Kooperation. 4.2.3.1 Schulen Zwischen den Schulen der Stadt und den anderen Schulen der Region und dem CJD besteht eine enge Kooperation. Regelmäßige Kontakte zu den jeweiligen Klassenlehrern der jungen Menschen ermöglichen eine genaue Kenntnis über den schulischen Leistungsstand und das Sozialverhalten. Bei Veränderungen des Leistungsstandes und / oder des Sozialverhaltens wird gemeinsam mit den Jugendlichen eine Vereinbarung getroffen und festgelegt, durch welche Maßnahme die eingetretenen Veränderungen zu beheben sind. Nach Ablauf einer festgelegten Frist wird die Vereinbarung auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Hierdurch soll erreicht werden, dass die jungen Menschen auf der Schule verbleiben und einen entsprechenden Schulabschluss erhalten. Probleme, die entstehen, können durch eine regelmäßige Kooperation möglichst früh bearbeitet werden. Der Jugendliche erhält die Möglichkeit frühzeitig Hilfen anzunehmen. 4.2.3.2 Ausbildungsstätten Die pädagogischen Fachkräfte des CJD Schloss Hausen pflegen seit vielen Jahren eine gute Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben in der Region. Die Ausbildungsmöglichkeiten für die jungen Menschen aus dem umA Bereich orientieren sich an den zuwanderungsrechtlichen Gegebenheiten. Die Infrastruktur der Region bedingt, dass Berufsausbildungen in der Regel in kleinen und mittelständischen Betrieben stattfinden. Die Kontaktpflege zu den Betrieben obliegt den BetreuerInnen, der in regelmäßigen Abständen dort vorspricht. Diese Termine fließen in die monatliche Planung ein. Durch regelmäßige Gespräche zwischen den jungen Menschen, dem ausbildenden Betrieb und den BetreuerInnen können auftretende Probleme im frühen Stadium behoben werden. Es können frühzeitig weitere Hilfen installiert werden. 4.2.3.3.Örtliches und/oder Fall zuständiges Jugend- amt Das zentrale Kooperationsinstrument ist die Hilfeplanung in der Verantwortung des Jugendamtes. Die individuelle Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in der Hilfeplanung. Die schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme (Kostenbescheid) ist Voraussetzung (neben den Inhalten im Aufnahmeverfahren) für den Beginn der Hilfe Die Einrichtung informiert das Jugendamt • unverzüglich schriftlich bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung des Kindes/ des Jugendlichen • zeitnah bei Abweichungen des Hilfeverlaufs von der Hilfeplanung Die Einrichtung übersendet spätestens 5 Werktage vor dem Hilfeplanfortschreibungsgespräch sowohl an den Hilfeempfänger als auch an das Jugendamt einen Bericht über den letzten Hilfeplanungsabschnitt über • die angenommenen und erbrachten Leistungen • die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen bezogen auf die Hilfeplanungsziele aus Sicht der Einrichtung und aus Sicht der/des Jugendlichen • die derzeitige Situation bezogen auf die Hilfeziele • neue für die Hilfe relevante Umstände in der Lebenssituation • sowie die weiteren Perspektiven des Kindes/des Jugendlichen Die Hilfeplantermine finden in der Regel halbjährlich statt. Zum Ende der Hilfe erstellt die Einrichtung einen Abschlussbericht über den gesamten Hilfeverlauf nach o.g. Kriterien. Zwischen den Hilfeplanterminen können weitere Reflexionstermine oder bei akutem Bedarf zusätzliche Hilfeplantermine vereinbart werden. Der Ansprechpartner für das Jugendamt zu konkreten Fragen des Hilfeverlaufs ist in der Regel der/die BezugsbetreuerIn. Die zuständige Erziehungsleitung ist Ansprechpartner bzgl. Veränderungen der Rahmenbedingungen der Hilfe und grundlegenden Neuabsprachen. Bei besonderen Vorkommnissen gemäß § 45 SGB VIII informiert die Einrichtung das HSMI über das Jugendamt, Fachstelle Heimaufsicht. Im Bereich der Inobhutnahme findet eine enge Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt statt. Art, Inhalt und Zeiten werden im Einzelfall mit dem belegenden Jugendamt vereinbart.
