Garantieleistungen Musterklauseln

Garantieleistungen. Die gestützt auf diese Garantie zu Lasten der Lieferfirma gehenden Mängel werden so rasch wie mög- lich kostenlos behoben und die entsprechenden Teile ersetzt. Die vom Besteller zusätzlich verlangten Betriebskontrollen durch Monteure der Lieferfirma fallen nicht unter die Garantieleistungen, sondern werden in Rechnung gestellt.
Garantieleistungen. 13.1 Die Garantie erstreckt sich auf die in den Katalogen des Lieferanten angegebenen Leistungen, auf die bestätigten Leistungen und die mängelfreie Beschaffenheit der Waren.
Garantieleistungen. Sicherheiten Bauherrschaft
Garantieleistungen. Garantieleistungen, welche durch die Ausführung der Sofortmassnahmen der vermittelten Handwerker notwendig werden;
Garantieleistungen. EYZ kann für die verbindliche Bestätigung jederzeit eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie verlangen.
Garantieleistungen. 10.1. Tech Data garantiert, dass die Produkte gemäss den vom Hersteller spezifizierten Angaben, geliefert wer- den. Darüber hinaus übernimmt Tech Data keine weiteren Garantien wie z.B. für Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems oder mit einer bestimmten Applikation. Die in Ziff. 10 genannten Garantien sind ab- schliessend. Tech Data leistet insbesondere keine Gewähr für die Wiederverkäuflichkeit der gelieferten Produkte oder für deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck.
Garantieleistungen. 6.1. Im Garantiefall hat FRONIUS die Xxxx, ob - das defekte Gerät vor Ort oder in einem von FRONIUS betriebenen oder beauftragtem Repair Center repariert wird, - das defekte Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät ausgetauscht wird, welches diesem nach Alter, Bauart und Zustand entspricht, oder - eine Gutschrift in Höhe des zum Zeitpunkt der Servicemeldung gültigen Marktwerts ausgestellt wird, für die Verwendung zum Kauf eines neuen FRONIUS Produktes.
Garantieleistungen. Bestleistungsgarantie – – – ● ● Besitzstandsgarantie gegenüber dem direkten Vorvertrag – – – ● ●
Garantieleistungen. Die Garantieleistungen umfassen: • Konstruktive Eigenschaften. • Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Kunst- stoffe, Metall, Glas, Oberfläche usw. • Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verfor- mung, Dauerhaftigkeit, usw. Von der Garantie ausgeschlossen sind: • Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion. • Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detail- planung, die der Bauherr selbst dem Vertrag zu Grunde gelegt hat. • Mängel, die infolge zu hoher Luftfeuchtigkeit oder zu hoher Raumtemperatur im Bau nach dem Einbau während der Nutzung entstehen. • Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Bauherrn. • Beschädigung durch Dritte nach der Bauab- nahme. • Glasbruch, insbesondere Spannungsrisse infol- ge thermischer Überlastung. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. • Einstellarbeiten, welche durch den Gebrauch notwendig werden. Mehraufwendungen, verursacht durch geänderte Rahmenbedingungen gegenüber der Einbausitua- tion wie z.B. erschwerter Zugang, fehlender Kran, Gerüst usw., müssen vom Bauherrn getragen werden.
Garantieleistungen. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material der auf unsere gemässe Ausführung zurückzuführen sind.