Common use of Elektronischer Datenaustausch Clause in Contracts

Elektronischer Datenaustausch. a. jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auch auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und auszutauschen ( elektronischer Datenaustausch ), sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten. b. Sofern zur Verbindung beider Datensysteme eine gemeinsame EDV-Schnittstelle durch den Lageristen einzurichten ist, erhält dieser die hierfür notwendigen Aufwendungen vom Einlagernden erstattet. Jede Partei ist zudem verpflichtet, die üblichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um den elektronischen Datenaustausch vor dem Zugriff Dritter zu schützen, sowie der Veränderung, dem Verlust oder der Zerstörung elektronische übermittelter Daten vorzubeugen. c. Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung bestimmt jede Partei eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die Partei abgeschlossen hat.

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Sources: Agb Dekorationsservice / Visual Merchandising

Elektronischer Datenaustausch. a. jede 2.1. Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auch auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und auszutauschen ( (elektronischer Datenaustausch Datenaustausch), sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten. b. 2.2. Sofern zur Verbindung beider Datensysteme eine gemeinsame EDV-Schnittstelle durch den Lageristen Auftragnehmer einzurichten ist, erhält dieser die hierfür notwendigen Aufwendungen vom Einlagernden Auftraggeber erstattet. Jede Partei ist zudem verpflichtet, die üblichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um den elektronischen Datenaustausch vor dem Zugriff Zu- griff Dritter zu schützen, schützen sowie der Veränderung, dem Verlust oder der Zerstörung elektronische elektro- nisch übermittelter Daten vorzubeugen. c. 2.3. Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung bestimmt jede Partei eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen Kontakt- adressen der anderen Partei mit. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die Partei abgeschlossen hat. 2.4. Elektronisch oder digital erstellte Urkunden stehen schriftlichen Urkunden gleich.

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Sources: Logistics Terms and Conditions