Common use of Kooperation Clause in Contracts

Kooperation. 4.2.4.1 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Der öffentliche ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe überträgt der Einrichtung die Aufgaben des Schutzes und der Erziehung der Kinder und Jugendlichen nach § 76 SGB VIII. Die Federführung der Hilfeplanung verbleibt beim ▇▇▇▇▇▇ der öffentlichen Jugendhilfe und ist als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. Dies ist nur erfolgreich auf der Basis einer k o n t i n u i e r l i c h e n i n s t i t u t i o n e l l e n u n d fallspezifischen engen Zusammenarbeit, Abstimmung und Aufgabenteilung zwischen dem öffentlichen ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe und der ausführenden Einrichtung zu gewährleisten. 4.2.4.2 Schulen und Horteinrichtungen Es besteht die Notwendigkeit der engen K o o p e r a t i o n m i t d e n S c h u l e n u n d Horteinrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Zum Teil existieren hier bereits gewachsene Strukturen, vor allem zu den Sonderschulformen. 4.2.4.3 Ärzt*innen / Kliniken / Therapeuten Im Alltag werden die jungen Menschen über einen festen Stamm von Ärzten in der Nachbarschaft versorgt (Kinder- und Zahnarzt etc.). Es besteht zudem (falls benötigt) eine Kooperation mit einschlägigen Kliniken (KJP vitos Riedstadt, Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin ▇▇▇▇▇▇▇▇). Außerdem i st ein gutes Netzwerk mit niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeut*innen verfügbar. 4.2.4.4 Logo- und Ergotherapeut*innen Auch diesbezüglich bedarf es einer engen Kooperation. 4.2.4.5 Kooperation mit anderen Trägern Es bestehen gute Kooperationen mit anderen Trägern der Jugendhilfe, sodass hier wechselseitig auf Ressourcen zurückgegriffen werden kann.

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Sources: Leistungsvereinbarung

Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation besteht mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- und Realschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-Karben. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil. 4.2.4.3 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Der öffentliche ▇▇▇▇▇▇ Fallzuständiges Ju- gendamt Durch die in der Jugendhilfe überträgt Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt der Einrichtung die Aufgaben des Schutzes Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und der Erziehung der Kinder Maßnahme erstellt und Jugendlichen nach § 76 SGB VIIIvorab allen Beteiligten zugesandt. Die Federführung der Hilfeplanung verbleibt beim ▇▇▇▇▇▇ der öffentlichen Jugendhilfe Kooperation mit dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt im Einzelfall und ist als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. Dies ist nur erfolgreich auf der Basis einer k o n t i n u i e r l i c h e n i n s t i t u t i o n e l l e n u n d fallspezifischen engen Zusammenarbeit, Abstimmung und Aufgabenteilung zwischen dem öffentlichen ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe und der ausführenden Einrichtung zu gewährleistendurch die Mitwirkung in regionalen Jugendhilfegremien. 4.2.4.2 Schulen und Horteinrichtungen Es besteht die Notwendigkeit der engen K o o p e r a t i o n m i t d e n S c h u l e n u n d Horteinrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Zum Teil existieren hier bereits gewachsene Strukturen, vor allem zu den Sonderschulformen. 4.2.4.3 Ärzt*innen / Kliniken / Therapeuten Im Alltag werden die jungen Menschen über einen festen Stamm von Ärzten in der Nachbarschaft versorgt 4.2.4.4 Sonstige (Kinder- und Zahnarzt etc.). Es besteht zudem (falls benötigtInterne/externe) eine Kooperation mit einschlägigen Kliniken (KJP vitos Riedstadt, Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin ▇▇▇▇▇▇▇▇). Außerdem i st ein gutes Netzwerk -▇▇▇▇▇▇-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeut*innen verfügbar. 4.2.4.4 Logo- Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und Ergotherapeut*innen Auch diesbezüglich bedarf es einer engen Kooperation.–Psychotherapie Hausärzte Vereine 4.2.4.5 Kooperation Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit anderen Trägern Es bestehen gute Kooperationen vielen Grünflächen mit anderen Trägern der Jugendhilfe, sodass hier wechselseitig auf Ressourcen zurückgegriffen werden kannSpielplätzen und Grillmöglichkeiten.

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Sources: Leistungsvereinbarung