Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
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Sources: Membership Agreement
Jugendliche. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Einwilligung Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.
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Sources: Mitgliedsvertrag