Glas. Die Versicherung gilt für: - gebrochene, zersplitterte oder gesprungene Windschutzscheibe, Seitenscheibe oder Heckscheibe. Die Versicherung deckt nicht: - Beschädigung des Sonnenschutzes, des Scheinwerferglases oder des Glasdaches.
Appears in 2 contracts
Sources: Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen