Common use of Flugobjekte Clause in Contracts

Flugobjekte. Die Verwendung von Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH.

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Sources: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen

Flugobjekte. Die Verwendung von Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer des Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH.

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Sources: Allgemeine Teilnahmebedingungen