Jugendliche. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 sind nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Jugendliche ab 16 Jahren können die Leistungen des Campingplatzes mit der Einverständniserklärung der Eltern nutzen. Ein entsprechendes Dokument ist dem Betreiber vorzulegen.
Appears in 1 contract
Sources: Campingplatznutzungsvertrag
Jugendliche. Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 sind nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Jugendliche ab 16 Jahren können die Leistungen des Campingplatzes mit der Einverständniserklärung der Eltern nutzen. Ein entsprechendes Dokument ist dem Betreiber vorzulegenvorzu- legen.
Appears in 1 contract
Sources: Campingplatzvertrag