Common use of Haftung des Mieters Clause in Contracts

Haftung des Mieters. 1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichern.

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Samples: assets.website-files.com, joke-event.de, joke-event.de

Haftung des Mieters. 16.1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u. a.) an der Mietsache, die wahrend der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden der zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernsowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

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Samples: atrium-technik.de, firefront.de

Haftung des Mieters. 13.1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden der zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernsowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

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Samples: hoch-ton.de, hoch-ton.de

Haftung des Mieters. 16.1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die wahrend der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden der zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernsowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

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Samples: www.vilma-rental.de

Haftung des Mieters. 1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichern.

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Samples: www.palastpromotion.de

Haftung des Mieters. (1. ) Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses auf Kosten des Mieters zu versichern.

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Samples: cdn.website-editor.net

Haftung des Mieters. 1. Der Mieter haftet Sämtliche während der Mietzeit entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Mietzeitraums für alle SchädenMieters, die soweit er diese zu vertreten hat. Schäden während der Mietzeit aus der Benutzungnicht versicherbaren Gefahren, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schädeninsbesondere bei Streik, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werdenAufruhr, wie Schäden durch Brandinneren Unru- hen, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, DiebstahlPlünderungen, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernträgt der Mieter.

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Samples: ddz-do.com

Haftung des Mieters. 15.1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden einer zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichern.sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt während der Mietzeit trägt der Mieter

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Haftung des Mieters. 1. Der Mieter haftet Sämtliche während der Mietzeit entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Mietzeitraums für alle SchädenMieters, die soweit er diese zu vertreten hat. Schäden während der Mietzeit aus der Benutzungnicht versicherbaren Gefahren, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schädeninsbesondere bei Streik, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werdenAufruhr, wie Schäden durch Brandinneren Unruhen, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, DiebstahlPlünderungen, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernträgt der Mieter.

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Samples: www.mader.eu

Haftung des Mieters. 16.1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn -auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden der zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernsowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

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Samples: matthias-mueller-beschallungstechnik.de

Haftung des Mieters. 16.1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden der zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernsowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

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Samples: www.rosenblum.de

Haftung des Mieters. 1. 6.1 Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch(z.B. Verlust, Diebstahl, Vandalismus verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschä- den, Feuer- und TerrorismusWasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung, etc.) an der Mietsache, die wahrend der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Das Mietobjekt ist durch Auch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daherSchaden der zufälligen Beschädigung, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernsowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

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Samples: www.a-2-r.de

Haftung des Mieters. (1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für ) Für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung Benutzung des Mietobjekts resultieren, haftet der Mieter. Dies Dieses gilt auch insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Dies beinhaltet auch Schäden, welche durch Dritte Dritte, oder auch höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch insbesondere aber nicht abschließend Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Diebstahl und Vandalismus und Terrorismusverursacht wurden. Das Mietobjekt ist Im Fall von Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände durch den Vermieter nicht versichert. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses zu versichernDritte haftet der Mieter.

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Samples: miet-event.de