Common use of Internet Clause in Contracts

Internet. 1. Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W- Lan) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet. Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestat- tet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer sei- nes Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenut- zung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter über- nimmt keine Gewähr für die tatsächliche Ver- fügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzu- stellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeit- weise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zu- gang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrli- chende, pornographische oder kostenpflich- tige Seiten). Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benut- zername und Passwort. Die Zugangsdaten (Be- nutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weiterge- geben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangs- codes zu ändern. 2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet er- möglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt un- verschlüsselt. Die Daten können daher mög- licherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelan- gen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mie- ters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- ursacht. 3. Für die über das WLAN übermittelten Da- ten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getä- tigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kosten- pflichtige Internetseiten oder geht er Verbind- lichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter wi- derrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugend- schutzvorschriften beachten; keine belästigen- den, verleumderischen oder bedrohenden In- halte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässi- ger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und An- sprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidri- gen Verwendung des WLANs durch den Mie- ter und / oder auf einem Verstoß gegen vorlie- genden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kos- ten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter o- der muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Ver- stoß vorliegt oder droht, weist er den Vermie- ter auf diesen Umstand hin.

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Sources: Temporary Apartment Rental Agreement

Internet. 1Das Ferienhaus verfügt über einen kostenfreien WLAN-Zugang. Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W- Lan) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet. : Der Vermieter hat die Ferienwohnungen das Ferienhaus mit einem Internetzugang über WLAN ausgestat- tetausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer sei- nes seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenut- zung Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Ver- fügbarkeitVerfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzu- stelleneinzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeit- weise zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zu- gang Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrli- chendegewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflich- tige kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benut- zername und Passwortdes Passworts. Die Zugangsdaten (Be- nutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weiterge- geben weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangs- codes Zugangscodes zu ändern. 2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet er- möglichtermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt un- verschlüsseltunverschlüsselt. Die Daten können daher mög- licherweise möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelan- gen gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mie- tersMieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- ursacht. 3verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Da- tenDaten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getä- tigten getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kosten- pflichtige kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter wi- derrechtlich widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugend- schutzvorschriften Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigen- denbelästigenden, verleumderischen oder bedrohenden In- halte Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässi- ger unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und An- sprüchen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidri- gen rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mie- ter Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorlie- genden vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kos- ten Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter o- der oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Ver- stoß Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermie- ter Vermieter auf diesen Umstand hin.

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Sources: Mietvertrag

Internet. 1. Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W- W-Lan) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet. Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestat- tetausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer sei- nes seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenut- zung Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Ver- fügbarkeitVerfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzu- stelleneinzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeit- weise zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zu- gang Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrli- chendegewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflich- tige kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benut- zername Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Be- nutzername Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weiterge- geben weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangs- codes Zugangscodes zu ändern. 2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet er- möglichtermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt un- verschlüsseltunverschlüsselt. Die Daten können daher mög- licherweise möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelan- gen gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mie- tersMieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- ursacht. 3verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Da- tenDaten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getä- tigten getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kosten- pflichtige kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter wi- derrechtlich widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugend- schutzvorschriften Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigen- denbelästigenden, verleumderischen oder bedrohenden In- halte Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässi- ger unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und An- sprüchen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidri- gen rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mie- ter Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorlie- genden vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kos- ten Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter o- der oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Ver- stoß Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermie- ter Vermieter auf diesen Umstand hin.

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Sources: Mietbedingungen