Common use of Kaution Clause in Contracts

Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangen. Diese Si- cherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in An- spruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG er- gangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstel- lung, zu tragen.

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Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at

Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangenver- langen. Diese Si- cherstellung Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in An- spruch Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG er- gangen ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstel- lungSicherstellung, zu tragen.

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Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at

Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme Bruttoauftragssumme verlangen. Diese Si- cherstellung Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in An- spruch Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG er- gangen ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstel- lungSicherstellung, zu tragen.

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Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangen. Diese Si- cherstellung Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in An- spruch Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde wurde, oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG er- gangen ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstel- lung, AN zu tragen. Die Rechte des AN auf Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB bleiben davon unbenommen.

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