Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Appears in 9 contracts
Samples: www.alstercamper.de, www.ostseecamper.com, www.rentandtravel.de
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 28 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Appears in 3 contracts
Samples: www.bayerischewohnmobile.de, www.campanda.com, leserreisen.ksta.de