationsnetzwerken, insbesondere dem Internet.
Übermittlung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen Datenüber- mittlungen sind in der jeweiligen in den Geltenden Technischen Regeln und Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen.
Übermittlung von Daten. Der Kunde bestätigt beim Vertragsschluss, dass er der rechtmässige Inhaber der von ihm im Onlineshop bearbeiteten und über den Onlineshop übermittelten Daten ist und die Daten mit Einwilligung der betroffenen Personen bearbeitet. Er bestätigt zudem, dass sämtliche auf dem Onlineshop angegebenen und über den Onlineshop übermittelten Daten nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen, wobei namentlich nicht nur die Gesetze der Schweiz, sondern auch diejenigen am Sitz des Kunden sowie am Bestimmungsort der Daten gemeint sind. Der Kunde hält den Anbieter von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen beim Kunden oder Dritten entstehen können, und verpflichtet sich, die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.