Endgerät Musterklauseln

Endgerät. Für die Nutzung des Internetzuganges ist ein geeignetes DSL-Endgerät („Endgerät“) erforderlich, für dessen Beschaffung, Einrichtung und Installation der Kunde selbst verantwortlich ist.
Endgerät. Für die Bereitstellung des All­IP Anlagenanschlusses und des All­IP MSN Anschlusses ist ein Endgerät er­ forderlich, welches dem Kunden von der KTK zuge­ sandt wird. Das Endgerät wird von der KTK für die Ver­ tragsdauer bereitgestellt und verbleibt im Eigentum der KTK. Dieses Endgerät muss an einen vorhande­ nen und geeigneten Internetanschluss der KTK ange­ schlossen werden. Hierbei sind je nach Vertragsvari­ ante folgende Installationsoptionen möglich: 4.1.1. Selbstmontage Der Kunde verbindet das Endgerät mit dem geeigneten Internetanschluss der KEVAG Tele­ kom via Cat. Kabel, und der notwendigen Span­ nungsversorgung (230V Netzanschluss).
Endgerät. Die NetCom BW stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen vorkonfigurierten Router als CPE zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Tischgerät, d. h. ohne Rack-Einbauteile. Eigentum am CPE verbleibt bei NetCom BW. Als Kundenschnittstelle wird eine LAN-Schnittstelle mit einer Übergabe in Form von RJ-45, 10BaseT, 100BaseT oder 1000BaseT (Ethernet, Twisted Pair) für den Anschluss an einen Ethernet Switch, Ethernet Hub oder an einen PC bereitgestellt. Der Anschluss der Kundensysteme an das CPE wird durch den Kunden durchgeführt. Die Konfiguration des CPE erfolgt grundsätzlich durch NetCom BW oder Plusnet.
Endgerät. RiFiber privat beinhaltet als Endgerät beim Kunden einen Router mit mindestens 4 Gigabit- Ethernet- Ports und einem WLAN Access Point. Für Management-Zwecke richtet sich Riepert Informationstechnologie auf diesem Router einen Fernwartungszugang ein. Ein Kundenzugang zur Konfiguration des Routers ist nicht vorgesehen. Die Servicegrenze endet beim Router. Auf Wunsch kann der Kunde auf diesen Router verzichten und stattdessen einen eigenen Router einsetzen. In solchen Fällen liefert Riepert Informationstechnologie als Endgerät einen Medienconverter vom Glasfaseranschluss zu Gigabit Ethernet und händigt die benötigten PPPoE Zugangsdaten aus. Die Servicegrenze endet beim Medienconverter. Jedes Endgerät benötigt für den Betrieb eine 230V Standard-Schuko-Steckdose. Diese ist vom Kunden beizustellen. Der nötige Strom für den Betrieb des Endgerätes wird ebenso durch den Kunden beigestellt. Standardmäßig ist die WLAN Schnittstelle aktiviert. Auf Kundenwunsch kann diese durch den Servicetechniker vor Ort oder durch unseren Support deaktiviert werden. Der Router bzw. Medienconverter verbleibt im Besitz und in der Wartungshoheit von Riepert Informationstechnologie und wird im unverschuldeten Fehlerfall auch kostenlos ersetzt. RiFiber privat enthält keine feste öffentliche IP Adresse. Der Kunde erhält eine Adresse aus einem privaten Subnetz („Carrier Grade NAT“). Gegen Aufpreis ist eine einzelne feste öffentliche IPv4 Adresse (/32) möglich. Die IP Adresse wird dem Kunden zur Nutzung während der Vertragsdauer zur Verfügung gestellt und fällt bei Kündigung wieder zurück. RiFiber privat enthält bis zu 10 Email-Konten unter einer Domain der Riepert Informationstechnologie. Diese Mailkonten sind durch unsere Antiviren- und Antispamdienste geschützt. Ein absoluter Schutz kann jedoch aufgrund der Vielzahl an möglichen Bedrohungen nicht garantiert werden.
Endgerät. Um den Anschluss in Betrieb zu nehmen, stellt SwS PL dem Kunden ein DSL-Modem zum Vorzugspreis zur Verfügung. Das DSL-Modem geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden über. Wird der ADSL- Anschluss mit einem anderen, als dem von SwS PL gelieferten Modem betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des ADSL-Anschlusses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL -Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die ADSL- Schnittstelle U-R2 entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Tele- kom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.992.1 (ADSL), G.992.3 (ADSL2) und G.992.5 (ADSL2+) unterstützen. ADSL-Endgeräte ohne An- nex J werden nicht unterstützt.
Endgerät. Bezeichnung: ____________________________________________________ Seriennummer: ____________________________________________________ Inventarnummer: ____________________________________________________ Ladekabel mit Netzteil _______________________
Endgerät. Um den Anschluss in Betrieb zu nehmen, stellt SwS PL dem Kunden ein xDSL-Modem zum Vorzugspreis zur Verfügung. Das xDSL-Modem geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Kunden über, sofern es nicht ge- mietet wird. Wird der xDSL-Anschluss mit einem anderen, als dem von SwS PL gelieferten Modem betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL -Anschluss betriebenen Endgeräte müssen min- destens die VDSL-Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Telekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (VDSL) und insbesondere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. VDSL- Endgeräte ohne Vectoring-Funktion werden nicht unterstützt.
Endgerät. Um den Anschluss in Betrieb zu nehmen, stellt SWK dem Kunden neben der gebuchten Anschlusseinrichtung auf Wunsch einen hochwertigen Router zum Vorzugspreis zur Verfügung. Der Router verbleibt im Eigentum der SWK. Der Kunde mietet diesen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine Entriegelung der Endgeräte bei vorzeiti- ger Kündigung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt. Es handelt sich um Mietgeräte, die im Eigentum der SWK stehen und daher am Ende des Mietzeitraums vom Kunden an die SWK zurückzusenden sind. Wird der Anschluss mit einem anderen, als dem von SWK gelieferten Gerät betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlus- ses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die Nutzung der vollen Leistungsfähigkeit und der maximalen Übertragungsrate (Up- und Download) des KA Gigaspeed Anschlusses kann mit der AVM ▇▇▇▇▇!Box 7530 AX nicht gewährleistet werden. Bitte wählen Sie dafür den Premium-Router. Für den Betrieb des Routers ist eine abgesicherte Strom- versorgung mit 230V im Abstand von maximal 1 Metern zum Installationsort des Routers erforderlich. Im Liefer- umfang des Routers ist ein ca. 1,5 m langes LAN-Kabel enthalten, mit dem der Router an das Netzabschlussgerät (ONT) angeschlossen wird. Sofern der Router an einem anderen Ort installiert werden soll, ist die dafür erforderli- che Verkabelung innerhalb des Gebäudes nicht Bestandteil der Leistung der SWK. Der Kunde trägt die Stromkosten für den Router und den ONT. Zur Nutzung der durch SWK zur Verfügung gestellten Endgeräte gelten die Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SWK. Die jeweiligen Entgelte hierfür sind in der Preisliste der SWK aufgeführt. Für die einzelnen Produkte von SWK sind Geräte mit be- stimmten Schnittstellen erforderlich: - Ethernet-Schnittstelle: konfigurierbarer VLAN-WAN Anschluss
Endgerät. Vor dem Schalttermin werden dem Kunde seine Zugangsdaten und ein Transaktions-Code zur Abholung des Endgeräts (FRITZ!Box) sowie die Installationsanleitung zugeschickt. Mit Hilfe des Transaktions-Codes erhält der Kunde im bn:t-Shop Meckenheim ein Endgerät (FRITZ!Box). Alternativ kann der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einen kostenpflichtigen Versand der Hardware beauftragen. Bei Beauftragung des kostenpflichtigen, optionalen Vor-Ort-Installationsservice, wird dem Kunden das Endgerät am Tag der Installation durch den bn:t-Techniker übergeben.