Internet. 3.1.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenen Computer, Netzwerke und sonstigen Geräte und die sich auf diesen Computern, Netzwerken und Geräten befindlichen Daten über seinen Internet Zugang erreicht, eingesehen, manipuliert und verändert werden können. Der Schutz der Geräte und Daten des Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriften bezüglich des Datenschutzes sind Sache des Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu den InternetDienstleistungen der GGA Maur gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen. 3.1.2 Die GGA Maur legt die IPAdressen und IPAdressbereiche für den Kunden fest, und die GGA Maur hat das Recht, diese jederzeit zu ändern (dynamische IPAdressen). 3.1.3 Bestellt der Kunde statische IPAdressen, werden diese nur im Ausnahmefall geändert, und eine solche Änderung wird mindestens 15 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Bei einer Vertragsauflösung fallen die IPAdressen automatisch an die GGA Maur zurück. 3.1.4 InternetDienstleistungen sind grundsätzlich Best Effort Übertragungsraten, für welche die GGA Maur keine Garantie abgibt. Vorbehalten bleiben separate Dienstleistungsverträge. 3.1.5 Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkte Fülle an Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Downloads), die das lokale, nationale oder internationale Netz stark beeinflussen können. Der Kunde verpflichtet sich deshalb zum «Fair Use», d.h. auf die übermässige Nutzung des Internets zu verzichten. Bei Verstössen gegen diese Regel behält sich die GGA Maur alle notwendigen Massnahmen vor. 3.1.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dritte Anbieter den Zugang zu ihren InternetAngeboten selber regeln. Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüber der GGA Maur, die Angebote anderer Anbieter nur bestimmungsgemäss zu gebrauchen. 3.1.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistungen auch Inhalte übertragen werden können, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, zu verhindern, dass im Haushalt bzw. der Unternehmung solche Inhalte und Informationen durch Kinder und Jugendliche genutzt werden. 3.1.8 Der Kunde darf das Internet weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen nutzen. Er wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige oder andere Benutzer erfolgt. 3.1.9 Der Versuch oder die Durchführung von nicht autorisiertem Eindringen in fremde Computeranlagen oder Datenbestände gilt als Missbrauch und kann rechtlich geahndet werden. 3.1.10 Kann der Kunde wegen einer ▇▇▇▇▇ in der Datensicherheit unabsichtlich Zugang zu fremden Computeranlagen oder nicht für ihn bestimmten Daten erlangen, so muss er dies protokollieren und der GGA Maur unverzüglich melden.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Internet. 3.1.1 3.2.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenen Computer, Netzwerke und sonstigen Geräte und die sich auf diesen ComputernComputer, Netzwerken und Geräten befindlichen Daten Da- ten über seinen Internet Zugang Internetzugang erreicht, eingesehen, manipuliert mani- puliert und verändert werden können. Der Schutz der Geräte Ge- räte und Daten des Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriften bezüglich des Datenschutzes Datenschutz sind Sache des Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu den InternetDienstleistungen Internet-Dienstleis- tungen der GGA Maur GAO gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen.
3.1.2 3.2.2 Die GGA Maur GAO legt die IPAdressen IP-Adressen und IPAdressbereiche IP-Adressbereiche für den Kunden fest, fest und die GGA Maur GAO hat das Recht, diese jederzeit zu ändern (dynamische IPAdressenIP-Adressen). Der Kunde verpflichtet sich, nur die ihm zugeteilten IP-Adressen für den Internetzu- gang zu verwenden.
3.1.3 3.2.3 Bestellt der Kunde statische IPAdressenIP-Adressen, werden diese nur im Ausnahmefall geändert, geändert und eine solche Änderung wird mindestens 15 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Bei einer Vertragsauflösung fallen die IPAdressen IP-Adressen automatisch an die GGA Maur GAO zurück.
3.1.4 InternetDienstleistungen 3.2.4 Internet-Dienstleistungen sind grundsätzlich Best Effort effort Übertragungsraten, für welche die GGA Maur GAO keine Garantie abgibtab- gibt. Vorbehalten Vorbehältlich bleiben separate Dienstleistungsverträge.
3.1.5 3.2.5 Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkte Fülle an Nutzungsmöglichkeiten (z.B. B Downloads), die das lokale, nationale na- tionale oder internationale Netz stark beeinflussen können. Der Kunde verpflichtet sich deshalb zum «„Fair Use», d.h. auf die übermässige Nutzung des Internets zu verzichten. Bei Verstössen gegen diese Regel behält sich die GGA Maur alle notwendigen Massnahmen vor“.
3.1.6 3.2.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dritte Anbieter den Zugang zu ihren InternetAngeboten Internetangeboten selber regeln. Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüber der GGA MaurGAO, die Angebote Ange- bote anderer Anbieter nur bestimmungsgemäss zu gebrauchengebrau- chen.
3.1.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistungen auch Inhalte übertragen werden können, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, zu verhindern, dass im Haushalt bzw. der Unternehmung solche Inhalte und Informationen durch Kinder und Jugendliche genutzt werden.
3.1.8 3.2.7 Der Kunde darf das Internet weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen nutzen. Er wird in seinem sei- nem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen Massnah- men treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem den Kunden zugehörige oder andere Benutzer erfolgt.
3.1.9 3.2.8 Der Versuch oder die Durchführung von nicht autorisiertem Eindringen in fremde Computeranlagen oder Datenbestände gilt als Missbrauch und kann rechtlich geahndet werden.
3.1.10 3.2.9 Kann der Kunde wegen einer ▇▇▇▇▇ in der Datensicherheit unabsichtlich Zugang zu fremden Computeranlagen oder nicht für ihn bestimmten bestimmte Daten erlangen, so muss er dies protokollieren pro- tokollieren und unverzüglich der GGA Maur unverzüglich GAO melden.
3.2.10 In Fällen von Spamming (Massen Emails), Virenverbreitung, Netzwerk-Scanning oder ähnlichen Missbrauchen, ist es der GAO gestattet betreffende Anschlüsse ohne Vorankündi- gung zu sperren. Die GAO kann auch in anderen Fällen, wo ihr dies angezeigt erscheint, Sperrungen des Modem vor- nehmen.
3.2.11 Vertragsänderungen seitens des Kunden bedürfen der Schriftlichkeit. Upgrades (Vertragsänderungen nach oben) sind möglich jeweils auf den 1. des Folgemonats. Downgra- des (Vertragsänderungen nach unten) sind möglich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Quartals.
Appears in 1 contract