Gesamtkostenquote Musterklauseln

Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zu Lasten des Fonds angefallenen Verwaltungskosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen („Gesamtkosten- quote“). Diese setzt sich zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Fonds, der Vergütung der Verwahrstelle sowie den Aufwendungen, die dem Fonds zusätzlich belastet werden können (siehe oben). Ausgenommen sind die Nebenkosten und die Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten). Die Gesamtkostenquote wird in dem Basisinformationsblatt als sogenannte „laufende Kosten“ veröffentlicht.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr bei der Verwaltung der Investmentgesellschaft zulasten der Investmentgesellschaft angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnitt- lichen Nettoinventarwertes ausgewiesen („Gesamtkosten- quote“). Die Gesamtkostenquote basiert auf den Zahlen des vor- angegangenen Geschäftsjahres und setzt sich zusammen aus der laufenden Vergütung der Verwaltungsgesellschaft für die Geschäftsführung und die Verwaltung der Investmentgesellschaft und der laufenden Vergütung für die Übernahme der Treuhand- funktion sowie der Vergütung der Komplementärin der Invest- mentgesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung, der Vergütung für die Verwahrstelle und den weiteren Aufwen- dungen, die der Investmentgesellschaft zusätzlich belastet werden. Da die Investmentgesellschaft plangemäß einen erheb- lichen Anteil ihres Vermögens in anderen Investmentvermögen anlegen wird, beinhaltet die Gesamtkostenquote der Invest- mentgesellschaft auch die laufenden Kosten, welche die Invest- mentgesellschaft als Anleger dieser Zielfonds zu tragen hat. Die Gesamtkostenquote umfasst nicht die Transaktionskosten der Investmentgesellschaft und nicht eine ggf. an die Verwaltungs- gesellschaft gezahlte Transaktionsgebühr.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht des Publikums-AIF und in den wesentlichen Anlegerinformationen wird eine Gesamtkostenquote angegeben. Die Gesamtkostenquote wird für das Geschäftsjahr in Form einer einzigen Zahl berechnet, die auf den Zahlen des vorangegange- nen Geschäftsjahres basiert. Die Gesamtkostenquote gibt das Verhältnis der bei dem Publikums-AIF anfallenden Verwaltungs- kosten und weiterer Aufwendungen, die dem Publikums-AIF be- lastet werden können, zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF an. In die Gesamtkostenquote sind die lau- fenden Vergütungen der HEP KVG sowie die sonstigen Vergü- tungen für Komplementärin, die Verwahrstelle und die Vergütun- gen, die von dem Publikums-AIF zu tragen sind, einzubeziehen. Dem Publikums-AIF werden die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen stehenden Aufwendungen für handelsregisterliche Eintragungen, Notarkosten oder ähnliche von Dritten in Rechnung gestellten Kosten belastet. Diese Transaktionskosten werden aus dem Vermögen des Publikums-AIF gezahlt und sind nicht in die Be- rechnung der Gesamtkostenquote einzubeziehen. Die Gesamtkostenquote für den Publikums-AIF – dies umfasst Kosten, die direkt zu tragen sind – beträgt 0,68 % des durch- schnittlichen Nettoinventarwertes. Auf Ebene der von dem Publikums-AIF gehaltenen Objektgesell- schaften und/oder AIF und/oder den von diesen AIF gehaltenen Objektgesellschaften können ebenfalls vergleichbare und/oder auch sonstige, hier nicht genannte Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem Publikums-AIF in Rechnung gestellt, ge- hen aber in die Rechnungslegung des AIF bzw. der Objektge- sellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungs- legung auf den Nettoinventarwert des Publikums-AIF aus.
