Lagerung. Bis zur Abholung lagert Grisebach für die Dauer eines Monats, ge- rechnet ab Annahme des Kaufangebots, den Kunstgegenstand und versichert ihn auf eigene Kosten in Höhe des Kaufpreises. Danach hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ das Recht, den Kunstgegenstand für Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition einzulagern und versichern zu lassen. ▇▇▇▇- weise kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ stattdessen den Kunstgegenstand in den eige- nen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pau- schale von 0,5% des Kaufpreises für Lager- und Versicherungskosten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lagerung. Bis zur Abholung lagert Grisebach für die Dauer eines Monats, ge- rechnet gerechnet ab Annahme des KaufangebotsZuschlag, den ersteigerten Kunstgegenstand und versichert ver sichert ihn auf eigene Kosten in Höhe des Kaufpreises. Danach hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ das Recht, den Kunstgegenstand für Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition einzulagern und versichern zu lassen. ▇▇▇▇- weise Wahlweise kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ stattdessen statt dessen den Kunstgegenstand Kunstgegen stand in den eige- nen eigenen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pau- schale Pauschale von 0,50,5 % des Kaufpreises für Lager- Lager und Versicherungskosten.
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Sources: Versteigerungsbedingungen, Versteigerungsbedingungen
Lagerung. Bis zur Abholung lagert Grisebach für die Dauer eines Monats, ge- rechnet ab Annahme des Kaufangebots, den Kunstgegenstand und versichert ihn auf eigene Kosten in Höhe des Kaufpreises. Danach hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Grisebach das Recht, den Kunstgegenstand für Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition einzulagern und versichern zu lassen. ▇▇▇▇- weise kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Grisebach stattdessen den Kunstgegenstand in den eige- nen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pau- schale von 0,5% des Kaufpreises für Lager- und Versicherungskosten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lagerung. Bis zur Abholung lagert Grisebach für die Dauer eines Monats, ge- rechnet gerechnet ab Annahme des KaufangebotsZuschlag, den ersteigerten Kunstgegenstand und versichert ver sichert ihn auf eigene Kosten in Höhe des Kaufpreises. Danach hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Grisebach das Recht, den Kunstgegenstand für Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition einzulagern und versichern zu lassen. ▇▇▇▇- weise Wahlweise kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ stattdessen Grisebach statt dessen den Kunstgegenstand Kunstgegen stand in den eige- nen eigenen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pau- schale Pauschale von 0,50,5 % des Kaufpreises für Lager- Lager und Versicherungskosten.
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Sources: Versteigerungsbedingungen
Lagerung. Bis zur Abholung lagert Grisebach für die Dauer eines Monats, ge- rechnet ab Annahme des Kaufangebots, den Kunstgegenstand und versichert ihn auf eigene Kosten in Höhe des Kaufpreises. Danach hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Grisebach das Recht, den Kunstgegenstand für Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition einzulagern und versichern zu lassen. ▇▇▇▇- weise kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Grisebach stattdessen den Kunstgegenstand in den eige- nen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pau- schale von 0,50,1% des Kaufpreises für Lager- und Versicherungskosten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lagerung. Bis zur Abholung lagert Grisebach für die Dauer eines Monats, ge- rechnet gerech- net ab Annahme des KaufangebotsZuschlag, den ersteigerten Kunstgegenstand und versichert ihn auf eigene Kosten in Höhe des Kaufpreises. Danach hat ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Grisebach das Recht, den Kunstgegenstand für Rechnung des Käufers bei einer Kunstspedition einzulagern und versichern zu lassen. ▇▇▇▇- weise Wahlweise kann ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ stattdessen Grisebach statt dessen den Kunstgegenstand in den eige- nen eigenen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pau- schale Pauschale von 0,50,1 % des Kaufpreises für Lager- und Versicherungskosten.
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