IP-Adresse. Der Anbieter teilt dem Kunden für den Internet-Zugang eine dynamische IP-Adresse aus einem dem Anbieter zustehenden Adressraum zu. Ein Anspruch auf die Benut- zung einer bestimmten Adresse besteht nicht. Der Kunde kann im Rahmen einer Produktoption den Anbieter damit beauftragen, eine feste öffentliche IP-Adresse je Anschluss einzurichten. Die Zuteilung der festen IP-Adresse erfolgt aus dem Provi- der Aggregatable Address Space (PA-Adressraum) des Anbieters beim Réseaux IP Européen Network Coordination Centeer (RIPE-NCC). Es erfolgt kein RIPE-Eintrag. Die zugewiesene IP-Adresse ist Eigentum des Anbieters und an das beauftragte business Glasfaser PON Produkt gebunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung der gleichen IP-Adressen für die Dauer der gesamten Vertrags- laufzeit, da es zum Beispiel aus betrieblichen oder technischen Gründen (wie die Einführung einer neuen Protokollversion) notwendig sein kann, neue IP-Adressen zu vergeben. Der Kunde kann die feste IP-Adresse nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses nicht mitnehmen. Die Beauftragung bzw. Kündigung der festen IP- Adresse nimmt der Kunde selbst im Rahmen des Customer Self Service (CSS) über seinen Online-Account vor. Die Vergabe der festen IP-Adresse erfordert die Anmel- dung bzw. Einwahl des Kunden von dem vertraglich im Rahmen des business Glas- faser PON Produkts vereinbarten Standort aus. Nach der Beauftragung weist der Anbieter die feste IP-Adresse umgehend zu und gibt sie bekannt. Systembedingt kann die feste IP-Adresse erst am Folgetag der Beauftragung genutzt werden. In der Zwischenzeit bleibt die Leitung weiterhin mit ihrer bisherigen Konfiguration betriebsbereit. Eine Kündigung oder ein Wechsel des osnatel business Glasfaser PON Anschlusses stellt eine Kündigung der IP-Adresse dar. In diesem Fall geht die zugehörige feste IP-Adresse wieder in den Besitz des Anbieters über und ist nicht übertragbar auf einen anderen Internet-Anschluss. Danach kann der Kunde die IP- Adresse nicht mehr nutzen. Es ist nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters, die mit einem Wechsel des business Glasfaser PON Anschlusses, der Beauftragung oder der Kündigung der festen IP-Adresse verbundene Konfiguration von Geräten wie zum Beispiel Router vorzunehmen.
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Sources: Telecommunications
IP-Adresse. Der Anbieter teilt dem Kunden für den Internet-Zugang eine dynamische IP-IP- Adresse aus einem dem Anbieter zustehenden Adressraum zu. Ein Anspruch auf die Benut- zung Benutzung einer bestimmten Adresse besteht nicht. Der Kunde kann im Rahmen einer Produktoption den Anbieter damit beauftragen, eine feste öffentliche IP-Adresse je Anschluss einzurichten. Die Zuteilung der festen IP-IP- Adresse erfolgt aus dem Provi- der Provider Aggregatable Address Space (PA-AdressraumAdress- raum) des Anbieters beim Réseaux IP Européen Network Coordination Centeer Cen- teer (RIPE-NCC). Es erfolgt kein RIPE-Eintrag. Die zugewiesene IP-Adresse ist Eigentum des Anbieters und an das beauftragte business Business Glasfaser PON Produkt gebunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung der gleichen IP-Adressen für die Dauer der gesamten Vertrags- laufzeitVertragslaufzeit, da es zum Beispiel aus betrieblichen oder technischen Gründen (wie die Einführung einer neuen Protokollversion) notwendig sein kann, neue IP-Adressen zu vergeben. Der Kunde kann die feste IP-Adresse nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses nicht mitnehmen. Die Beauftragung bzw. Kündigung der festen IP- IP-Adresse nimmt der Kunde selbst im Rahmen des Customer Self Service (CSS) über seinen Online-Account vor. Die Vergabe der festen IP-Adresse erfordert die Anmel- dung Anmeldung bzw. Einwahl des Kunden von dem vertraglich im Rahmen des business Glas- faser PON Business Glasfaser Produkts vereinbarten Standort aus. Nach der Beauftragung Beauf- tragung weist der Anbieter die feste IP-Adresse umgehend zu und gibt sie bekannt. Systembedingt kann die feste IP-Adresse erst am Folgetag der Beauftragung Beauf- tragung genutzt werden. In der Zwischenzeit bleibt die Leitung weiterhin mit ihrer bisherigen Konfiguration betriebsbereit. Eine Kündigung oder ein Wechsel des osnatel business Glasfaser PON Anschlusses Business Glaseranschlusses stellt eine Kündigung der IP-Adresse dar. In diesem Fall geht die zugehörige feste IP-Adresse wieder in den Besitz des Anbieters über und ist nicht übertragbar auf einen anderen Internet-Anschluss. Danach kann der Kunde die IP- IP-Adresse nicht mehr nutzen. Es ist nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters, die mit einem Wechsel des business Business Glasfaser PON Anschlusses, der Beauftragung oder der Kündigung der festen IP-Adresse verbundene Konfiguration von Geräten wie zum Beispiel Router vorzunehmen.
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