Common use of Glas Clause in Contracts

Glas. Die Versicherung gilt für: - gebrochene, zersplitterte oder gesprungene Windschutzscheibe, Seitenscheibe oder Heckscheibe. Die Versicherung deckt nicht: - Beschädigung des Sonnenschutzes, des Scheinwerferglases oder des Glasdaches.

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Sources: Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen