Common use of Kooperation Clause in Contracts

Kooperation. Das Amt für Jugend und Bildung beim Landkreis Böblingen und die freien ▇▇▇▇▇▇ verpflichten sich zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf partner- schaftlicher Grundlage und unter Beachtung der dieser Vereinbarung zu Grunde lie- genden fachlichen Standards. Unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeit des Jugendamts als örtli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe gem. § 69 SGB VIII, übernehmen die freien ▇▇▇▇▇▇ Mit- verantwortung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort. Die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung (§ 79 SGB VIII) obliegt dem Landkreis unabhängig davon, dass das Konzept der kleinräumigen Jugendhilfepla- nung nur in engem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure umgesetzt werden kann. Als Steuerungsgremien dienen dazu hauptsächlich ⮚ auf Kreisebene: der Jugendhilfeausschuss und die AG Jugendhilfeplanung als ihr Unterausschuss (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII) ⮚ auf Ebene der Regionen der Außenstellen des Sozialen Dienstes: Die regio- nale Lenkungsgruppe als Ort, an dem sich die jeweiligen Außenstellenleiter des Kreisjugendamtes und die Leitungskräfte freier ▇▇▇▇▇▇ über Einzelfälle und die Hilfeentwicklung insgesamt informieren und regionale Bedarfe ab- stimmen. ⮚ sowie die Regionalen Planungsgruppen (RPG) als ein wichtiges Gremium zur regionalen Jugendhilfeplanung, zur Abstimmung über Hilfebedarfe und zur Klärung der Zusammenarbeit vor Ort. Unter der Federführung der Leiter der Außenstellen des Kreisjugendamts kommen mindestens einmal im Jahr, in der Regel zweimal jährlich, die freien ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner der Jugendhilfe zusammen. ⮚ Örtliche Berichterstattung (Integrierte Berichtserstattung auf örtlicher Ebe- ne) kurz: IBÖ: Die beabsichtigte Bündelung der jugendhilfebezogenen Ressourcen vor Ort und die enge Abstimmung der verschiedenen Angebote setzt eine kleinräumi- ge Jugendhilfeplanung voraus. Dies wird durch eine gemeindebezogene Ju- gendhilfeberichterstattung umgesetzt. Ergänzend zur kreisweiten Jugendhilfe- planung und den sieben regionalen Planungsgruppen werden im Abstand von vier Jahren vom Amt für Jugend und Bildung gemeindebezogene (laufend fortgeschriebene) Kennzahlen der Jugendhilfe, auch im Vergleich mit den an- deren Städten und Gemeinden im Kreis, in den kreisangehörigen Kommunen auf deren Wunsch vorgestellt und diskutiert. So kann eine bessere Abstim- mung und Zusammenarbeit zwischen kommunalen Aktivitäten, z.B. der Ju- gendarbeit, und den notwendigen Hilfen des Kreises, vor allem den Hilfen zur Erziehung, erzielt werden. Die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Einzelfallarbeit obliegt ebenfalls dem Jugendamt. Die Zusammenarbeit in der Einzelfallarbeit ist in einer Leitlinie zum Casemanagement geregelt. Gesamtsteuerung, Beobachtung und Evaluation der Arbeit erfolgen durch eine zent- rale Steuerungsgruppe. An ihr nehmen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsit- zenden der freien ▇▇▇▇▇▇ sowie Leitungskräfte des Amtes für Jugend und Bildung teil. Gemeinsam wurden im Rahmen der Teilnahme am Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ Kriterien zur Qualitätssicherung und Evaluation entwickelt.

