Grenzen. Für die Erhöhung der vereinbarten Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten ohne erneute Risikoprü- fung gelten folgende Grenzen: • Die jährliche Rente muss sich um mindestens 600 EUR erhö- hen. • Die jährliche Rente darf sich um höchstens 6.000 EUR erhöhen. • Mehrere Erhöhungen dürfen für alle für die →versicherte Per- son bestehenden Renten insgesamt 12.000 EUR jährliche Ren- te nicht überschreiten. • Alle für die →versicherte Person bestehenden Berufsunfähig- keitsrenten und Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten müssen insgesamt in einem ange- messenen Verhältnis zum Einkommen der versicherten Person stehen. Bei einem Bruttoarbeitseinkommen bis 60.000 EUR jährlich dürfen die Renten insgesamt nicht mehr als 70 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens betragen; bei einem höheren Bruttoarbeitseinkommen der →versicherten Person dürfen sämtliche bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten und Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkei- ten insgesamt die Summe von 70 Prozent von 60.000 EUR zu- züglich 50 Prozent von dem 60.000 EUR übersteigenden Teil des Bruttoarbeitseinkommens nicht überschreiten. Als Bruttoar- beitseinkommen gilt dabei das durchschnittliche Bruttoarbeits- einkommen der letzten 3 Jahre.
Appears in 2 contracts
Grenzen. Für die Erhöhung der vereinbarten Rente bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten ohne erneute Risikoprü- fung gelten folgende Grenzen: • Die jährliche Rente muss sich um mindestens 600 EUR erhö- hen. • Die jährliche Rente darf sich um höchstens 6.000 EUR erhöhen. • Mehrere Erhöhungen dürfen für alle für die →versicherte Per- son bestehenden Renten insgesamt 12.000 18.000 EUR jährliche Ren- te nicht überschreiten. • Alle für die →versicherte Person bestehenden Berufsunfähig- keitsrenten und Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten müssen insgesamt in einem ange- messenen Verhältnis zum Einkommen der versicherten Person stehen. Bei einem Bruttoarbeitseinkommen bis 60.000 EUR jährlich dürfen die Renten insgesamt nicht mehr als 70 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens betragen; bei einem höheren Bruttoarbeitseinkommen der →versicherten Person dürfen sämtliche bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten und Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkei- ten insgesamt die Summe von 70 Prozent von 60.000 EUR zu- züglich 50 Prozent von dem 60.000 EUR übersteigenden Teil des Bruttoarbeitseinkommens nicht überschreiten. Als Bruttoar- beitseinkommen gilt dabei das durchschnittliche Bruttoarbeits- einkommen der letzten 3 Jahre.
Appears in 1 contract
Sources: Versicherungsbedingungen