Eingeschränkte Lizenz Musterklauseln

Eingeschränkte Lizenz i. Vorbehaltlich und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrags einhält, gewährt RingCentral dem Kunden und seinem Endnutzer das begrenzte, persönliche, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie in diesem Vertrag gestattet), nicht unterlizenzierbare Recht, jegliche Software, die dem Kunden von RingCentral als Teil der Dienste zur Verfügung gestellt wurde („Software“), in dem Umfang zu nutzen, der vernünftigerweise erforderlich ist, um die Dienste gemäß diesem Vertrag nutzen zu können, und zwar nur für die Dauer, für die der Kunde zur Nutzung der Dienste berechtigt ist, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.  Unterlizenzen zu vergeben, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder die Rechte aus der unter diesem Vertrag gewährten Lizenz an eine andere Person oder Gesellschaft abzutreten.  die Software oder die zugehörige Dokumentation zu ändern, anzupassen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.  die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, auseinanderzusetzen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten.  die Software für die Analyse von Verstößen, für Benchmarking oder für andere Zwecke, als für die Nutzung der Dienste, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist, zu verwenden.  eine konkurrierende Software oder Dienste erstellen.  Urheberrechts-, Inhaberschafts- oder Vertraulichkeitshinweise von einer Software oder einem Dienst zu entfernen.
Eingeschränkte Lizenz. Die vorliegende Vereinbarung berührt und regelt nicht allfällige Eigentumsrechte an den bereitgestellten Daten. Soweit die bereitgestellten Daten Gegenstand von Immaterialgüterrechten sind, wird der empfangenden Partei während der Vertragslaufzeit eine nicht ausschliessliche Lizenz eingeräumt, die bereitgestellten Daten im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verwenden.
Eingeschränkte Lizenz. Vorbehaltlich der Erfüllung vorliegender Bedingungen durch Sie und Ihre autorisierten Nutzer sowie bei bestehender Abonnementvereinbarung und der Erfüllung aller zusätzlichen Bestimmungen aus der Abonnementvereinbarung durch Sie und Ihre autorisierten Nutzer, einschließlich u.a. Ihrer Verpflichtung, die entsprechenden Gebühren zu entrichten, wird Ihnen eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz gewährt, den Dienst während der Vertragslaufzeit ausschließlich zu internen Geschäftszwecken und entsprechend sowie im Einklang mit vorliegenden Bedingungen, der Abonnementvereinbarung, soweit vorhanden, und den anwendbaren Richtlinien, Bedingungen oder Bestimmungen zu verwenden.
Eingeschränkte Lizenz i. Vorbehaltlich und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieses Vertrags einhält, gewährt RingCentral dem Kunden und seinem Endnutzer das begrenzte, persönliche, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie in diesem Vertrag gestattet), nicht unterlizenzierbare
Eingeschränkte Lizenz. Wenn Sie die Software im Paket oder anderweitig kombiniert mit einem Produkt eines anderen Herstellers (OEM-Anwendung) gekauft haben, haben Sie eine eingeschränkte Lizenz erworben. Sie dürfen jede lizenzierte Kopie dieser Software nur in Verbindung mit der OEM-Anwendung verwenden, mit der sie zur Verfügung gestellt wurde. Der Zugriff auf Daten, die nicht speziell durch die OEM-Anwendung erstellt oder von ihr verwendet werden, gilt als Verstoß gegen diese Lizenz. Wenn die OEM-Anwendung die Nutzung eines Data Marts oder Data-Warehouses erforderlich macht, dürfen Data Mart bzw. Data-Warehouse von der Software nur für den Zugriff auf Daten genutzt werden, die von der OEM-Anwendung entweder erstellt oder verarbeitet werden. Wenn Sie Crystal Xcelsius im Paket oder anderweitig kombiniert mit Planning-Anwendungen gekauft haben, haben Sie eine eingeschränkte Lizenz für Crystal Xcelsius erworben. Crystal Xcelsius darf nur in Verbindung mit den Planning- Anwendungen verwendet werden. Der Zugriff auf Daten, die nicht speziell von den Planning-Anwendungen erstellt oder verarbeitet werden, stellt eine Verletzung dieser Lizenz dar. Eingeschränkte Lizenzen dürfen innerhalb derselben Implementierung nicht mit unbeschränkten Lizenzen kombiniert werden.
Eingeschränkte Lizenz. Die Dienste und Materialien dieses Programms sind durch das Urheberrecht und/oder andere Gesetze zu geistigem Eigentum geschützt. Jeder unbefugte Gebrauch der Dienste und Materialien dieses Programms kann eine Verletzung dieser Gesetze zur Folge haben. Sofern nicht ausdrücklich bestimmt, gewährt der Anbieter keinerlei ausschließliches oder implizites Recht auf der Grundlage irgendeines Patentes, Urheberrechts, Warenzeichens oder vertraulicher Handelsinformationen im Hinblick auf die Dienste und Materialien dieses Programms.
Eingeschränkte Lizenz. (1) Reliv Europe Ltd. gewährt dem Vertriebspartner für die Laufzeit dieses Vertrages das Recht, sich im Hinblick auf den Vertrieb der Produkte als „Unabhängiger Reliv Vertriebspartner“ zu bezeichnen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.