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Sources: Leistungsvereinbarung
Kooperation. 4.2.3.1 4.2.4.1 Schulen Zwischen Wir haben eine Mitarbeiterin, welche seit mehreren Jahren für den Schulen der Stadt Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation mit Schule und den anderen Schulen der Region Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit für die Lehrer und dem CJD besteht Ausbilder eine enge Kooperationkon- stante Ansprechpartnerin gegeben ist. Dies hat einen hohen Stellenwert, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für die Jugendlichen erarbeitet werden können. Regelmäßige Kontakte zu den jeweiligen Klassenlehrern der jungen Menschen ermöglichen eine genaue Kenntnis über den schulischen Leistungsstand und das Sozialverhalten. Bei Veränderungen des Leistungsstandes und / persönliche oder des Sozialverhaltens wird gemeinsam telefoni- sche Gespräche mit den Jugendlichen eine Vereinbarung getroffen und festgelegtVerantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, durch welche Maßnahme die eingetretenen Veränderungen zu beheben sindz. B. bzgl. Nach Ablauf einer festgelegten Frist wird die Vereinbarung auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Hierdurch soll erreicht werdenNichter- scheinens zum Unterricht, dass die jungen Menschen auf der Schule verbleiben und einen entsprechenden Schulabschluss erhalten. ProblemeHausaufgaben, die entstehen, können durch eine regelmäßige Kooperation möglichst früh bearbeitet werden. Der Jugendliche erhält die Möglichkeit frühzeitig Hilfen anzunehmenbesonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen.
4.2.3.2 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die pädagogischen Fachkräfte des CJD Schloss Hausen pflegen seit vielen Jahren eine gute Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben in der Region. Die Ausbildungsmöglichkeiten für die jungen Menschen aus dem umA Bereich orientieren sich an den zuwanderungsrechtlichen Gegebenheiten. Die Infrastruktur der Region bedingt, dass Berufsausbildungen in der Regel in kleinen und mittelständischen Betrieben stattfinden. Die Kontaktpflege zu den Betrieben obliegt den BetreuerInnen, der in regelmäßigen Abständen dort vorspricht. Diese Termine fließen in die monatliche Planung ein. Durch regelmäßige Gespräche zwischen den jungen Menschen, dem ausbildenden Betrieb und den BetreuerInnen können auftretende Probleme im frühen Stadium behoben werden. Es können frühzeitig weitere Hilfen installiert werden. 4.2.3.3.Örtliches Siehe Punkt 4.2.4.1
4.2.4.3 Örtliches und/oder Fall zuständiges Jugend- amt Das zentrale Kooperationsinstrument ist fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt erfolgt u. a. durch die Hilfeplanung Mitarbeit in der Verantwortung des JugendamtesAG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den jeweils zustän- digen Personen. Die individuelle Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in der Hilfeplanung. Die schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme (Kostenbescheid) ist Voraussetzung (neben den Inhalten im Aufnahmeverfahren) für den Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu Beginn der Hilfe Die Einrichtung informiert das Jugendamt • unverzüglich schriftlich bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung des Kindes/ des Jugendlichen • zeitnah bei Abweichungen des Hilfeverlaufs von der Hilfeplanung Die Einrichtung übersendet spätestens 5 Werktage vor dem Hilfeplanfortschreibungsgespräch sowohl an den Hilfeempfänger als auch an das Jugendamt einen Bericht über den letzten Hilfeplanungsabschnitt über • die angenommenen und erbrachten Leistungen • die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen bezogen auf die Hilfeplanungsziele aus Sicht der Einrichtung und aus Sicht der/des Jugendlichen • die derzeitige Situation bezogen auf die Hilfeziele • neue für die Hilfe relevante Umstände in der Lebenssituation • sowie die weiteren Perspektiven des Kindes/des Jugendlichen Die Hilfeplantermine finden in der Regel halbjährlich stattMaß- nahme festgelegt. Zum Ende der Hilfe erstellt die Einrichtung einen Abschlussbericht über den gesamten Hilfeverlauf nach o.g. Kriterien. Zwischen den Hilfeplanterminen können weitere Reflexionstermine oder bei akutem Bedarf zusätzliche Hilfeplantermine vereinbart werden. Der Ansprechpartner für das Jugendamt zu konkreten Fragen des Hilfeverlaufs ist in der Regel der/die BezugsbetreuerIn. Die zuständige Erziehungsleitung ist Ansprechpartner bzgl. Veränderungen der Rahmenbedingungen der Hilfe und grundlegenden Neuabsprachen. Bei besonderen Vorkommnissen gemäß § 45 SGB VIII informiert die Einrichtung das HSMI über das Jugendamt, Fachstelle HeimaufsichtMindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Bereich Vorfeld fertigt der Inobhutnahme findet Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und wenn nötig, erfol- gen weitere Treffen.
4.2.4.4 Sonstige (interne/externe) Im Interesse der Jugendlichen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche
4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine enge Kooperation Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit dem zuständigen Jugendamt statteingebunden sind. ArtDa wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, Inhalt kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und Zeiten werden im Einzelfall mit dem belegenden Jugendamt vereinbartinteressierte Gäste sind in der Einrichtung willkommen.
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