Glas. Bruch der Front-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben aus Glas oder Werkstoffen, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas); keine Entschädigung erfolgt, wenn die Reparatur bzw. der Glasersatz den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt (Totalschaden) oder keine Reparatur bzw. Ersatz vorgenommen wird. Schäden durch Zerkratzen sind nur dann versichert, wenn der Ersatz oder die Reparatur aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind.
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Sources: Fahrzeugversicherung
Glas. Bruch der Front-Front- , Seiten-Seiten - , Heck- und Dachscheiben aus Glas oder Werkstoffen, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas); keine Entschädigung erfolgt, erfolgt bei Totalschaden oder wenn die Reparatur bzw. der Glasersatz den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt (Totalschaden) oder keine Reparatur bzw. Ersatz nicht vorgenommen wird. Schäden durch Zerkratzen sind nur dann versichert, wenn der Ersatz oder die Reparatur aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind.
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Sources: Fahrzeugversicherung