Elektronischer Datenaustausch. 1. Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung zu stellen und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gem. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als auch elektronische Gutschriften (nachfolgend „e- Rechnungen“). Die e-Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an e- Rechnungen, insbesondere der EU-Rechnungsrichtlinie und des Umsatzsteuergesetzes. 2. Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiert. Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch MRW oder durch MRW beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäß abrufen zu können.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elektronischer Datenaustausch. 1. Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung zu stellen und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellenum- zustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gem. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als auch elektronische Gutschriften (nachfolgend „e- e-Rechnungen“). Die e-Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform Papier- form erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an e- e-Rechnungen, insbesondere der EU-Rechnungsrichtlinie 2021/45/EU und des Umsatzsteuergesetzes.
2. Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung Um- stellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiertin- formiert. Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch MRW oder durch MRW beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäß abrufen zu können.
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Elektronischer Datenaustausch. 1. Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung zu stellen und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellenum- zustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gem. § 14 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als auch elektronische Gutschriften (nachfolgend „e- e-Rechnungen“). Die e-Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform Papier- form erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an e- e-Rechnungen, insbesondere der EU-Rechnungsrichtlinie 2021/45/EU und des Umsatzsteuergesetzes.
2. Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/und/ oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung Um- stellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiertin- formiert. Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch MRW oder durch MRW beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäß abrufen zu können.
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