Gesamtkostenquote. Für den AIF wird eine Gesamtkostenquote in Form einer einzigen Prozentzahl berechnet, die sofern verfügbar - auf den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahrs der Investmentgesellschaft basiert. Sofern Informationen zu den erforderlichen Gesamtkosten, beispielsweise im Jahr der Gründung der Investmentgesellschaft, nicht zur Verfügung stehen, werden diese auf der Grundlage der erwarteten Gesamtkosten geschätzt. Die Gesamtkostenquote umfasst grundsätzlich sämtliche von der Investmentgesellschaft im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft (die Kosten, die auf Ebene der Objektgesellschaft anfallen, sind in der Gesamtkostenquote entsprechend der Beteiligungshöhe der Investmentgesellschaft berücksichtigt). Hierzu gehören u. a. die laufende Vergütung für die KVG und die Verwahrstelle, den geschäftsführenden Kommanditisten der Investmentgesellschaft, den Treuhänder, die Haftungs- sowie die Geschäftsführungsvergütung des persönlich haftenden Gesellschafters der Investmentgesellschaft sowie Kosten für Bewertung und Erstellung bzw. Prüfung der Jahresberichte. Die Initial-, Transaktions-, Bewirtschaftungs- sowie Finanzierungskosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Gesamtkostenquote kann von Jahr zu Jahr schwanken, insbesondere wenn die Angabe der Gesamtkostenquote auf der Grundlage von Schätzungen erfolgen muss. Die Angabe der Gesamtkostenquote erfolgt im jeweiligen Jahresbericht der Investmentgesellschaft sowie in den wesentlichen Anlegerinformationen unter der Bezeichnung »laufende Kosten«.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr bei der Verwaltung der Investmentgesellschaft zulasten der Investmentgesellschaft angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten) offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Nettoinventarwertes ausgewie- sen (nachfolgend „Gesamtkostenquote“ genannt). Die Gesamt- kostenquote basiert auf den Zahlen des vorangegangenen Ge- schäftsjahres und setzt sich zusammen aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Investmentge- sellschaft und die Übernahme der Treuhandfunktion, der Vergü- tung der Komplementärin der Investmentgesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung, der Vergütung für die Ver- wahrstelle sowie ggf. den Aufwendungen, die der Investment- gesellschaft zusätzlich belastet wurden.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Ge- schäftsjahr zulasten der Investment- gesellschaft angefallenen Verwal- tungskosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Nettoinventar- wertes ausgewiesen. In die Gesamt- kostenquote einbezogen werden die Vergütung für die Verwaltung der In- vestmentgesellschaft (wie die Ver- gütung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin sowie die Vergütung der Kapitalver- waltungsgesellschaft für ihre Verwal- tungstätigkeit), die Vergütung für die Verwahrstelle sowie die Aufwendun- gen, die der Investmentgesellschaft zusätzlich belastet wurden. Kosten, die bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen entste- hen (Transaktionskosten), werden aus dem Investmentvermögen gezahlt und sind nicht in die Berechnung der Ge- samtkostenquote einzubeziehen.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr bei der Verwal- tung des Sondervermögens innerhalb des Berichtszeitraums zu Lasten eines Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten) offen gelegt und als Quote des durch- schnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen (Gesamtkostenquo- te). Diese setzt sich zusammen aus der Vergütung für die Ver- waltung des Sondervermögens, der Vergütung der Depotbank sowie den Aufwendungen, die dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden können. Ausgenommen sind die Nebenkosten und die Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Ver- mögensgegenständen entstehen.