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Sources: Leistungs , Entgelt Und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Kooperation. Das Amt Die Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Stelle erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den nach den KfR und BMV zu beteiligenden Institutionen, insbesondere mit den Programmverantwortlichen Ärzten der jeweiligen Screening-Einheiten. Da das Gesundheitsamt Bremen die Aufgaben der Zentralen Stelle für Jugend die Bundes- länder Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bildung beim Landkreis Böblingen Hamburg wahrnimmt, sorgt sie für den nötigen länderübergreifenden Informationsfluß. Die Zentrale Stelle lädt im vierten Quartal die Verbände der Krankenkassen der Länder Bremen, Niedersach- sen, Sachsen-Anhalt und Hamburg sowie die KVN, KVB und die freien ▇▇▇▇▇▇ verpflichten sich KVH zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf partner- schaftlicher Grundlage und unter Beachtung der dieser Vereinbarung zu Grunde lie- genden fachlichen Standards. Unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeit des Jugendamts als örtli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe gem. § 69 SGB VIII, übernehmen die freien ▇▇▇▇▇▇ Mit- verantwortung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort. Die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung (§ 79 SGB VIII) obliegt dem Landkreis unabhängig davon, dass das Konzept der kleinräumigen Jugendhilfepla- nung nur in engem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure umgesetzt werden kann. Als Steuerungsgremien dienen dazu hauptsächlich ⮚ auf Kreisebene: der Jugendhilfeausschuss und die AG Jugendhilfeplanung als ihr Unterausschuss (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII) ⮚ auf Ebene der Regionen der Außenstellen des Sozialen Dienstes: Die regio- nale Lenkungsgruppe als Ort, an dem sich die jeweiligen Außenstellenleiter des Kreisjugendamtes und die Leitungskräfte freier ▇▇▇▇▇▇ über Einzelfälle und die Hilfeentwicklung insgesamt informieren und regionale Bedarfe ab- stimmen. ⮚ sowie die Regionalen Planungsgruppen (RPG) als ein wichtiges Gremium zur regionalen Jugendhilfeplanung, zur Abstimmung über Hilfebedarfe und zur Klärung der Zusammenarbeit vor Ort. Unter der Federführung der Leiter der Außenstellen des Kreisjugendamts kommen mindestens einmal im Jahrge- meinsamen Sitzung ein, in der Regel zweimal jährlich, die freien ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner jährliche Tätigkeitsbericht vorgestellt wird. An die- sem Termin wird ebenso der Jugendhilfe zusammenHaushalt mit den Kostenträgern beraten. ⮚ Örtliche Berichterstattung (Integrierte Berichtserstattung auf örtlicher Ebe- ne) kurz: IBÖ: Die beabsichtigte Bündelung der jugendhilfebezogenen Ressourcen vor Ort KVH und die enge Abstimmung Zentrale Stelle stimmen unter Einbindung der verschiedenen Angebote setzt eine kleinräumi- ge Jugendhilfeplanung vorausHamburger Kran- kenkassen den Einsatz der Software einvernehmlich ab. Dies wird durch eine gemeindebezogene Ju- gendhilfeberichterstattung umgesetztDie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist an den Kosten der Zentralen Stelle und in allen kostenrelevanten Fragen nicht beteiligt. Ergänzend zur kreisweiten Jugendhilfe- planung und den sieben regionalen Planungsgruppen werden Der voraussichtliche anteilige Kostenaufwand der Zentralen Stelle für das erste Be- triebsjahr für Hamburg ist in Anlage 1 dargestellt. Verändern sich im Abstand von vier Jahren vom Amt Laufe eines Jahres die Grundlagen für Jugend und Bildung gemeindebezogene (laufend fortgeschriebene) Kennzahlen der Jugendhilfedie vorgelegte Kalkulation, auch im Vergleich mit den an- deren Städten und Gemeinden im Kreisso erfolgt eine einvernehmliche Anpassung. Es sind vierteljährlich Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Kosten an das Gesundheitsamt Bremen zu leisten, in den kreisangehörigen Kommunen auf deren Wunsch vorgestellt und diskutiertjeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. So kann eine bessere Abstim- mung und Zusammenarbeit zwischen kommunalen Aktivitäten, z.B. der Ju- gendarbeit, und den notwendigen Hilfen des Kreises, vor allem den Hilfen zur Erziehung, erzielt werdeneines Jahres. Die Gesamtverantwortung für Verbände der Krankenkassen übermitteln der Zentralen Stelle jeweils bis spätes- tens zum 31.12. eines Jahres die Steuerung Anzahl der Einzelfallarbeit obliegt ebenfalls dem Jugendamtbei ihnen versicherten anspruchsbe- rechtigten Frauen auf Grundlage der KM 6. Die Zusammenarbeit in Zentrale Stelle ermittelt auf dieser Grundlage den prozentualen Kostenanteil der Einzelfallarbeit ist in einer Leitlinie zum Casemanagement geregeltVerbände und stellt diesen eine Rech- nung. Gesamtsteuerung, Beobachtung Der Kostenanteil der PKV-Versicherten wird von der Zentralen Stelle mit der Koope- rationsgemeinschaft abgerechnet. Bei Ausdehnung des Aufgabenspektrums auf weitere Screening-Einheiten legt die Zentrale Stelle eine neue Kostenkalkulation vor. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt eine Schluss- rechnung durch die Zentrale Stelle. Mit dieser Schlussrechnung werden die oben genannten Abschlagszahlungen saldiert und Evaluation der Arbeit erfolgen durch eine zent- rale Steuerungsgruppe. An ihr nehmen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsit- zenden der freien ▇▇▇▇▇▇ sowie Leitungskräfte Rechnungsbetrag unter Berücksich- tigung des Amtes für Jugend und Bildung teil. Gemeinsam wurden im Rahmen der Teilnahme am Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ Kriterien zur Qualitätssicherung und Evaluation entwickeltVerteilungsschlüssels innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung ausgeglichen.

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Sources: Vertrag Über Die Aufgabenwahrnehmung Einer Zentralen Stelle Im Rahmen Des Programms Zur Früherkennung Von Brustkrebs Durch Mammographie Screening

Kooperation. Das Amt In der Ländergrenzen übergreifenden, geografisch und soziokulturell aber kohärenten Dübener Heide sind Kooperationen auf allen Ebenen und in allen Strukturen der Regionalentwicklung gelebter Alltag. In besonderem Maße kommt dies bei der Naturparkentwicklung zum Tragen, einerseits in Bestrebun- gen zu Strategieentwicklungen von Naturparken auf Bundesebene, andererseits in der ganz konkreten und konzertierten Umsetzung des jeweiligen Pflege- und Entwicklungskonzepts des Naturparks Dübe- ner Heide auf beiden Seiten der Landesgrenze. Kooperativ umgesetzt werden weiterhin Mobilitätsziele, ein gemeinsames Standortortmarketing sowie Bildungsziele (bes. BNE). In den Entwicklungszielen der Handlungsfelder Tourismus sowie Natur und Umwelt sind Kooperationsprojekte über einen Indikator operationalisiert und leisten an dieser Stelle einen ganz konkreten Beitrag zur Erreichung der LES-Ziele, ferner steuert ein entsprechendes, aus dem Querschnittsziel 6 hergeleitetes Mehrwertkriterium in der Projektauswahl die handlungsfeldübergreifende Verankerung kooperativer Ansätze. Die Region fördert somit Zusammenarbeit von der untersten Handlungsebene an aufwärts bis zum transnationalen Vor- haben. Dementsprechend ist im Finanzplan (Kap. 5.4) mit fast 20 % ein ungewöhnlich hoher Anteil des regionalen Budgets für Jugend Kooperationen reserviert. Für einige der nachfolgend aufgelisteten Kooperati- onsansätze bestehen bereits Absichtserklärungen mit anderen LAGn (siehe Anlage 2.6). Tabelle 25, Bestehende und Bildung beim Landkreis Böblingen und die freien weiter zu verfolgende sowie geplante Kooperationsansätze in der Dübener Heide Slowtrips Buchbare Angebote zum Erleben von Hand- werk, Genuss, Landschaft etc. Erweiterung bestehender Kooperation 1.2 LAGn in + Österreich, + Luxemburg, + Skandinavien, + Italien WALK – Gemeinsam-Aktiv-Lokal-Kulina- risch Erfahrungsaustausch zu Outdoorangebote, Regionalvermarktung, Grundversorgung; Kooperationsansatz soll vertieft werden 1.1, 1.2 LAG Dübener Heide Sachsen-Anhalt + drei polnische LAGn Standortmarketing Wohnen-Arbeiten-Leben durch Einzelprojekte untersetzt 1.1 bis 3.5 LAG Dübener Heide Sachsen-Anhalt Naturparkentwicklung (gemeinsame Strate- gien, BNE, Kommunikation), LOI liegt im Ent- wurf vor 1.223.4 LAGn Dübener Heide Sachsen-Anhalt, Harz, Mans- ▇▇▇▇▇▇ verpflichten sich zu einer engen Land, Wittenberger Land Vernetzte Verkehre 1.2, 3.1 LAG Dübener Heide Sachsen-Anhalt Gewässerentwicklung 1.2, 2 LAG Dübener Heide Sachsen-Anhalt, LAGn rund um Leipzig 1.1 LAGn Dübener Heide Sachsen-Anhalt und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf partner- schaftlicher Grundlage Anhalt, ggf. LAG Delitzscher Land Innenentwicklung, Tourismus Rahmenkooperation zum Erfahrungsaus- tausch 3.5 LAGn rund um Leipzig Im weiteren Verlauf geprüft und unter Beachtung der dieser Vereinbarung zu Grunde lie- genden fachlichen Standards. Unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeit des Jugendamts als örtli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe gem. § 69 SGB VIII, übernehmen die freien ▇▇▇▇▇▇ Mit- verantwortung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort. Die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung (§ 79 SGB VIII) obliegt dem Landkreis unabhängig davon, dass das Konzept der kleinräumigen Jugendhilfepla- nung nur in engem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure umgesetzt entwickelt werden kann. Als Steuerungsgremien dienen dazu hauptsächlich ⮚ auf Kreisebene: der Jugendhilfeausschuss und die AG Jugendhilfeplanung als ihr Unterausschuss (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII) ⮚ auf Ebene der Regionen der Außenstellen des Sozialen Dienstes: Die regio- nale Lenkungsgruppe als Ort, an dem sich die jeweiligen Außenstellenleiter des Kreisjugendamtes und die Leitungskräfte freier ▇▇▇▇▇▇ über Einzelfälle und die Hilfeentwicklung insgesamt informieren und regionale Bedarfe ab- stimmen. ⮚ sowie die Regionalen Planungsgruppen (RPG) als ein wichtiges Gremium zur regionalen Jugendhilfeplanung, zur Abstimmung über Hilfebedarfe und zur Klärung der Zusammenarbeit vor Ort. Unter der Federführung der Leiter der Außenstellen des Kreisjugendamts kommen mindestens einmal u. a. Kooperationsansätze im Jahr, in der Regel zweimal jährlich, die freien ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner der Jugendhilfe zusammen. ⮚ Örtliche Berichterstattung (Integrierte Berichtserstattung auf örtlicher Ebe- ne) kurz: IBÖ: Die beabsichtigte Bündelung der jugendhilfebezogenen Ressourcen vor Ort und die enge Abstimmung der verschiedenen Angebote setzt eine kleinräumi- ge Jugendhilfeplanung voraus. Dies wird durch eine gemeindebezogene Ju- gendhilfeberichterstattung umgesetzt. Ergänzend zur kreisweiten Jugendhilfe- planung und den sieben regionalen Planungsgruppen werden im Abstand von vier Jahren vom Amt für Jugend und Bildung gemeindebezogene (laufend fortgeschriebene) Kennzahlen der Jugendhilfe, auch im Vergleich mit den an- deren Städten und Gemeinden im Kreis, in den kreisangehörigen Kommunen auf deren Wunsch vorgestellt und diskutiert. So kann eine bessere Abstim- mung und Zusammenarbeit zwischen kommunalen Aktivitäten, z.B. der Ju- gendarbeit, und den notwendigen Hilfen des Kreises, vor allem den Hilfen zur Erziehung, erzielt werden. Die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Einzelfallarbeit obliegt ebenfalls dem Jugendamt. Die Zusammenarbeit in der Einzelfallarbeit ist in einer Leitlinie zum Casemanagement geregelt. Gesamtsteuerung, Beobachtung und Evaluation der Arbeit erfolgen durch eine zent- rale Steuerungsgruppe. An ihr nehmen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsit- zenden der freien ▇▇▇▇▇▇ sowie Leitungskräfte des Amtes für Jugend und Bildung teil. Gemeinsam wurden im Rahmen der Teilnahme am Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ Kriterien zur Qualitätssicherung und Evaluation entwickelt.Rahmen

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Sources: Leader Development Strategy