Jugendliche. Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt, ebenso die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren. Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet sind, haben nach 21.00 Uhr keinen Zutritt zu Räumen, die dem Wirtschaftspatent unterstehen.
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Sources: Miet Und Benützungsvereinbarung, Allgemeine Miet Und Benützungsvereinbarungen