Fixgeschäft. 1.20.1 Ist die Erfüllung des Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt ausdrücklich bedungen, so ist die KD nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. 1.20.2 Es entfällt das Erfordernis der Nachfristsetzung für die Ersatzvornahme und den Rücktritt vom Vertrag. 1.20.3 Das Recht auf Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fixgeschäft. 1.20.1 1.33.1 Ist die Erfüllung des Vertrags zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt ausdrücklich bedungen, so ist die KD KHBG nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen.
1.20.2 1.33.2 Es entfällt das Erfordernis der Nachfristsetzung für die Ersatzvornahme und den Rücktritt vom Vertrag.
1.20.3 1.33.3 Das Recht auf Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fixgeschäft. 1.20.1 1.32.1 Ist die Erfüllung des Vertrags Vertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt ausdrücklich aus- drücklich bedungen, so ist die KD das BKH Kufstein nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmenanzu- nehmen.
1.20.2 1.32.2 Es entfällt das Erfordernis der Nachfristsetzung für die Ersatzvornahme Ersatzvor- ▇▇▇▇▇ und den Rücktritt vom Vertrag.
1.20.3 1.32.3 Das Recht auf Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt unberührtunbe- rührt.
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