Hotline. Sie erhalten telefonische Beratung in allen Fragen, die sich in der Softwarebenutzung ergeben. Ausgeschlossen hiervon ist eine Fachberatung in rechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht. Die Hotlineleistungen sind bei Anfragen, die eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Minuten in Anspruch nehmen, kostenfrei; sollten sich eine Bearbeitungsdauer der Anfragen von mehr als zehn Minuten ergeben (Datenanalysen, etc.) wird die darüber hinausgehende Zeit kostenpflichtig als Inhouse-Support gem. aktueller Preisliste abgerechnet. • Im Rahmen der Hotline nehmen wir Fehlermeldungen entgegen, die während der Betriebszeiten einen Ihrer Systemadministratoren / Anwender telefonisch, per Fax oder Email abgegeben werden. Wir können im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Produkte oder Anfragethemen eine schriftliche Fehlermeldung oder eine Fehlermeldung per Fax/Email verlangen. § 3 Einschränkungen, Mitwirkungspflichten (1) Die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der zu pflegenden Software setzt die Fehlerfreiheit und Interoperabilität der von Ihnen eingesetzten anderweitigen Programme, Systemsoftware und Hardware voraus. Es liegt in Ihrer Verantwortung, mit Ihren jeweiligen Lieferanten angemessene Pflegevereinbarungen abzuschließen. Darüber hinaus sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bevor Sie andere Software oder Hardware einsetzen als bei Vertragsschluss von uns vorausgesetzt wurde oder in der jeweiligen Dokumentation empfohlen ist. (2) Wir sind nur zur Beseitigung solcher Fehler verpflichtet, die auf Basis der für die jeweilige Programmversion empfohlenen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hardware, Datenbank- und Betriebssystem) reproduzierbar sind. (3) Die programmtechnischen Lösungen werden nach unserer ▇▇▇▇ durch Auslieferungen von Datenträgern oder durch Hinweise an Ihre Mitarbeiter zur Eingabe von Programmänderungen oder der Änderung von Programmparametern erbracht.
Appears in 1 contract
Sources: Software Maintenance Agreement
Hotline. ◼ Sie erhalten telefonische Beratung in allen Fragen, die sich in der Softwarebenutzung Softwarebe- nutzung ergeben. Ausgeschlossen hiervon ist eine Fachberatung in rechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht. Die Hotlineleistungen sind bei Anfragen, die eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Minuten in Anspruch nehmen, kostenfrei; sollten sich eine Bearbeitungsdauer der Anfragen von mehr als zehn Minuten ergeben er- geben (Datenanalysen, etc.) wird die darüber hinausgehende Zeit kostenpflichtig als Inhouse-Support gem. aktueller Preisliste abgerechnet. • ◼ Im Rahmen der Hotline nehmen wir Fehlermeldungen entgegen, die während der Betriebszeiten von werktags 9:00 bis 17:00 Uhr durch einen Ihrer Systemadministratoren / Anwender Systemad- ministratoren telefonisch, per Fax oder Email abgegeben werden. Wir können im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Produkte oder Anfragethemen eine schriftliche Fehlermeldung oder eine Fehlermeldung per Fax/Email verlangen. § 3 Einschränkungen, Mitwirkungspflichten.
(1) Die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der zu pflegenden Software setzt die Fehlerfreiheit und Interoperabilität der von Ihnen eingesetzten anderweitigen Programme, Systemsoftware und Hardware voraus. Es liegt in Ihrer Verantwortung, mit Ihren jeweiligen Lieferanten angemessene Pflegevereinbarungen abzuschließen. Darüber hinaus sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bevor Sie andere Software Soft- ware oder Hardware einsetzen als bei Vertragsschluss von uns vorausgesetzt wurde oder in der jeweiligen Dokumentation empfohlen ist.
(2) Wir sind nur zur Beseitigung solcher Fehler verpflichtet, die auf Basis der für die jeweilige Programmversion empfohlenen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hardware, Datenbank- und Betriebssystem) reproduzierbar sind.
(3) Die programmtechnischen Lösungen werden nach unserer ▇▇▇▇ durch Auslieferungen von Datenträgern oder durch Hinweise an Ihre Mitarbeiter zur Eingabe von Programmänderungen oder der Änderung von Programmparametern erbracht.
Appears in 1 contract
Sources: Software Maintenance Agreement
Hotline. Sie erhalten telefonische Beratung in allen Fragen, die sich in der Softwarebenutzung ergeben. Ausgeschlossen hiervon ist eine Fachberatung in rechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht. Die Hotlineleistungen sind bei Anfragen, die eine Bearbeitungszeit von bis zu zehn Minuten in Anspruch nehmen, kostenfrei; sollten sich eine Bearbeitungsdauer Abrechnung der Anfragen von mehr als zehn Minuten ergeben (Datenanalysen, etc.) wird die darüber hinausgehende Zeit kostenpflichtig als InhouseHotline-Support gemLeistungen erfolgt grundsätzlich gemäß der aktuell geltenden Preisliste. aktueller Preisliste abgerechnet. • Im Rahmen der Hotline nehmen wir Fehlermeldungen entgegen, die während der Betriebszeiten von werktags 9:00 bis 17:00 Uhr durch einen Ihrer Systemadministratoren / Anwender telefonisch, per Fax oder Email abgegeben werden. Wir können im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Produkte oder Anfragethemen eine schriftliche Fehlermeldung oder eine Fehlermeldung per Fax/Email verlangen. § 3 Einschränkungen, Mitwirkungspflichten.
(1) Die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der zu pflegenden Software setzt die Fehlerfreiheit und Interoperabilität der von Ihnen eingesetzten anderweitigen Programme, Systemsoftware und Hardware voraus. Es liegt in Ihrer Verantwortung, mit Ihren jeweiligen Lieferanten angemessene Pflegevereinbarungen abzuschließen. Darüber hinaus sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bevor Sie andere Software oder Hardware einsetzen als bei Vertragsschluss von uns vorausgesetzt wurde oder in der jeweiligen Dokumentation empfohlen ist.
(2) Wir sind nur zur Beseitigung solcher Fehler verpflichtet, die auf Basis der für die jeweilige Programmversion empfohlenen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hardware, Datenbank- und Betriebssystem) reproduzierbar sind.
(3) Die programmtechnischen Lösungen werden nach unserer ▇▇▇▇ durch Auslieferungen von Datenträgern oder durch Hinweise an Ihre Mitarbeiter zur Eingabe von Programmänderungen oder der Änderung von Programmparametern erbracht.
Appears in 1 contract
Sources: Software Maintenance Agreement