Gesamtkostenquote. Die laufenden Kosten, die der Fonds im Geschäftsjahr 2022 zu leisten hatte, betrugen netto 640.295,81 Euro (Vorjahr 660.864,22 Euro). Dies entspricht einer Gesamtkostenquote von 1,25 % (Vorjahr 1,13 %) bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert in Höhe von 51.155.760,16 Euro (Vorjahr 58.452.383,33 Euro). Diesen haben wir als arithmetisches Mittel des Nettoinventarwertes zum 31. Dezember 2021 sowie zum 31. Dezember 2022 ermittelt. Geschäftsbesorgungsgebühr CR KVG 474.141,13 446.942,46 Prüfungskosten 41.800,00 38.500,00 Verwahrstellenvergütung 20.673,99 36.750,09 HV/GF-Vergütung 23.275,88 22.901,72 Kosten des Geldverkehrs 28.818,10 30.111,81 Geschäftsbesorgungsgebühr Avolo GmbH 20.533,86 17.840,96 Jährliches Bearbeitungsentgelt Darlehen SUMITOMO 9.428,63 8.179,96 Sonstige Abgaben/Gebühren 2.323,24 4.166,90 Beratungskosten 15.065,74 44.760,35 Gesellschaftsrechtliche Pflichtangaben 158,47 1.140,21 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.076,77 0,00 Periodenfremde Aufwendungen 0,00 9.569,76 Zwischensumme laufende Verwaltungskosten 640.295,81 660.864,22 CR KVG für die Übernahme der Verpflichtung zur Begrenzung der Vermittlungsvergütungen 0,00 0,00 Vermittlung von Eigenkapital durch externe Vermittler 0,00 0,00 Zwischensumme der Kosten der Platzierung 0,00 0,00 Gesamtkosten 640.295,81 660.864,22 Durchschnittlicher NAV 51.155.760,00 00.000.000,33 Gesamtkostenquote in % 1,25 1,13 Gesamtkostenquote auf Basis der laufenden Verwaltungskosten in % 1,25 1,13 Vergleichende Übersicht Wert pro Anteil (1.000 USD) EUR USD Nettoinventarwert EUR USD 31.12.2022 535,03 570,00 00.000.000,00 00.000.000,71 31.12.2021 668,70 757,00 00.000.000,00 00.000.000,20 31.12.2020 706,72 867,00 00.000.000,00 00.000.000,93 31.12.2019 786,02 883,00 00.000.000,00 00.000.000,84 31.12.2018 783,67 897,00 00.000.000,00 00.000.000,89 31.12.2017 772,80 926,00 00.000.000,00 00.000.000,96 31.12.2016 932,10 982,00 00.000.000,00 00.000.000,44 31.12.2015 953,87 1.038,00 00.000.000,00 00.000.000,61
Gesamtkostenquote. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist in den wesentlichen Anlegerinformationen eine Gesamtkostenquote aus. Die Ge- samtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres basiert. Sie wird in den wesentlichen Anlegerinformationen unter der Bezeichnung „Lau- fende Kosten“ als Prozentsatz ausgewiesen. Solange die Kapitalverwaltungsgesellschaft dieser Verpflichtung bei einer neuen Investmentgesellschaft nicht nachkommen kann, werden die laufenden Kosten auf der Grundlage der erwarteten Gesamtkosten geschätzt. In die Gesamtkostenquote werden mit Ausnahme des Ausga- beaufschlags, der Initialkosten sowie der Transaktions- und In- vestitionskosten die in vorstehenden Abschnitten (ab Seite 39) beschriebenen Kosten einbezogen. Die Kosten werden jeweils mit dem angegebenen Höchstbetrag („bis zu“) in die Berechnung eingestellt, der in diesem Verkaufs- prospekt und in den wesentlichen Anlegerinformationen auch zu Prognosezwecken zu Grunde gelegt wird. In der Gesamtkostenquote sind Ausgabeaufschläge und Initial- kosten sowie laufende Kosten in geschätzter Höhe enthalten, die bei den Zielgesellschaften anfallen. Soweit möglich, werden die- se auch gesondert ausgewiesen. Aus dem Investmentvermögen werden Transaktions- und Inves- titionskosten gezahlt (siehe Abschnitt „Transaktions- und Inves- titionskosten“, Seite 40). Die Gesamtkostenquote enthält keine Transaktions- und Investitionskosten. Sonstige Kosten, die vom Anleger zu zahlen sind Vergütung des Treuhandkommanditisten Der Treuhandkommanditist erhält von den Anlegern, die sich mit- telbar über den Treuhandkommanditisten an der Investmentge- sellschaft beteiligen (Treugeber) eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0655 % des durchschnittlichen Anteilwertes im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Abrechnung erfolgt über die Kapitalverwal- tungsgesellschaft.
Gesamtkostenquote. Im Jahresabschluss werden die zu Lasten des Teilgesellschaftsvermögens angefallenen Verwaltungskosten (ohne Transaktionskosten) offen gelegt und als Quote des durchschnittlichen Teilgesellschaftsvermögensvolumens ausgewiesen („Total Expense Ratio“ – „TER“). Diese setzt sich zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens, der Vergütung der Verwahrstelle sowie den Aufwendungen, die dem Teilgesell- schaftsvermögen wie vorstehend beschrieben zusätzlich belastet werden können sowie weitere Nebenkosten. Ausgenommen sind Transaktionskosten. Die Total Expense Ratio wird in dem Basisinformationsblatt (PRIIP) als so genannte „laufende Kosten“ veröffentlicht.