Ausschluss der Haftung Musterklauseln

Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden
Ausschluss der Haftung. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden
Ausschluss der Haftung. Die Haftung von BeeOne ist auf den aktuellen Wert der vom Kunden während der letzten 12 Monate bezahlten Dienstleistungen beschränkt, in jedem Fall aber auf einen Maximalwert von CHF 20'000. BeeOne haftet nur für Schäden, die absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und/oder Folgeschäden durch Downloads ist ausgeschlossen. Die Haftung von BeeOne ist auch im Falle einer rechtswidrigen oder nicht bestimmungsgemässen Nutzung der Leistungen sowie im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.
Ausschluss der Haftung. 10.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden infolge höherer Gewalt, durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme sowie durch Kernenergie.
Ausschluss der Haftung. Gegenüber Unternehmern kann der Service Provider für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) haftbar gemacht werden. Der Service Provider übernimmt keine Haftung dafür, dass die angebotenen Dienste stets und ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Weiters übernimmt der Service Provider keine Haftung dafür, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden, außer der Service Provider hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt. Weiters übernimmt der Service Provider keine Haftung dafür, dass die IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern gewährleistet ist und (insbesondere aufgrund der Nutzungsbeschränkungen anderer Netze) eine ständige Verfügbarkeit besteht. Die IP- Konnektivität erfolgt nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen. Vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen sind vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des Service Provider unabhängig sind. Im Falle von Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zur Einschränkung der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistung kommen. Für daraus resultierende Ausfälle und Schäden haftet der Service Provider nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Der Kunde hat dennoch das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund, sofern die Unterbrechungen unzumutbar lange sind oder unzumutbare Einschränkungen darstellen. Für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, übernimmt der Service Provider keine Haftung. Der guten Ordnung halber wird festgehalten, dass der Service Provider nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) von Dritten haftet, sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des Service Providers oder über eine Information durch den Service Provide...
Ausschluss der Haftung. Von der Haftung ausgeschlossen sind Verluste und Beschädigungen, die zurückzuführen sind auf: • Beschädigungen bei Gütern, die in Kisten, Kartons oder Behälter transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte. • Schäden infolge mangelnder oder ungeeigneter Verpackung. • Höhere Gewalt • Transporte folgender Gegenstände: Gold, Silber, Schmuck, Edelsteine, Geld, Glaswaren und Schecks • Elektronische oder magnetische Beschädigungen, Löschungen oder andere Schäden an Magnetplatten, elektronischen oder fotografischen Trägermaterialien in irgendwelcher Form. • Mittelbare Schäden • Glas
Ausschluss der Haftung. Der Beförderer haftet dem Reisenden gegenüber nicht für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Reisende seinen Verpflichtungen gemäß den zoll- oder sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften nicht nachgekommen ist.
Ausschluss der Haftung. 11.1 Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, entstanden infolge höherer Gewalt; durch Verschulden des Einlagerers oder des Weisungsberechtigten; durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme; durch Kernenergie; an radioaktiven Stoffen; an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. Der Lagerhalter kann sich auf die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern ihn am Schaden der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
Ausschluss der Haftung. Die Bank übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die aus einer fehlerhaften Auftragserteilung des Nutzers (z.B. Kauf statt Verkauf, falsche Beträge oder Währungen) entstehen. Die Kommunikation mit BKB-FXTrading erfolgt via öffent- liche, nicht speziell geschützte Übermittlungseinrichtun- gen. Die Bank schliesst die Haftung für Schäden aus der Benutzung dieser Einrichtungen aus. Insbesondere haftet die Bank nicht für Schäden, die dem Teilnehmer infolge Übermittlungsfehlern, technischer Mängel, Störungen, rechtswidriger Eingriffe in Einrichtungen der Netze, Überlastungen der Netze, mutwilliger Blockierung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Störungen des Inter- nets, Unterbrüchen oder anderer Unzulänglichkeiten seitens der Netzbetreiber entstehen. Die Bank übernimmt ferner keine Gewähr weder für Netzbetreiber («Provider») noch für das Endgerät des Nutzers noch für die zum Betrieb von BKB-FXTrading eingesetzte Software des Nutzers. Die Bank haftet nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrüchen im Betrieb des Handelssystems BKB-FXTrading.
Ausschluss der Haftung. Die Übernehmerschaft hat das Vertragsobjekt besichtigt. Die Parteien schliessen jegliche Haftung der Abtreterschaft für Rechts- und Sachmängel am Verkaufsobjekt aus. Die Abtreterschaft sichert keine anderen als die in diesem Vertrag enthaltenen Eigenschaften des Vertragsobjekts zu. Sie garantiert darüber hinaus nur die in diesem Vertrag vereinbarten oder sonst der Übernehmerschaft schriftlich abgegebenen Zusicherungen. Der Ausschluss der Haftung ist ungültig für die der Übernehmerschaft absichtlich verschwiegenen Mängel.