Grenzen. Wenn ein Baustein Kapital bei Tod eingeschlossen werden soll, • muss das Kapital bei Tod mindestens 100 Prozent des Garantie- kapitals zur Altersvorsorge betragen, • darf das Kapital bei Tod höchstens 50.000 EUR betragen. Wenn ein Baustein Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn einge- schlossen werden soll, • muss die Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn mindestens 20 Prozent der Garantierente für die Altersvorsorge betragen, • darf diese Hinterbliebenenrente höchstens 60 Prozent der Ga- rantierente für die Altersvorsorge betragen, • darf die Garantierente für die Hinterbliebenenvorsorge pro Jahr höchstens 6.000 EUR betragen.
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Grenzen. Wenn ein Sie einen Baustein Kapital bei Tod eingeschlossen werden solleinschließen, • muss das Kapital bei Tod mindestens 100 Prozent des Garantie- kapitals der Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge Alters- und Hinterbliebenenvorsor- ge betragen, . • darf das Kapital bei Tod höchstens 50.000 EUR betragen. Wenn ein Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn einge- schlossen werden solleinschließen, • muss müssen die Hinterbliebenenrente garantierten Mindesthinterbliebenenrenten bei Tod der →versicherten Person vor und nach Rentenbeginn mindestens 20 minde- stens 30 Prozent der Garantierente für Höhe der garantierten Mindestrente zur Al- tersvorsorge betragen. • dürfen die Altersvorsorge betragen, • darf diese Hinterbliebenenrente höchstens 60 garantierten Mindesthinterbliebenenrenten bei Tod der →versicherten Person vor und nach Rentenbeginn maximal 100 Prozent der Ga- rantierente für die Altersvorsorge Höhe der garantierten Mindestrente zur Alters- vorsorge betragen, . • darf die Garantierente für die Hinterbliebenenvorsorge pro Jahr höchstens 6.000 EUR betragen.garantierte Mindesthinterbliebenenrente bei Tod der
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Sources: Versicherungsbedingungen