Internetdienst. Die SWJ vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten über das Internetprotokoll Version 4 (IPv4). Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z. B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. ein- geschränkt sein. SWJ verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbe- sondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP / IP- Proto- koll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die SWJ ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97 Prozent liegt. Die Adressvergabe erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP-Adresse kann bei jedem Verbindungs- aufbau von SWJ automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SWJ von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SWJ. Der Privatkunde hat keinen Anspruch auf eine feste IP-Adresse. Gewerbekunden können eine feste IPv4 Adresse als Zusatzleistung gemäß Absatz 2. Zusatz- leistungen buchen. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) stellt der Anbieter dem Kunden ein ONT für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Die LAN-Schnitt- stelle des ONT bildet den Übergabepunkt des Anbieters. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden aus gestattet. Eben- falls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten icherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnli- ches). Bei Bedarf stellt die SWJ dem Kunden die notwendigen Informationen zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notruf- nummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Gewährleistung der Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Strom- ausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz ist nicht möglich. Hinweis: Für den von SWJ bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Inter- net-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von SWJ erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Dies kann auch negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Die Tarife / Pakete der jülink-Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Die SWJ behält sich das Recht vor, bei einer Nutzung des Internetanschlusses, die weitab des üblichen Nutzverhaltens liegt, die Bandbreite zu reduzieren, bzw. den bestehenden Vertrag zu kündigen. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die inner- halb der in den Produktinformationsblättern (siehe ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Die bestellte Übertragungsgeschwindigkeit wird zugesagt. Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximal- geschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: - Netzauslastung des Telekommunikationsnetzes im Backbone - Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalteanbieters - angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außer- gewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die SWJ wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertagen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewähr- leisten zu können.
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Sources: Standardleistungen
Internetdienst. Die SWJ vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten über das Internetprotokoll Version 4 (IPv4). Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z. B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglichmög- lich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. ein- geschränkt eingeschränkt sein. SWJ verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbe- sondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP / IP- Proto- koll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die SWJ ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97 98,5 Prozent liegt. Die Adressvergabe erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP-Adresse kann bei jedem Verbindungs- aufbau von SWJ automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SWJ von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SWJ. Der Privatkunde hat keinen Anspruch auf eine feste IP-Adresse. Gewerbekunden können eine feste IPv4 Adresse als Zusatzleistung gemäß Absatz 2. Zusatz- leistungen buchen. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) stellt der Anbieter dem Kunden ein ONT für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Die LAN-Schnitt- stelle des ONT bildet den Übergabepunkt des Anbieters. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden aus gestattet. Eben- falls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten icherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnli- ches). Bei Bedarf stellt die SWJ dem Kunden die notwendigen Informationen zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notruf- nummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Gewährleistung der Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Strom- ausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz ist nicht möglich. Hinweis: Für den von SWJ bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Inter- netInternet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von SWJ erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Dies kann auch negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit haben. Die Tarife / Pakete der jülink-Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Die SWJ behält sich das Recht vor, bei einer Nutzung des Internetanschlusses, die weitab des üblichen Nutzverhaltens liegt, die Bandbreite zu reduzieren, bzw. den bestehenden Vertrag zu kündigen. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die inner- halb der in den Produktinformationsblättern (siehe ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Die bestellte Übertragungsgeschwindigkeit wird zugesagt. Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximal- geschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: - Netzauslastung des Telekommunikationsnetzes im Backbone - Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalteanbieters - angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außer- gewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die SWJ wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertagen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewähr- leisten zu können.
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