Flugobjekte. Die Verwendung von Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH.
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Flugobjekte. Die Verwendung von Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer des Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH.
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